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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1965 - VII ZB 16/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1053
BGH, 18.03.1965 - VII ZB 16/64 (https://dejure.org/1965,1053)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1965 - VII ZB 16/64 (https://dejure.org/1965,1053)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1965 - VII ZB 16/64 (https://dejure.org/1965,1053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 344
  • NJW 1965, 1433
  • MDR 1965, 571
  • DB 1965, 927
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.01.1991 - I R 22/90

    Ort der Geschäftsleitung einer Gesellschaft ist im allgemeinen der Ort des Büros …

    Im übrigen können Einzelmaßnahmen auf Geschäftsreisen wegen des der Geschäftsleitung innewohnenden Merkmals der Dauer nicht maßgebend sein (vgl. oben zu c und Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1973 VII ZB 2/73, Monatsschrift für Deutsches Recht 1973, 844; vom 18. März 1965 VII ZB 16/64, BGHZ 43, 344, 351).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZB 2/73

    Anforderungen an die Ablösung von Schatzanweisungen - Voraussetzungen für das …

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach Einzelmaßnahmen zur Begründung einer Geschäftsleitung im Sinne des § 33 Abs. 2 Nr. 3 AKG nicht genügen, die entfaltete geschäftliche Tätigkeit vielmehr umfassend, d.h. von gewisser Dauer und Häufigkeit sein muß (BGHZ 43, 344; Beschl. v. 7. Januar 1971 - VII ZB 15/70 - = LM Allg.

    Das Oberlandesgericht müßte sich, wenn es dem Rechtsmittel stattgeben will, über die Rechtsprechung des erkennenden Senats, wie sie vor allem in seinen Beschlüssen BGHZ 43, 344 und vom 7. Januar 1971 - VII ZB 15/70 - =WM 1971, 191 zum Ausdruck gekommen ist, hinwegsetzen.

    Wie in BGHZ 43, 344, 347 dargelegt ist, können die früheren Reichsverbindlichkeiten nur beschränkt vom Bund erfüllt werden.

    Die Ansicht, auf die die vom Oberlandesgericht vertretene Lösung hinausläuft, eine Geschäftsleitung sei schon dann begründet, wenn am Stichtag lediglich eine Person vorhanden gewesen sei, die für die juristische Person habe tätig werden können , ohne daß sie habe tätig werden müssen , ist stets nur vereinzelt vertreten worden und vom Senat bereits in BGHZ 43, 344, 348/349 abgelehnt worden.

    Damit würde der Beschränkung des Rechts auf Ablösung in § 33 Abs. 2 Nr. 3 AKG und der unterschiedlichen Behandlung von West- und Ostgläubigern in erheblichem Umfang der Boden entzogen, wie der Senat bereits in BGHZ 43, 344, 351 dargelegt hat.

    Auch dieses Erfordernis ist sachgerecht, da die Beschränkung des Ablösungsrechts auf "West-Gläubiger" seine Rechtfertigung darin findet, daß der Bundesrepublik zur Erfüllung und Ablösung der Reichsschulden neben dem in ihrem Gebiet verbliebenen Reichsvermögen nur die Wirtschaftskraft dieses Gebiets zur Verfügung steht (BGHZ 43, 344, 347).

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZB 15/70

    Ablösungsverbot nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) - Zulassung einer …

    Eine Geschäftsleitung im Sinne des § 33 Abs. 2 Nr. 3 AKG kann, auch ohne Zulässigkeit einer satzungsgemäßen werbenden Tätigkeit und ohne Liquidation, durch eine lediglich vermögenserhaltende Tätigkeit begründet werden, vorausgesetzt, daß diese umfassend ist (Fortführung von BGHZ 39, 81 und 43, 344).

    Im Verfahren nach § 30 ff AKG ist § 28 Abs. 2 FGG entsprechend anzuwenden (BGH NJW 1965, 1433 [BGH 18.03.1965 - VII ZB 16/64] = WM 1965, 456 - insoweit in BGHZ 43, 344 nicht abgedruckt - BGH WM 1968, 377; 1968, 506).

    In BGHZ 43, 344, 348 ff [BGH 18.03.1965 - VII ZB 16/64] hat der Senat an den in seinen beiden vorgenannten Beschlüssen niedergelegten Rechtsgrundsätzen festgehalten.

    Die geschäftlichen Maßnahmen müssen vielmehr umfassend , d.h. von gewisser Dauer und Häufigkeit sein (vgl. BGHZ 43, 344; OLG München, WM 1970, 230 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte).

  • BGH, 15.03.1995 - IV ZR 25/94

    Höhe der Provision des Verkäufermaklers

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1965 (VIII ZR 231/63 - NJW 1965, 1755 [BGH 14.06.1965 - VIII ZR 231/63] = DB 1965, 927) betraf den Kauf eines Industriegrundstücks.
  • BVerwG, 10.12.2025 - 8 C 6.24

    Vermögensrechtliche Wiedergutmachung bei Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft

    Mit der Anmeldung zur Wertpapierbereinigung wurde noch nicht einmal ein Ort der Geschäftsleitung begründet (BGH, Beschluss vom 18. März 1965 - VII ZB 16/64 - BGHZ 43, 344 ).
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