Rechtsprechung
| BGH, 26.01.1978 - VII ZB 20/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beginn der Berufungsfrist mit der Zustellung des Urteils von Amts wegen - "Nachholung" einer Prozesshandlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 449
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.1955 - VI ZR 18/55
Auszug aus BGH, 26.01.1978 - VII ZB 20/77
Der Sinn der Wiedereinsetzung besteht eben nur darin, daß das Gericht für eine Fristversäumung Nachsicht gewährt; ist die versäumte Prozeßhandlung bereits, wenn auch verspätet, vorgenommen worden, so besagt die Wiedereinsetzung, daß die Überschreitung der Frist als unschädlich zu betrachten ist (BGH NJW 1955, 1318 [BGH 22.06.1955 - ZR VI 18/55 ]).
- BGH, 17.01.2013 - III ZR 168/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Antrag: Erkennbarkeit des …
Rn. 16 aa) Eine Nachholung der versäumten Prozesshandlung gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO war vorliegend entbehrlich, weil diese, wenn auch verspätet, bereits vor Beginn der Wiedereinsetzungsfrist vorgenommen worden war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. Januar 1978 - VII ZB 20/77, VersR 1978, 449;… MünchKommZPO/Gehrlein aaO § 236 Rn. 14;… Musielak/Grandel, ZPO, 9. Aufl., § 236 Rn. 6). - FG Hamburg, 28.06.2023 - 2 K 6/23
Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in einer Einspruchsentscheidung - …
Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn die Prozesshandlung zwar verspätet, aber bereits vorgenommen war (BGH, Beschluss vom 26. Januar 1978, VII ZB 20/77, HFR 1978, 461). - BGH, 03.06.2014 - VIII ZB 23/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überflüssigkeit des Nachholens der …
Rn. 11 a) Eine Nachholung der versäumten Prozesshandlung gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 ZPO war vorliegend entbehrlich, weil diese, wenn auch verspätet, bereits vor dem Beginn der Wiedereinsetzungsfrist am 24. Oktober 2013 vorgenommen worden war (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. Januar 2013 - III ZR 168/12, NJW-RR 2013, 692 Rn. 16; vom 26. Januar 1978 - VII ZB 20/77, VersR 1978, 449).
- BGH, 19.06.1986 - VII ZB 20/85
Einhaltung einer Rechtsmittelfrist durch Einsortierung der Rechtsmittelschrift in …
Eine Wiederholung der Prozeßhandlung wäre bloßer Formalismus und wird vom Gesetz nicht gefordert (Beschl. v. 26. Januar 1978 - VII ZB 20/77 - VersR 1978, 449). - BGH, 18.11.1986 - KVZ 1/86
Rechtsmittel
Das ist hier durch die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde geschehen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 26.1.1978 - VII ZB 20/77, VersR 1978, 449;Beschl. v. 19.6.1986 - VII ZB 20/85).Es bedurfte auch keiner Wiederholung der bereits eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde (BGH, Beschl. v. 26.1.1978 - VII ZB 20/77, VersR 1978, 449;Beschl. v. 19.6.1986 - VII ZB 20/85).
- BAG, 06.12.1979 - 2 AZB 9/79
Vereinfachungsnovelle zur ZPO - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumte …
Eine "Nachholung" des Einspruchs (§ 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO), die ja nur in seiner Wiederholung bestanden haben könnte, war nicht erforderlich, weil das Gesetz keine Wiederholung der versäumten Prozeßhandlung gebietet (BGH, Beschluß vom 26. Januar 1978 - VII ZB 20/77 - VersR 1978, 449). - BGH, 23.02.1978 - VII ZB 26/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund fehlender Kenntnis über einen …
- VII ZB 20/77 -). - BGH, 05.03.1981 - IVa ZB 1/81
Anforderungen an die Durchführung einer versäumnten Prozeßhandlung bei einem …
§ 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO fordert nicht die Wiederholung einer bereits - wenn auch verspätet - durchgeführten Prozeßhandlung, sondern nur, daß die versäumte, nicht durchgeführte Prozeßhandlung nachzuholen ist (BGH Beschluß vom 26. Januar 1978 - VII ZB 20/77 - VersR 1978, 449; vgl. auch Beschluß vom 19. Mai 1978 - IV ZB 90/77 - VersR 1978, 825).
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