Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1993 - VII ZB 21/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Sechsmonatsfrist - Überwachung - Prozeßbevollmächtigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 233, 516
Pflicht des Rechtsanwalts zur Überwachung der Berufungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 459
- MDR 1994, 200
- VersR 1994, 955
- BB 1994, 106
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07
Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der absoluten Berufungsfrist
Die Frist des § 517, 2. Halbsatz ZPO soll gerade den Eintritt der Rechtskraft trotz fehlender oder mangelhafter Zustellung sichern; sie hätte keinen Sinn, wenn ihre Nichteinhaltung bei fehlender Zustellung praktisch stets folgenlos bliebe (BGH MDR 1994, 200 - 201; OLG Stuttgart MDR 2003, 1312 - 1313). - BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 85.97
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründungsfrist - Fristberechnung - …
Dies entspricht den Anforderungen anderer oberster Bundesgerichte an die Kontrolle von Rechtsmittelbegründungsfristen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - IV a ZB 13/87 - NJW 1988, 2045 , und vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 21/93 - NJW 1994, 459 ; BAG, Beschluß vom 16. November 1992 - 3 AZR 393/92 - NJW 1993, 1350 ). - OLG Düsseldorf, 11.11.2009 - Verg 23/09
Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren wegen …
Entsprechend den allgemeinen Regeln bei Rechtsbehelfsfristen (…vgl. Vollkommer, in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 233 Rdnr. 23, Stichwort: Fristenbehandlung) ist dementsprechend die Einlegungsfrist für den Rechtsbehelf sowie im Hinblick auf das Begründungserfordernis des § 117 Abs. 2 GWB eine Vorfrist zu notieren (vgl. zur Behandlung der Fristen der §§ 517, 548 ZPO BGH NJW 1994, 459).
- BGH, 11.02.1998 - IV ZB 31/97
Rechtsfolgen der Zustellung nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist
Eine Zustellung nach Ablauf der Fünfmonatsfrist setzt keine neue Berufungsfrist in Lauf (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 21/93 - NJW 1994, 459 und Beschluß vom 6. Dezember 1988 - VI ZB 27/88 - NJW 1989, 1156 f.). - OLG Brandenburg, 24.11.2008 - 10 UF 117/08
Wiedereinsetzung: Erfolgsaussicht eines Wiedereinsetzungsantrags nach Versäumung …
Dies gilt auch dann, wenn die Frist nur deshalb Bedeutung gewinnt, weil das erstinstanzlich befasste Gericht die Fünfmonatsfrist des § 517 ZPO nicht eingehalten hat (BGH, NJW 1994, 459 - anders nur für den Fall eines ausländischen Prozessbevollmächtigten BGH, FamRZ 1988, 827). - LAG Berlin, 24.10.2003 - 8 Sa 747/03
Unzulässige Berufung, Wiedereinsetzungsantrag
Die sich aus § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ergebende sechsmonatige Frist zur Berufungseinlegung ist vom Prozessbevollmächtigten zu überwachen (vgl. BGH vom 28.10.1993 - VII ZB 21/93 - NJW 1994, 459), eine solche Pflicht trifft auch den Rechtsanwalt nach Mandatsübernahme, der in eigener Verantwortung die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels zu überprüfen hat (vgl. BGH Beschluss vom 04.04.2000 - VI ZB 3/00 - NJW 2000, 30, 71; BGH Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 44/02 - NJW 2002, 3636). - LAG Köln, 15.04.1997 - 13 (10) Sa 659/96
Beginn der Berufungsfrist; Auswirkungen auf die Berufungsfrist bei Fehlen der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 18.03.1998 - 7 UF 23/98
Wohnungszuweisungsverfahren der ehelichen Mietwohnung nach Trennung des …
Da er und seine Verfahrensbevollmächtigte nämlich nach dem Sachvortrag des Antragsgegners bereits am 30.8.1995 von dem Erlaß der Erstentscheidung Kenntnis erlangt haben, hätte es dem Antragsgegner bzw. seiner Verfahrensbevollmächtigten oblegen, dafür Sorge zu tragen, daß die Frist des § 516 2. Halbs. ZPO nicht versäumt wird (BGH NJW 94, 459).
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