Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1975 - VII ZB 29/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichteintragung einer Rechtsmittelfrist in den Akten im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1975, 471
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 23/85
Mit falschem Aktenzeichen versehene Bewilligung der Prozesskostenhilfe als …
Wird das Empfangsbekenntnis vorher zurückgegeben, ist dem Rechtsanwalt allerdings ganz besondere Sorgfaltspflicht auferlegt (vgl. BGH Beschluß vom 22. Januar 1955 - VI ZB 41/54 - LM Nr. 21 zu ZPO § 232 für den Fall, daß der Rechtsanwalt bereits im Gericht, wo er das zugestellte Schriftstück seinem Fach entnommen hat, das Empfangsbekenntnis zurückgibt; Beschluß vom 30. Januar 1975 - VII ZR 29/74 - VersR 1975, 471; vom 9. Dezember 1976 - II ZB 10/76 - VersR 1977, 424; vom 19. September 1973 - VIII ZB 18/73 - VersR 1974, 57; vom 4. November 1980 - VI ZB 14/80 - VersR 1981, 136; vom 29. November 1984 - III ZB 14/84 - VersR 1985, 168; auch Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36, 37 zu II B 3 b a.E.). - BGH, 16.02.1978 - II ZB 2/78
Versäumen der Revisionsfrist aufgrund des Verlegens des Urteils innerhalb der …
Ein solches zusätzliches Risiko kann nur eingehen, wer Vorkehrungen getroffen hat oder gleichzeitig trifft, die es auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit menschlichen Versagens als unwahrscheinlich erscheinen lassen, daß die Rechtsmittelfrist versäumt wird (vgl. dazu die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 22.1.1955 - VI ZB 41/54 = LM ZPO § 232 Nr. 21; vom 20.12.1955 - VI ZB 22/55 = LM ZPO § 233 Nr. 63; vom 3.11.1965 - VIII ZB 24/65 = LM ZPO § 232 (Ca) Nr. 18 vom 21.3.1973 - IV ZB 8/73 = VersR 1973, 547; vom 19.9.1973 - VIII ZB 18/73 = VersR 1974, 57; vom 30.1.1975 - VII ZB 29/74 = VersR 1975, 471). - BGH, 29.06.1976 - VI ZB 4/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Versäumung der Berufungsfrist - …
Notfalls sind Vor- oder Zwischenfristen einzutragen; nur so wird gewährleistet, daß eine Sache, die im Büro des Anwaltes in den Geschäftsgang gelangt, nicht in Vergessenheit gerät, weil sie durch irgend ein Versehen falsch abgelegt wird (vgl.Senatsbeschluß vom 22. Dezember 1970 - VI ZB 15/70 - VersR 1971, .372; zur Notwendigkeit der Eintragung von Fristen alsbald nach Zustellung desUrteils Beschl. vom 30. Januar 1975 - VII ZB 29/74 - VersR 1975, 471, 472). - BGH, 30.06.1977 - VII ZB 3/77
Urteilszustellung - Empfangsbekenntnis - Berufungsfrist - Fristenkalender - …
In diesen Fällen muß er dafür sorgen, daß das zugestellte Urteil mit Sicherheit in die Hände des Büroangestellten gelangt, von dem er die verläßliche Durchführung seiner Weisungen erwarten darf (vgl. BGH NJW 1966, 548 m.w.N.; BGH Beschl. v. 30. Januar 1975 - VII ZB 29/74 = VersR 1975, 471).
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