Rechtsprechung
| BGH, 29.04.1974 - VII ZB 3/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsschrift - Begründungsfrist - Ordnungsgemäße Überwachung - Wiedereinsetzungsgründe - Fristenkalender
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 909
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.04.1973 - VII ZB 3/73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Kenntnis des Prozessbevollmächtigten …
Auszug aus BGH, 29.04.1974 - VII ZB 3/74
Der Beklagte hätte daher glaubhaft machen müssen, daß es sich bei Fräulein W. um eine zuverlässige Arbeitskraft handele, der derartige Versehen bisher nicht unterlaufen seien, und ferner, wie und in welchen Abständen er sie kontrolliert habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. April 1973 - VII ZB 3/73 = VersR 1973, 664 und vom 28. Juni 1973 - VII ZB 8/73 = VersR 1973, 967). - BGH, 28.06.1973 - VII ZB 8/73
Fristenwesen - Fristberechnung - Berechnung der Rechtsmittelfrist - …
Auszug aus BGH, 29.04.1974 - VII ZB 3/74
Der Beklagte hätte daher glaubhaft machen müssen, daß es sich bei Fräulein W. um eine zuverlässige Arbeitskraft handele, der derartige Versehen bisher nicht unterlaufen seien, und ferner, wie und in welchen Abständen er sie kontrolliert habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. April 1973 - VII ZB 3/73 = VersR 1973, 664 und vom 28. Juni 1973 - VII ZB 8/73 = VersR 1973, 967). - BGH, 13.04.1972 - VII ZB 3/72
Pflicht zum Vermerken der Begründungsfrist im Fristenkalender vor Herausgabe der …
Auszug aus BGH, 29.04.1974 - VII ZB 3/74
Im übrigen hat der Senat schon bei anderer Gelegenheit hervorgehoben, daß in Berufungssachen die Begründungsfrist im Fristenkalender alsbald bei Einreichung der Berufungsschrift vermerkt werden muß (Beschluß vom 13. April 1972 - VII ZB 3/72).
- BGH, 19.11.1976 - IV ZR 36/76
Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Berufungsfrist - …
Die Berufungsbegründungsfrist muß, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes feststeht, alsbald nach Einlegung der Berufung im Fristenkalender eingetragen werden (BGH 09.07.1957 - IV ZB 123/57 - LM ZPO § 233 Nr. 78; 29.04.1974 - VII ZB 3/74 - VersR 1974, 909 unter Hinweis auf eine frühere gleichlautende Entscheidung;… so auch z.B. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 34. Aufl., § 233 Anm. 4 Stichwort "Rechtsanwalt" S. 467, ebenso bereits 33. Aufl.).Da die Sekretärin erst rund fünf Monate bei ihm beschäftigt und nach seinem eigenen Vorbringen "die Zusammenarbeit - der Zeitdauer nach - nicht erprobt war" (GA 118), hätte näher dargelegt werden müssen, in welcher Weise und in welchen Abständen ihre Zuverlässigkeit überprüft wurde (vgl. auch BGH VersR 1974, 909).
Es fehlt auch an der ordnungsmäßigen Anordnung und Eintragung einer Vorfrist, die bei Rechtsmittelbegründungsfristen zu verlangen ist (BGH NJW 1952, 183 = LM ZPO § 233 Nr. 12; VersR 1974, 909;… Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl., § 233 II 2 Note 77).
- BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84
Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung - Zur …
Das mutmaßliche Ende der Frist muß vielmehr schon früher vermerkt werden, nämlich alsbald "bei" (so BGH VersR 1974, 909; 1977, 573; 1984, 789; BAG NJW 1965, 1295) oder alsbald "nach" (so BGH VersR 1957, 614; 1977, 332, 333) der Einreichung der Berufungsschrift. - LAG Köln, 28.01.2000 - 4 Sa 1370/99
Anspruch des Fotografen auf ein für Redakteure geltendes Tarifgehalt; …
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- LAG Köln, 13.12.1999 - 4 Sa 625/99
Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage; Hilfsweise …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 15/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Das Ende der Frist zur Begründung der Berufung, die mit dem Eingang der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht beginnt, muß nach ständiger Rechtsprechung alsbald "bei" (so BGH VersR 1974, 909; 1977, 573; BAG NJW 1965, 1295) oder alsbald "nach" (BGH VersR 1957, 614; 1977, 332, 333) der Einreichung der Berufungsschrift vermerkt werden; wenn später die gerichtliche Mitteilung über das Eingangsdatum eingeht, ist der - vorläufige - Vermerk zu überprüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen (vgl. BGH VersR 1977, 573; Senat VersR 1985, 502, 503). - OLG Koblenz, 27.06.2000 - 3 U 345/00
Anforderungen an die Büroorganisation bei der Notierung der …
Im Rahmen einer solchen Anweisung muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der Berufungsbegründungsfristen sichergestellt sein, dass das (mutmaßliche) Ende der Frist schon bei (so BGH VersR 1974, S. 909) oder alsbald nach (…so BGH VersR 1957, S. 614) Einreichung der Berufungsschrift im Fristenkalender notiert wird (…BGH NJW 1997, S. 142 ). - BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 152/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist - …
Das mutmaßliche Ende der Frist muß vielmehr schon früher vermerkt werden, nämlich alsbald "bei" (so BGH VersR 1974, 909; 1977, 573; 1984, 789; BAG NJW 1965, 1295) oder alsbald "nach" (so BGH VersR 1957, 614; 1977, 332, 333) der Einreichung der Berufungsschrift. - BGH, 30.03.1977 - VIII ZB 10/77
Fristablauf im Fristenkalender - Fristenüberwachung
Nur auf diese Art und Weise ist eine ausreichende Fristenüberwachung gewährleistet (vgl. z.B. BGH Beschlüsse vom 31. Januar 1955 - II ZB 20/54 = LM ZPO § 232 Nr. 22, vom 9. Juli 1957 - IV ZB 123/57 = LM ZPO § 233 Nr. 78 und vom 29. April 1974 - VII ZB 3/74 = VersR 1974, 909). - BGH, 10.07.1975 - VII ZB 8/75
Sorgfaltspflicht - Fristenkontrolle - Anwaltsgehilfin - Entlastungsbeweis
Der Rechtsanwalt darf die Überwachung der im Kalender eingetragenen Fristen nur dann einem Angestellten überlassen, wenn er von dessen Eignung für diese Aufgaben überzeugt sein kann und die genaue Erledigung dieser Arbeiten in angemessenen Zeitabschnitten überprüft (st.Rspr., vgl. u.a. RGZ 96, 322, 324; BGHZ 4, 389, 397; 43, 148, 150 ff; Senatsbeschluß vom 29. April 1974 - VII ZB 3/74 = VersR 1974, 909). - BGH, 12.07.1985 - V ZR 249/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Vor allem aber haben die Beklagten schon darüber nichts vorgetragen, ob, wie dies zu verlangen ist, mit der Einreichung der Berufungsschrift vom 18. April 1984 die Berufungsbegründungsfrist notiert wurde, und auf welche Weise in der Anwaltssozietät H. und Partner generell Vorsorge dafür getroffen war, daß eine solche Notierung jeweils bei Einreichung einer Berufungsschrift erfolge (s. dazu BGH Beschl. v. 10. Februar 1971, IV ZB 67/70, VersR 1971, 475 und vom 29. April 1974, VII ZB 3/74, VersR 1974, 909). - BGH, 23.09.1992 - VIII ZB 23/92
Mitteilung des Bezirksgerichts über den Eingang des Schriftsatzes zur …
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