Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2004 - VII ZB 39/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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ZPO § 493
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 493
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fortsetzung eines Hauptsacheverfahrens nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens; Übereinstimmendes Einverständnis über ein späteres Verweten von Ergebnissen aus einem noch nicht abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 493
Fortsetzung des Erkenntnisverfahrens nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aussetzung des anhängigen Hauptsacheverfahrens?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Selbstständiges Beweisverfahren - Stillstand der Hauptsache wegen selbstständigem Beweisverfahren möglich
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Aussetzung des ebenfalls anhängigen Hauptsacheverfahrens? (IBR 2004, 473)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.07.2003 - 23 O 9/01
- OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03
- BGH, 29.04.2004 - VII ZB 39/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2597
- MDR 2004, 1198
- BauR 2004, 1484
- ZfBR 2004, 677
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.2003 - VII ZB 32/02
Aussetzung des Rechtsstreits wegen im Hinblick auf ein anderweit anhängiges …
Auszug aus BGH, 29.04.2004 - VII ZB 39/03
Im Beschluß vom 10. Juli 2003 - VII ZB 32/02, BauR 2003, 1607 = ZfBR 2003, 765 hat der Senat die Frage offengelassen, ob ein Rechtsstreit nach § 148 ZPO analog ausgesetzt werden darf, wenn die vom Gericht der Hauptsache für beweiserheblich gehaltenen Tatsachen in einem selbständigen Beweisverfahren geklärt werden sollen.
- BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06
Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig …
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Beschlüssen vom 29. April 2004 - VII ZB 39/03, BauR 2004, 1484 = ZfBR 2004, 677 und vom 10. Juli 2003 - VII ZB 32/02 = BauR 2003, 1607 = ZfBR 2003, 765 = NZBau 2003, 563 bereits erkennen lassen, dass er zur Möglichkeit einer Aussetzung in diesen Fällen neige und dass dem Gedanken der Prozessökonomie Bedeutung zukomme.
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