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| BGH, 24.04.1972 - VII ZB 5/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unabwendbarer Zufall - Fristenwesen - Fristversäumnis - Rechtsmittelfrist - Fristenbuch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 790
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.1953 - VI ZB 3/52
Auszug aus BGH, 24.04.1972 - VII ZB 5/72
Eine solche Kontrolle läßt sich anhand des Fristenkalenders dann leicht durchführen, wenn die ordnungsgemäß eingetragene Frist nicht eher gestrichen werden darf, als bis sie wirklich gewahrt worden ist (vgl. u.a. BGH LM Nr. 33 zu § 233 ZPO = NJW 53, 1023; BGH LM Nr. 22 zu § 232 ZPO, Nr. 4 zu § 233 (Fd) ZPO).
- BGH, 28.02.1980 - III ZB 2/80
Einlegung eines Rechtsmittels einer Gemeinde gegen ein Urteil auf Leistung einer …
Die erforderliche Kontrolle muß die rechtzeitige Erledigung des fristwahrenden Schriftsatzes bis zu seiner Absendung umfassen (vgl. die Beschlüsse des BGH vom 24. April 1972 - VII ZB 5/72 = VersR 1972, 790; vom 21. Dezember 1972 - VII ZB 16/72 = VersR 1973, 278; vom 29. März 1974 - I ZB 7/73 = VersR 1974, 884; vom 31. Mai 1976 - VII ZB 8/76 = VersR 1976, 962; vom 9. November 1976 - VI ZB 12/76 = VersR 1977, 331). - BGH, 09.03.1978 - III ZR 154/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Versäumung der Berufungsfrist …
Es bedurfte dabei auch der zusätzlichen Kontrolle, ob die Rechtsmittelschrift oder die Rechtsmittelbegründungsschrift wirklich hinausgegangen war (vgl. BGH VersR 1972, 790). - BGH, 21.12.1972 - VII ZB 16/72
Fristenwesen - Fristsachen - Übertragene Prozesssache - Berufung - Berufungsfrist …
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, eine Löschung im Fristenkalender dürfe erst erfolgen, wenn die Fristsache vom Büropersonal postfertig gemacht worden sei (LM Nr. 4 zu § 233 (Fd) ZPO sowie die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 2. März 1967 VII ZB 4/67 und vom 24. April 1972 VII ZB 5/72). - OLG München, 03.06.1985 - 28 U 2182/85
Fristversäumnis; Sorgfaltsanforderungen; Verhinderung von Fristversäumnissen; …
Dem hätte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin durch die Anordnung vorbeugen können, daß Notfristen erst nach Abgang der fristwahrenden Schriftsätze gestrichen werden dürfen (BGH VersR 73, 206 f.; 72, 790 f.).
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