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| BGH, 12.02.1959 - VII ZR 102/58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.03.1957 - VII ZR 274/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.02.1959 - VII ZR 102/58
Das hat das Reichsgericht in der in RGRK Anm. 2 a.E. zu § 649 BGB angeführten, nicht veröffentlichten Entscheidung vom 12.10.1917 angenommen; auch der erkennende Senat ist dem in einem Urteil vom 28.3.1957 - VII ZR 274/56 - beigetreten. - BGH, 21.03.1957 - VII ZR 230/56
Auszug aus BGH, 12.02.1959 - VII ZR 102/58
Der zweite Vertrag zwischen der Gesellschaft und M. müßte dann, wie das Berufungsgericht auch schon erwähnt hat, als nichtig angesehen werden (RGZ 136, 360; Urteil des Senats - VII ZR 230/56 - vom 21. März 1957).
- BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58
Rechtsnatur eines Architektenvertrages
In der Rspr. ist anerkannt, daß der Anspruch des Unternehmers aus § BGB § 649 BGB auf die vereinbarte Vergütung für den noch ausstehenden Teil seiner Leistung - unter Abzug ersparter Aufwendungen - entfällt, wenn der Besteller wegen eines den Vertragszweck gefährdeten Verhaltens des Unternehmers gekündigt hat (…vgl. das im RGRKomm., 11. Aufl. § 649 Anm. 2 a, E. angeführte Urt. des RG v. 12.10.1917; ferner BGH, VII ZR 274/56 v. 28.3. 1957 und VII ZR 102/58 v. 12.2. 1959). - BGH, 25.06.1959 - VII ZR 97/58
Rechtsmittel
Danach war dem Beklagten nach Treu und Glauben in Anbetracht dessen, daß die den Vertragszweck gefährdende Arbeitsweise des Klägers dazu geführt hatte, daß die Baupolizei das Weiterbauen untersagte, nicht mehr zuzumuten, den Rohbau vom Kläger fertigstellen zu lassen (RG vom 12. Oktober 1917, zit. bei RGRK § 649 Anm. 2; BGH VII ZR 274/56 vom 18. März 1957 und VII ZR 102/58 vom 12. Februar 1959).
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