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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1986 - VII ZR 111/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,964
BGH, 06.03.1986 - VII ZR 111/85 (https://dejure.org/1986,964)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1986 - VII ZR 111/85 (https://dejure.org/1986,964)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1986 - VII ZR 111/85 (https://dejure.org/1986,964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung von Wohneigentum im Wege der "Vorratsteilung" - Voraussetzungen für den Verstoß gegen das Koppelungsverbot - Verwendung der Planung, die bei Bildung des Wohnungseigentums zugrundegelegt war, durch die Erwerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei Vorratsteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Koppelungsverbot: Bildung von Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1811
  • NJW-RR 1986, 947 (Ls.)
  • MDR 1986, 841
  • DNotZ 1987, 26
  • BauR 1986, 464
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - VII ZR 111/85
    Zutreffend hebt sie allerdings hervor, daß das Wohnungseigentum nicht nur ein Grundstücksrecht, sondern ein echtes, wenngleich als Verbindung von Alleineigentum mit Bruchteilseigentum ausgestaltetes Eigentum am Grundstück ist (BGHZ 49, 250, 251 [BGH 17.01.1968 - V ZB 9/67] mit Nachw.; 90, 174, 176;… aus neuerer Zeit vgl. noch Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 7 Rdn. 1 a;… Palandt/Bassenge, BGB, 45. Aufl., Überblick vor § 1 WEG Anm. 2 a).
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - VII ZR 111/85
    Zutreffend hebt sie allerdings hervor, daß das Wohnungseigentum nicht nur ein Grundstücksrecht, sondern ein echtes, wenngleich als Verbindung von Alleineigentum mit Bruchteilseigentum ausgestaltetes Eigentum am Grundstück ist (BGHZ 49, 250, 251 [BGH 17.01.1968 - V ZB 9/67] mit Nachw.; 90, 174, 176;… aus neuerer Zeit vgl. noch Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 7 Rdn. 1 a;… Palandt/Bassenge, BGB, 45. Aufl., Überblick vor § 1 WEG Anm. 2 a).
  • BGH, 22.12.1983 - VII ZR 59/82

    Geltung des Kopplungsverbots für Bauträger, Generalunternehmer mit …

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - VII ZR 111/85
    So hat er entschieden, diese Vorschrift greife auch dort ein, wo freiberufliche Ingenieure oder Architekten über die ihr Berufsbild prägenden Aufgaben hinaus zusätzliche Leistungen versprechen und damit wie Generalübernehmer, Bauträger oder Baubetreuer - gleich welcher Art - auftreten (zum Ganzen vgl. zuletzt BGHZ 89, 240, 242 [BGH 22.12.1983 - VII ZR 59/82] mit Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17

    Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver …

    Rn. 56 Der Bundesgerichtshof hat seiner Rechtsprechung bis zu seiner Entscheidung aus dem Jahr 2008 (Urt. V. 25.09.2008 NJW 2008, 3633) ein weites Verständnis des Kopplungsverbots zu Grunde gelegt, um jegliche Kopplung zwischen Grundstückserwerb und Architektenauftrag zu unterbinden (siehe nur BGH NJW 1986, 1811 juris Rn. 11).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 26/95

    Spekulationsgeschäft bei Herstellungsmaßnahmen

    Zu den Grundstücken zählt auch das Wohnungseigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum nach Bruchteilen am (bebauten) Grundstück (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 VII ZR 111/85, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1811; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. Juli 1993 2 Z BR 69/93, BayObLG 1993, 297).
  • BGH, 27.09.1990 - VII ZR 324/89

    Anwendung des MRVG; Schlüsselfertige Errichtung eines Bauwerks auf vorweg …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Gesetzgeber mit Art. 10 § 3 MRVG der Gefahr begegnen wollen, daß bei knapp gewordenem Angebot von Baugrundstücken ein Ingenieur oder Architekt, dem Grundstücke "anhand" gegeben worden sind, eine monopolartige Stellung erwirbt, und daß der Wettbewerb dadurch manipuliert wird (zuletzt Senatsurteil vom 6. März 1986 - VII ZR 111/85 = NJW 1986, 1811 = WM 1986, 1027 = ZfBR 1986, 170 = BauR 1986, 464 m.w.N.;… vgl. hierzu auch Doerry, Das Verbot der Architektenbindung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Festschrift Baumgärtel 1990, S. 41, 44 m.w.N.).

    Der Senat hat stets hervorgehoben, daß Art. 10 § 3 MRVG vom Gesetzgeber bewußt weit gefaßt worden ist, um jegliche Kopplung zwischen Grundstückserwerb und Architektenbindung zu unterbinden (Urteil vom 6. März 1986 aaO;… vgl. auch Doerry a.a.O. S. 44).

  • BayObLG, 23.07.1993 - 2Z BR 69/93

    Grundstücke als Bestandteil von Wohnungseigentum

    Die Besonderheit besteht vor allem darin, dass mit dem Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum ( § 1 Abs. 2 , Abs. 3 WEG ) das Sondereigentum und damit das Alleineigentum an bestimmten Räumen und an nach § 5 Abs. 1 WEG sondereigentumsfähigen Bestandteilen des Gebäudes verbunden ist (vgl. BGHZ 49, 250/251; BGH NJW 1986, 1811; BayObLGZ 1988, 1/4; Weitnauer WEG 7.Aufl. § 1 Rn.3; Horber/Demharter Anh. zu § 3 Anm.1 e; KEHE/Ertl-Albrecht Einl. E 5).
  • LG Köln, 31.01.2020 - 37 O 95/19

    Verstoß gegen das Koppelungsverbot auch beim Erwerb von Wohnungseigentum?

    Rn. 29 Er ist der Ansicht, dass ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot nicht vorliegen würde, da letztlich Teileigentum an einer WEG verkauft worden sei und daher nach älterer Rechtsprechung des BGH Urteil vom 06.03.1986 - VII ZR 111/85) das Koppelungsverbot nicht eingreifen würde, sondern ein einheitlicher Architekt erforderlich sei.

    Rn. 42 Dem steht nicht die von dem Beklagten zitierte ältere Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 06.03.1986 (VII ZR 111/85) entgegen.

  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 94/88

    Geltung des Koppelungsverbots für einen als Generalunternehmer tätigen …

    Die vom Gesetzgeber mißbilligte Mitwirkung könne dann auch darin bestehen, daß der Ingenieur oder Architekt - über Bauplanung und Bauführung hinaus - weitere, etwa die Baubetreuung betreffende oder sogar sämtliche für die Fertigstellung des Bauwerks erforderliche Aufgaben übernimmt (BGHZ 63, 302, 305; 70, 55, 59/60; 89, 240, 242/243; NJW 1986, 1811).
  • OLG Hamburg, 10.09.1987 - 2 W 21/86

    Anspruch auf Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der …

    Im Hinblick darauf, daß das Wohnungseigentum nicht ein beschränkt dingliches Nutzungsrecht am Grundstück sondern eine unauflösbare Verbindung von Bruchteilsmiteigentum am Grundstück und bestimmten Gebäudeteilen mit Sondereigentum an Räumen ist (vgl. BGH, NJW 1986, 1811 m.w.N.;… Palandt/Bassenge a.a.O. Anm. 2 A im Überblick vor § 1 WEG;… Soergel-Baur a.a.O. § 1 WG Rn. 2;… Weitnauer WEG 6. Aufl., Vorbemerkung 17 vor § 1 Pick in Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 1, Rn. 5 und Rn. 32 betont dagegen die Trinität von Sondereigentum, Miteigentum und verdinglichten, persönlich rechtlichen Mitgliedsrechten), ist die sachgerechte Lösung des Stimmabgabeproblems der für das Miteigentum an Grundstücken geltenden Vorschrift des § 1066 BGB zu entnehmen (…vgl. Pick in Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 25 Rn. 26; Schöner, DnotZ 1975, 78).
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