Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1984 - VII ZR 115/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung von Gewährleistungsanspruchen aus der VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) - Neubeginn der Verjährungsfrist bei schriftlicher Beantragung der Mängelbeseitigung - Wasserschäden am Haus kurz nach Bezugfertigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beseitigung von Werkmängeln bei Einhaltung Gewährleistungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1985, 202
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.10.1982 - VII ZR 334/80
Begriff der Prüfung eines Mangels
Auszug aus BGH, 22.11.1984 - VII ZR 115/83
Zur Frage, wann die Einschaltung eines Haftpflichtversicherers ergibt, daß der Unternehmer sich im Einverständnis mit dem Besteller der Prüfung des Vorhandenseins eines Mangels unterzogen hat (im Anschluß an BGH NJW 1983, 162 = ZfBR 1982, 254; 1983, 1).Als Einverständnis reicht ein sich aus den jeweiligen Umständen ergebendes schlüssiges Verhalten aus (Senatsurteil NJW 1983, 162 m.N.).
- BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03
Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von …
(1) Die Zurechnung kann in der Revisionsinstanz nicht bereits daraus abgeleitet werden, daß der Beklagte seine Haftpflichtversicherung selbst informiert und damit die Prüfung des Mangels in die Hände der Versicherung gelegt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - VII ZR 334/80, BauR 1983, 87 = ZfBR 1982, 254; Urteil vom 22. November 1984 - VII ZR 115/83, BauR 1985, 202 = ZfBR 1985, 70). - BGH, 20.04.1989 - VII ZR 334/87
Hemmung der Verjährung bei Prüfung von Mängeln
Auf den Zugang des Schreibens vom 30. Juni 1980 kommt es insoweit nicht an, denn eine einverständliche Prüfung und Beseitigung ist auch schon dann anzunehmen, wenn der Besteller sein zur Hemmung der Verjährung erforderliches Einverständnis lediglich stillschweigend erklärt hat (Senatsurteile NJW 1983, 162, 163 [BGH 07.10.1982 - VII ZR 344/80] undvom 22. November 1984 - VII ZR 115/83 - = BauR 1985, 202, 203 = ZfBR 1985, 70, 71). - OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06
Hemmung der Verjährung, Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler
Das Einverständnis des Bauherrn mit der Prüfung von Mängeln bzw. der Fortsetzung einer solchen Prüfung kann u. a. darin gesehen werden, dass er sich auf die Mängelprüfung durch den Haftpflichtversicherer des Unternehmers eingelassen hat (vgl. BGH BauR 1985, 202). - OLG Frankfurt, 19.01.2026 - 21 U 56/23
Arglistiges Verschweigen eines Baumangels und Verjährung nach Abnahme
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