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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1972 - VII ZR 120/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1883
BGH, 20.04.1972 - VII ZR 120/71 (https://dejure.org/1972,1883)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1972 - VII ZR 120/71 (https://dejure.org/1972,1883)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1972 - VII ZR 120/71 (https://dejure.org/1972,1883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 787
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 148/67

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund verjährter Ansprüche

    Auszug aus BGH, 20.04.1972 - VII ZR 120/71
    Richtig ist zwar, daß in dem Schriftsatz rechtlich fehlerhaft ausgeführt wird, die Beklagte könne ihren Minderungsanspruch gegen die restliche Werklohnforderung nach § 390 BGB auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist geltendmachen, obwohl hierfür nach den §§ 478, 639 Abs. 2 BGB eine rechtzeitige Mängelanzeige notwendig ist (vgl. BGHZ 53, 122), und daß Rechtsanwalt Dr. F. dies nicht korrigiert hat.
  • BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60

    Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 20.04.1972 - VII ZR 120/71
    Was die letztere betrifft, so begnügt sich das Gesetz mit dem äußeren Merkmal der Unterschrift des Rechtsanwalts, ohne den darüber hinausgehenden Nachweis zu fordern, daß er den Prozeßstoff selbst durchgearbeitet hat (BGHZ 37, 156, 159).
  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 100/67

    Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus abgetretenem Recht - Abwerbung …

    Auszug aus BGH, 20.04.1972 - VII ZR 120/71
    Ein anderes mag gelten, wenn feststeht, daß der Anwalt den von einem anderen angefertigten Schriftsatz überhaupt nicht überprüft und blindlings unterzeichnet hat, wie z.B. bei der nachträglichen Anfertigung der Revisionsbegründung auf einem schon blanko unterzeichneten Blatt oder, wenn feststeht, daß der Anwalt, den Schriftsatz unbesehen unterschrieben hat (BGH Beschl.v. 21. Mai 1954 - IV ZB 28/54 - = LM Nr. 16 zu § 519 ZPO; Urteil vom 28. März 1969 - I ZR 100/67 - = VersR 1969, 617, wobei im letzteren Fall noch hinzukommt, daß es sich um ein Informationsschreiben der Partei handelte, das teilweise unverständlich war und überwiegend unsachliche Ausführungen enthielt).
  • BGH, 21.05.1954 - IV ZB 28/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1972 - VII ZR 120/71
    Ein anderes mag gelten, wenn feststeht, daß der Anwalt den von einem anderen angefertigten Schriftsatz überhaupt nicht überprüft und blindlings unterzeichnet hat, wie z.B. bei der nachträglichen Anfertigung der Revisionsbegründung auf einem schon blanko unterzeichneten Blatt oder, wenn feststeht, daß der Anwalt, den Schriftsatz unbesehen unterschrieben hat (BGH Beschl.v. 21. Mai 1954 - IV ZB 28/54 - = LM Nr. 16 zu § 519 ZPO; Urteil vom 28. März 1969 - I ZR 100/67 - = VersR 1969, 617, wobei im letzteren Fall noch hinzukommt, daß es sich um ein Informationsschreiben der Partei handelte, das teilweise unverständlich war und überwiegend unsachliche Ausführungen enthielt).
  • RG, 20.08.1940 - VII B 12/40

    1. Genügt bei Beschränkung der Berufung auf die rechtliche Nachprüfung die …

    Auszug aus BGH, 20.04.1972 - VII ZR 120/71
    Deshalb liegen die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung angeführten Urteile in RGZ 164, 390; JW 1935, 1024; 1936, 1292; BGH in LM Nr. 21 und 37 zu § 519 ZPO und Nr. 57 zu BEG 1956§ 209 neben der Sache, denn in diesen Fällen fehlte es an einer Unterschrift des Anwalts; dieser hatte vielmehr sich damit begnügt, auf andere Schriftsätze zu verweisen.
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 5/88

    Unterzeichnung einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch einen Rechtsanwalt

    Es genügt vielmehr, ist aber andererseits auch erforderlich, daß er mit seiner Unterschrift die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernimmt (ständige Rechtsprechung und allgemeine Meinung, vgl. etwa BGHZ 37, 156, 157; 97, 251, 253/254; BGH Beschluß vom 21. Mai 1954 - IV ZB 28/54 = JR 1954, 463; Urteil vom 20. April 1972 - VII ZR 120/71 = VersR 1972, 787, 788; BAG AP § 518 ZPO Nr. 42;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 14. Aufl. § 138 II S. 873;… Wieczorek/Rössler ZPO 2. Aufl. § 519 Anm. B IV a).

    Jeden Rechtsmittelschriftsatz in dieser Richtung zu überprüfen, wäre zudem aus praktischen Gründen gar nicht möglich und wurde das Rechtsmittelgericht überfordern (vgl. BGH Urteil vom 20. April 1972 aaO S. 788, Lent, Anmerkung zu BGH Beschluß vom 21. Mai 1954 in JR 1954, 463, 464).

  • BGH, 13.07.1989 - VII ZR 223/88

    Unterzeichnung einer von einem anderen Rechtsanwalt gefertigten …

    In welchem Umfang und wie gründlich er tatsächlich selbst den Prozeßstoff durchgearbeitet hat, ist dabei für den Regelfall ohne Bedeutung, vielmehr dem eigenverantwortlichen Ermessen des Rechtsmittelanwalts überlassen (Senatsurteil vom 20. April 1972 - VII ZR 120/71 = VersR 1972, 787, 788).

    Jeden Rechtsmittelschriftsatz in dieser Richtung zu prüfen, wäre vielfach aus praktischen Gründen gar nicht möglich und würde das Rechtsmittelgericht überfordern (…vgl. BGH NJW 1989 aaO; Senatsurteil VersR 1972, 787, 788).

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten …

    Denn der Sinn einer solchen Unterzeichnung ist durchweg, daß der Unterzeichner für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Schriftstücks geradestehenden will (BAGE 11, 130, 132 = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO; BGHZ 37, 156; BGH Urteil vom 20. April 1972 - VII ZR 120/71 - VersR 1972, 787).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 14/87

    Eigenhändige Unterschrift eines vor dem Arbeitsgericht postulationsfähigen …

    Denn der Sinn einer solchen Unterzeichnung ist durchweg, daß der Unterzeichner für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Schriftstücks geradestehenden will (BAGE 11, 130, 132 = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO; BGHZ 37, 156; BGH Urteil vom 20. April 1972 - VII ZR 120/71 - VersR 1972, 787).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 15/87

    Formerfordernis einer Berufungsschrift im arbeitsgerichtlichen Prozess

    Denn der Sinn einer solchen Unterzeichnung ist durchweg, daß der Unterzeichner für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Schriftstücks geradestehenden will (BAGE 11, 130, 132 = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO; BGHZ 37, 156; BGH Urteil vom 20. April 1972 - VII ZR 120/71 - VersR 1972, 787).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 16/87
    Denn der Sinr einer solchen Unterzeichnung ist durchweg, daß der Unterzeichne für den Inhalt des von ihm Unterzeichneten Schriftstücks ge radestehenden will (BAGE 11, 130, 132 = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO; BGHZ 37, 156; BGH Urteil vom 20. April 1972 - VII ZR 120/71 - VersR 1972, 787).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZB 27/78

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung für den Berufungsanwalt …

    Durch seine Unterschrift wird im allgemeinen der Nachweis dafür erbracht, daß der Berufungsanwalt selbst den Prozeßstoff durchgearbeitet und das Ergebnis seiner Arbeit in dem Schriftsatz niedergelegt hat; ein anderes kann dann gelten, wenn feststeht, daß er den von einem anderen angefertigten Schriftsatz überhaupt nicht überprüft und blindlings unterzeichnet hat (…BGH a.a.O.; Urt. v. 20. April 1972 - VII ZR 120/71 = VersR 1972, 787).
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