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| BGH, 26.11.1956 - VII ZR 14/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52
Erbbiologisches Gutachten
Auszug aus BGH, 26.11.1956 - VII ZR 14/56
Allerdings können die Protokolle über die Aussagen von Zeugen im Vorprozeß nicht als Zeugenbeweis gewertet werden, da es an einer entsprechenden Einverständniserklärung beider Parteien fehlt (vgl. RG in DR 1939, 183), wohl aber ist die Verwertung solcher Protokolle im Wege des Urkundenbeweises möglich (vgl. BGHZ 7, 116 [121]). - BGH, 05.02.1952 - GSZ 4/51
Schutz des Unternehmers vor Schädigung in den Räumen des Bestellers
Auszug aus BGH, 26.11.1956 - VII ZR 14/56
Die Vorschrift des § 618 Abs. 3 BGB ist auch auf den Werkvertrag entsprechend anzuwenden, wie das der Große Senat für Zivilsachen durch Beschluß vom 5. Februar 1952 bereits entschieden hat (BGHZ 5, 62). - RG, 26.04.1938 - VII 14/38
1. Steht die Vorschrift des § 898 RVO. der Ausgleichungspflicht eines …
Auszug aus BGH, 26.11.1956 - VII ZR 14/56
Daraus folgt aber auch die Nebenpflicht des Unternehmers, den Besteller vor Schadensersatzansprüchen zu bewahren, die gegen ihn aus einer Verletzung des § 618 Abs. 3 BGB etwa entstehen können (RGZ 157, 282 und ihm folgend der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 25. Juni 1952 in VersR 1952, 343).
- BGH, 29.04.1957 - VII ZR 265/56
Begriff des Bevollmächtigten und Repräsentanten
Das Reichsgericht (RGZ 157, 282; JW 1938, 2976; DR 1940, 1434) und der Bundesgerichtshof (LM § 898 RVO Nr. 2 = VersR 1952, 343 sowie Urteil des Senats VII ZR 14/56 vom 26. November 1956) haben sie aber abgelehnt.
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