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| BGH, 26.11.1956 - VII ZR 16/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.10.1960 - VII ZR 216/59
Schadensersatzpflicht des U bei Nichtabschluss angetragener Geschäfte, Ablehnung …
Nach dem die Klägerin jahrelang keine zusätzliche höhere Vergütung gewährt hatte, war es, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, Sache des Beklagten, zctbev/eisen,-daß er eine solche Vergütung zu beanspruchen hatte, Bas würde selbst dann gelten, wenn eine solche üblich gewesen wäre (vgl. § 88 Abs, 3 HGB a.E.); denn wer die übliche Vergütung verlangt, muß beweisen, daß die von seinem Vertregs gegner behauptete, abweichende Vereinbarung nicht getroffen worden ist (vgl. u.a. BGH Betrieb 1954, 104; Urteile des Senats vom 26, November 1956 - VII ZR 16/56 - und in LM 3 zu § 632 BGB). - BGH, 23.01.1975 - VII ZR 192/73
Übliche Vergütung: Anforderungen an die Darlegung anderweitiger, bestimmter …
Es genügt, daß der Beweispflichtige die Umstände widerlegt, die für die Vereinbarung des behaupteten Festpreises sprechen könnten (vgl. BGH Urteile vom 26. November 1956 - VII ZR 16/56 - und 19. September 1966 - II ZR 62/64 = VersR 1966, 1021, 1022). - BGH, 13.06.1957 - VII ZR 10/57 Zwar muss im allgemeinen beim Werkvertrag der Unternehmer, der die übliche Vergütung im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB beansprucht, gegenüber der Behauptung des Bestellers, es sei eine bestimmte Vergütung vereinbart worden, beweisen, dass eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden ist (vgl. die Urteile des II. Zivilsenats des BGH vom 19.12.1953 II ZR 164/52 = Betrieb 1954, 104 und des erkennenden Senats vom 26.11.1956 VII ZR 16/56).
- BGH, 30.09.1968 - VII ZR 91/66
Klage auf Vergütung der Tätigkeit als Architekt - Kündigung des …
Wer bei einem Werkvertrag die übliche Vergütung verlangt, muß im allgemeinen beweisen, daß eine vom Besteller behauptete Vereinbarung nicht getroffen worden ist (Urteil des Senats vom 13. Juni 1957 = LM Nr. 3 zu § 632 BGB; ferner vom 26. November 1956 - VII ZR 16/56 - und vom 23. April 1964 - VII ZR 82/63 - mit weiteren Nachweisen).
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