Rechtsprechung
| BGH, 05.04.1979 - VII ZR 162/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hersteller als Erfüllungsgehilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 635
Schadensersatz wegen nicht fristgerechter Herstellung eines Werks; Entlastung des Unternehmers
Papierfundstellen
- BauR 1979, 324
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 05.10.2026 - 2 VKl 2/23
Preiserhöhungsverlangen, Verbraucherklage, Energieversorger, Ukraine
Dass die Risikoübernahme für das Gelingen und die Rechtzeitigkeit der Beschaffung (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1979 - VII ZR 162/78, WM 1979, 724) nicht uneingeschränkt besteht, sondern eine Störung grundsätzlich nicht mehr unter das übernommene Risiko fällt, wenn infolge nicht vorhersehbarer Umstände so erhebliche Leistungshindernisse entstehen, dass dem Schuldner die Beschaffung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 259/92, ZIP 1994, 136, 137 f. [zu § 279 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung];… MünchKommBGB/Gaier, 10. Aufl., § 314 Rn. 35 [Kündigung von vornherein ausgeschlossen bei vorhersehbarer Leistungserschwernis]; Bacher, MDR 2020, 514, 518) verhilft der Rechtsverteidigung der Beklagten nicht zum Erfolg. - OLG Hamm, 16.04.2026 - 2 MK 1/22
Musterfeststellungssache Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen Stromio GmbH u. …
Die Risikoübernahme für das Gelingen und die Rechtzeitigkeit der Beschaffung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. April 1979 - VII ZR 162/78, WM 1979, 724) besteht zwar nicht uneingeschränkt; vielmehr fällt eine Störung nicht mehr unter das übernommene Risiko, wenn infolge nicht vorhersehbarer Umstände so erhebliche Leistungshindernisse entstehen, dass dem Schuldner die Beschaffung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 259/92, ZIP 1994, 136, 137 f. [zu § 279 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung];… MünchKommBGB/Gaier, 10. Aufl., § 314 Rn. 35 [Kündigung von vornherein ausgeschlossen bei vorhersehbarer Leistungserschwernis]; Bacher, MDR 2020, 514, 518). - OLG Frankfurt, 24.01.2013 - 3 U 142/11
Haftung des Lieferanten farbbeschichteter Aluminiumprofile für die Herstellung …
In Abweichung zu vorstehenden Entscheidungen hat der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 05.04.1979 ausdrücklich die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt, soweit dieses einen Rollladenhersteller als Erfüllungsgehilfen eines Fensterbauers angesehen hat (vgl. BGH, Urt. v. 05.04.1979, VII ZR 162/78, WM 1979, 724, zit. nach juris, Rn. 10). - OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 31/96
Haftet der Unternehmer für fehlerhafte Betonlieferung?
Der Rolladenbauer habe sich des - herstellenden - Lieferanten zur Erfüllung seiner Vertragspflichten bedient (BGH, BauR 1979, 324 unter I). - LG Potsdam, 21.05.2014 - 3 O 86/13
Haftung des Baustofflieferanten: Auslegung eines Baustoffkaufvertrages über …
Ist der Verkäufer selbst Hersteller oder tritt er als solcher auf, muss er sich das Verschulden seiner Hilfsperson zurechnen lassen (…Grüneberg, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 278 Rn. 13;… Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, Rn. 806; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.02.1997, 11 U 31/96, juris Rn. 32 ff. sowie BGH, Urt. v. 05.04.1979, VII ZR 162/78, juris Rn. 10).
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