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| BGH, 14.07.1958 - VII ZR 188/57 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1958, 765
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.11.1996 - IX ZR 78/96
Berücksichtigung von Zinsen als Nebenforderung bei Festsetzung des Streitwerts
Daß die Klägerinnen die Zinsen beziffert und dem Klageantrag hinzugerechnet haben, ändert daran nichts: Zinsen werden nicht dadurch zur Hauptsache, daß sie im Klageantrag ausgerechnet sind und mit der Hauptforderung zu einem einheitlichen Forderungsbetrag zusammengefaßt werden (BGH, Beschl. v. 19. März 1956 - II ZR 63/56, LM § 4 ZPO Nr. 5; v. 14. Juli 1958 - VII ZR 188/57, MdR 1958, S. 765; v. 10. Mai 1962 - VII ZR 104/61, KostRsp, ZPO § 4 Nr. 2; Schneider MdR 1984, 265). - BGH, 14.10.1987 - VIII ZR 182/87 Diese sind als Nebenforderung geltend gemacht und daher nach § 4 Abs. 1 ZPO nicht zu berücksichtigen (s. zu dem vergleichbaren Fall der Inanspruchnahme eines Bürgen: BGH, Beschluß vom 14. Juli 1958 - VII ZR 188/57 = MDR 1958, 765).
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