Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Vergleichsvertrages wegen rechtswidriger Drohung - Entfallen eines Rechtsgrunds für die Wechselhingabe - Mißbilligung der Verbindung von Mittel und Ziel der Drohung - Drohung mit einer Klage - Vertragsabschluss mit einem einfachen, in rechtlichen Dingen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
Auszug aus BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71
Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt, daß eine Drohung auch dann widerrechtlich ist, wenn zwar ihr Mittel und ihr Ziel, jedes für sich allein betrachtet, erlaubt sind, die Verbindung beider im Einzelfall aber als unangemessen anzusehen ist und der Drohende sich nicht in einem entschuldbaren Irrtum über die Sachlage und deren Einschätzung befindet; sein etwaiger Irrtum darüber, daß die konkrete Verbindung von Mittel und Ziel der Drohung nach der Rechtsordnung zu mißbilligen ist, bleibt unbeachtlich (BGHZ 25, 217 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; BGH LM Nr. 28 zu § 123 BGB; BGH Urteil vom 4. April 1968 - VII ZR 99/65 -). - BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51
Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.
Auszug aus BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71
Zwar haftet der Vertretene für das schuldhafte Handeln seines Vertreters nach § 270 BGB auch in Fällen des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (vgl. u.a. RGZ 162, 129, 156; BGHZ 6, 330, 333 [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51];… Soergel/Schultze-v. Lassaulx BGB 10. Aufl. § 164 Rn. 4). - RG, 14.03.1939 - III 128/37
1. Sind die auf der verfassungsmäßigen Leitungs- und Dienstgewalt eines …
Auszug aus BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71
Zwar haftet der Vertretene für das schuldhafte Handeln seines Vertreters nach § 270 BGB auch in Fällen des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (vgl. u.a. RGZ 162, 129, 156; BGHZ 6, 330, 333 [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51];… Soergel/Schultze-v. Lassaulx BGB 10. Aufl. § 164 Rn. 4).
- RG, 11.12.1925 - VI 406/25
Widerrechtliche Drohung
Auszug aus BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71
Dies gilt auch für solche Drohungen, mit denen nicht die Durchsetzung des gesamten streitigen Anspruchs, sondern im Wege des Vergleichs nur die Beseitigung des Streites über den Anspruch durch eine Einigung über einen geringeren Anspruch erstrebt wird (vgl. RGZ 110, 382; 112, 226;… Staudinger/Coing a.a.O.). - BGH, 04.04.1968 - VII ZR 99/65
Verletzung eines Alleinvertretungsvertrages - Anspruch auf Provision - Anfechtung …
Auszug aus BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71
Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt, daß eine Drohung auch dann widerrechtlich ist, wenn zwar ihr Mittel und ihr Ziel, jedes für sich allein betrachtet, erlaubt sind, die Verbindung beider im Einzelfall aber als unangemessen anzusehen ist und der Drohende sich nicht in einem entschuldbaren Irrtum über die Sachlage und deren Einschätzung befindet; sein etwaiger Irrtum darüber, daß die konkrete Verbindung von Mittel und Ziel der Drohung nach der Rechtsordnung zu mißbilligen ist, bleibt unbeachtlich (BGHZ 25, 217 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; BGH LM Nr. 28 zu § 123 BGB; BGH Urteil vom 4. April 1968 - VII ZR 99/65 -). - RG, 03.04.1925 - II 237/24
Widerrechtliche Drohung
Auszug aus BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71
Dies gilt auch für solche Drohungen, mit denen nicht die Durchsetzung des gesamten streitigen Anspruchs, sondern im Wege des Vergleichs nur die Beseitigung des Streites über den Anspruch durch eine Einigung über einen geringeren Anspruch erstrebt wird (vgl. RGZ 110, 382; 112, 226;… Staudinger/Coing a.a.O.).
- BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines …
Es ist anerkannt, daß die Drohung mit einer Klage in der Regel nicht widerrechtlich ist, auch wenn der geltend gemachte Anspruch objektiv nicht besteht (vgl. BGHZ 79, 131, 143; BGH Urteil vom 18. Mai 1972 - VII ZR 191/71 - WM 1972, 946). - BGH, 12.07.1984 - III ZR 8/84
Anforderungen an das Vorliegen eines Scheingeschäftes - Notleidender …
Mit Recht hat das Berufungsgericht auch in der Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keine widerrechtliche Drohung im Sinne des § 123 BGB erblickt (vgl. BGH Urteil vom 6. Februar 1963 - VIII ZR 158/62 = WM 1963, 511, 512 und vom 18. Mai 1972 - VII ZR 191/71 - WM 1972, 946 f).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".