Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2004 - VII ZR 198/02 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 633 Abs. 1
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 633 Abs. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 633 Abs. 1
Fehlende Fälligkeit des Werklohns wegen Mängeln trotz Nutzung des Bauwerks - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde; Bedeutung der Abnahme und der Fertigstellung des Bauvorhabens; Geltendmachung sekundärer Gewährleistungsrechte; Bestehen von Baumängeln
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 633 Abs. 1
Keine Fälligkeit von Werklohn bei Mängeln; keine Abnahme trotz Nutzung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 Abs. 1
Rechtsstellung des Bestellers bei Angebot einer Minderung im Rahmen gescheiterter Vergleichsgespräche; Fälligkeit des Werklohns bei Vorhandensein von Mängeln - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Fälligkeit ohne Abnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mängel am Neubau nicht beseitigt - Unternehmer kann nicht auf Zahlung des Kaufpreises bestehen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch mehrjährige Nutzung durch den Bauherrn ersetzt nicht die Abnahme! (IBR 2004, 128)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 591
- MDR 2004, 441
- NZBau 2004, 210
- WM 2004, 797
- BauR 2004, 670
- ZfBR 2004, 269
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19
Herstellungsanspruch des Bauherrn verjährt: Werklohn wird dadurch nicht fällig
Es besteht keine Veranlassung, ihm dies nicht mehr zuzumuten, wenn er es über einen längeren Zeitraum unberechtigt unterlassen hat (vgl. zu längerem Zeitablauf ohne Verjährung BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 198/02, BauR 2004, 670 = NZBau 2004, 210, juris Rn. 15 f.;… Urteil vom 27. Oktober 2011 - VII ZR 84/09 Rn. 21 ff., BauR 2012, 241 = NZBau 2012, 34). - OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt …
Allein der Umstand, dass die Parteien nunmehr seit Jahren über das Vorhandensein und die Beseitigung dieser Mängel streiten, führt nicht zur Fälligkeit (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 198/02, BauR 2004, 670 = NZBau 2004, 210 = ZfBR 2004, 269). - BGH, 27.10.2011 - VII ZR 84/09
Bauträgervertrag aus dem Jahre 2003: Verweigerung der Zahlung einer nach …
Allein der Umstand, dass die Parteien nunmehr seit Jahren über das Vorhandensein und die Beseitigung dieser Mängel streiten, führt nicht zur Fälligkeit (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 198/02, BauR 2004, 670 = NZBau 2004, 210 = ZfBR 2004, 269).
- BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05
Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von …
Wird die Abnahme wegen Mängeln verweigert, kommt eine konkludente Abnahme durch Weiterbenutzung des Werkes regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 198/02, BauR 2004, 670 = NZBau 2004, 210 = ZfBR 2004, 269). - OLG Brandenburg, 15.08.2024 - 10 U 100/23
Ansprüche Werklohn aus einem Werkvertrag über die Herstellung einer sogenannten …
Soweit sich der Beklagte sodann auf Mängel berufen hat, kommt eine konkludente Abnahme durch Weiterbenutzung des Werks nicht in Betracht (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 591;… BGH NJW 2006, 3275 Rn. 42, beck-online). - OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 21 U 193/13
Fälligkeit der Vergütung aus einem Bauträgervertrag
Die Fälligkeit des Vergütungsanspruches wird nicht durch eine solche Nutzung bedingt, wenn der Besteller - wie hier - die Mangelbeseitigung weiter verlangt, der Unternehmer jedoch seiner Verpflichtung nicht nachkommt (vgl. BGH, Urteil vom 8.1.2004, VII ZR 198/02, NJW-RR 2004, 591 unter III.2.). - OLG Celle, 30.10.2014 - 16 U 90/14
Kaufvertrag über noch zu modernisierende Altbauwohnung ist Bauträgervertrag!
Zum Schutz des Bestellers ist es danach vielmehr notwendig und gerecht, dem Unternehmer, der sich weigert, vorhandene Restmängel seiner Bauleistung zu beseitigen, nicht die Möglichkeit zu eröffnen, trotz weiterhin vorhandener Mängel die Fertigstellungsrate einzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 198/02).Zwar können im Einzelfall besondere Umstände unter Berücksichtigung von Treu und Glauben gegen die Gleichsetzung der "Fertigstellung der Renovierung" mit deren vollständiger Mangelfreiheit sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 198/02).
- OLG Hamburg, 01.10.2015 - 5 U 146/10
Bauvertrag: Fristlose Kündigung auf Grund schwer wiegender und umfangreicher …
Eine solche ist hier nicht erfolgt, so dass die Werklohnforderung im Ausgangspunkt nicht fällig ist; dies gilt auch angesichts des mittlerweile verstrichenen Zeitraums und der Tatsache, dass der Beklagte das Gebäude nutzt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 591). - OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 22 U 148/15
Mängelbeseitigung nicht (mehr) möglich: Werklohn ohne Abnahme fällig!
Daran ändert auch grundsätzlich der inzwischen längere Zeitablauf nichts; vielmehr ist es dann Sache des Auftragnehmers, die Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Werklohnes dadurch zu schaffen, dass er die Mängel beseitigt (vgl. BGH, 07.01.2004 - VII ZR 198/02, BauR 2004, 670; BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98, BauR 1999, 1186;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 215 mwN; vgl. auch 4. Teil, Rn 4/5 mwN;… Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1177 mwN). - OLG Naumburg, 08.01.2013 - 1 U 57/12
Restwerklohnprozess: Aufrechnung mit Aufwendungen einer Mängelbeseitigung durch …
Selbst eine längere Nutzung führte ohne Mängelbeseitigung nicht zur Fälligkeit (BGH NJW-RR 2004, 591). - LG Stuttgart, 08.05.2026 - 23 O 72/25
Keine Abnahme, keine Vergütung!
- AG Karlsruhe, 07.12.2007 - 6 C 482/06
Werkvertrag mit funktionaler Leistungsbeschreibung
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