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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1970 - VII ZR 200/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,793
BGH, 09.03.1970 - VII ZR 200/68 (https://dejure.org/1970,793)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1970 - VII ZR 200/68 (https://dejure.org/1970,793)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1970 - VII ZR 200/68 (https://dejure.org/1970,793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nochmals: Arbeiten bei Bauwerken: Verlegen von Teppichböden mittels Dispersionsklebers als Arbeiten an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 942
  • MDR 1970, 580
  • DB 1970, 826
  • BauR 1970, 106
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 246/54

    Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk

    Auszug aus BGH, 09.03.1970 - VII ZR 200/68
    Eine Untergruppe der Arbeiten an einem Grundstück bilden solche "bei Bauwerken" (vgl. RGZ 57, 377, 380; BGHZ 19, 319, 321; 32, 206); für hieraus sich ergebende Ansprüche ist die Verjährungsfrist auf 5 Jahre festgesetzt.
  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 35/68

    Zum Begriff "Arbeiten bei Bauwerken"

    Auszug aus BGH, 09.03.1970 - VII ZR 200/68
    Dagegen braucht hier nicht entschieden zu werden, wodurch sich die Untergruppe der Arbeiten "bei Bauwerken" innerhalb der Gruppe der "Arbeiten an einem Grundstück" abhebt (vgl. dazu BGH NJW 1970, 419; BGH VII ZR 35/68 vom 8. Januar 1970).
  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

    Auszug aus BGH, 09.03.1970 - VII ZR 200/68
    Eine Untergruppe der Arbeiten an einem Grundstück bilden solche "bei Bauwerken" (vgl. RGZ 57, 377, 380; BGHZ 19, 319, 321; 32, 206); für hieraus sich ergebende Ansprüche ist die Verjährungsfrist auf 5 Jahre festgesetzt.
  • RG, 24.03.1904 - VI 326/03

    Begriff des Bauwerks in der Verjährungsvorschrift des § 638 B.G.B. Ist darunter …

    Auszug aus BGH, 09.03.1970 - VII ZR 200/68
    Eine Untergruppe der Arbeiten an einem Grundstück bilden solche "bei Bauwerken" (vgl. RGZ 57, 377, 380; BGHZ 19, 319, 321; 32, 206); für hieraus sich ergebende Ansprüche ist die Verjährungsfrist auf 5 Jahre festgesetzt.
  • BGH, 16.05.1991 - VII ZR 296/90

    Verlegen eines Teppichbodens als Arbeit an einem Bauwerk

    Denn neben der Lieferung bestand ihre Verpflichtung, den Teppichboden individuell zuzuschneiden und in der Wohnung des Klägers mittels Klebers zu verlegen, so daß eine zunächst vertretbare Sache derart dem Gebäude angepaßt wurde, daß sie nunmehr eine nicht vertretbare Sache darstellt (vgl. Senat, Urteile vom 9. März 1970 - VII ZR 200/68 = NJW 1970, 942 …und vom 15. Februar 1990 aaO; LG Münster, Schäfer/Finnern/Hochstein, § 633 BGB Nr. 4 mit zustimmender Anmerkung von Hochstein bei § 633 BGB Nr. 6;… Staudinger/Peters, BGB, 12. Aufl. § 651 Anm. 28;… Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl. § 651 Rdn. 3;… a.A. Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl. vor § 433 Rdn. 88 - soweit nicht § 651 Abs. 2 BGB vorliegt -).

    In seiner Entscheidung vom 9. März 1970 (aaO) hat er das Verlegen von Teppichböden durch Aufkleben mittels eines Dispersionsklebers jedenfalls als "Arbeit an einem Grundstück" i.S. des § 638 Abs. 1 BGB angesehen.

    Die Frage der Dauer der Gewährleistungsfrist bei Verlegen eines Teppichbodens wird in Rechtsprechung und Schrifttum - soweit Werkvertragsrecht Anwendung finden soll - unterschiedlich beantwortet (fünf Jahre: OLG Köln BauR 1986, 441, 442;… Erman/Seiler, BGB, 8. Aufl. § 638 Rdn. 5; von Craushaar NJW 1975, 993, 997 Fn. 52;… (wohl auch) Derleder in AK BGB § 638 Rdn. 4;… ein Jahr: Ingenstau/Korbion, VOB, 11. Aufl. A § 1 Rdn. 18 und B § 13 Rdn. 252;… Nicklisch/Weick, VOB, 2. Aufl. § 13 Rdn. 76;… (wohl auch) Kaiser, Das Mängelhaftungsrecht in Baupraxis und Bauprozeß, 6. Aufl. Rdn. 171 Fn. 13;… BGB-RGRK Glanzmann, 12. Aufl. § 638 Rdn. 42;… MünchKomm/Soergel, 2. Aufl. § 638 Rdn. 27;… Heiermann/Riedl/Rusam/Schwaab, VOB, 5. Aufl. B § 13 Rdn. 32; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 6. Aufl. Rdn. 2076, wobei sich die vier letztgenannten Fundstellen ausdrücklich auf das Senatsurteil vom 9. März 1970 (aaO) beziehen).

  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 305/90

    Nachträglicher Einbau einer Alarmanlage

    b) Nach feststehender Rechtsprechung des Senats fallen unter "Arbeiten an einem Grundstück" nicht nur Arbeiten an Grund und Boden, also Erdarbeiten; vielmehr sind hierunter auch Arbeiten an einem auf dem Grundstück errichteten.Gebäude zu verstehen (Urteil vom 9. März 1970 - VII ZR 200/68 = NJW 1970, 942).

    Zu den Arbeiten an einem auf einem Grundstück errichteten Gebäude hat der Senat u.a. Arbeiten gerechnet, die der Erneuerung dienen, sofern das Werk eng mit dem Gebäude verbunden wird und auf Dauer verbunden bleiben soll (Urteil vom 9. März 1970 aaO.).

  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 45/92

    Einjährige Verjährung für Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter …

    Solche Unterhaltungsmaßnahmen am Bauwerk, durch die das Bauwerk nicht grundlegend erneuert werden soll, sind nach der Rechtsprechung des Senats den Arbeiten am Grundstück im Sinne von § 638 BG zuzuordnen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Januar 1965 - VII ZR 110/63 = Schäfer/Finnern Z 2.414 Bl. 150; Urteil vom 9. März 1970 - VII ZR 200/68 = NJW 1970, 942).
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74

    Arbeiten bei Bauwerken

    Ob das Verkleben eines Teppichbodens nicht nur zu den "Arbeiten an einem Grundstück", sondern auch zu den einen Teil davon bildenden "Arbeiten bei Bauwerken" gehört, hat er offen gelassen, weil nach dem von ihm zu entscheidenden Sachverhalt auch eine einjährige Verjährungsfrist noch rechtzeitig unterbrochen worden war (NJW 1970, 942, 943).
  • OLG Köln, 02.12.1988 - 3 U 77/88

    Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss; Geltendmachung der …

    Hierunter sind auch solche Teilarbeiten zu zählen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden (vgl. BGH NJW 84, 168; 77, 2361; 74, 136; 70, 942).
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