Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1977 - VII ZR 205/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechtigung des Auftraggebers eines Werkvertrags zur Beauftragung eines Dritten mit der Fortführung oder Nachbesserung der Arbeiten des säumigen Auftragnehmers - Rechtsstellung des Auftraggebers im Verhältnis zum beauftragten Dritten und zum säumigen Auftragnehmer - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beauftragung eines Dritten vor Auftragsentzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1922
- MDR 1978, 45
- DB 1977, 1991
- BauR 1977, 422
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.06.1973 - VII ZR 113/71
Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung
Auszug aus BGH, 30.06.1977 - VII ZR 205/75
Der dem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt und die Bezugnahme auf Ingenstau/Korbion und Jagenburg ergeben aber deutlich, daß es sich dabei nur um eine mißverständliche Formulierung handelt, Tragend ist die zutreffende Erwägung, daß der Ersatzvornahme eine schriftliche Kündigung des Vertrages nach Fristablauf vorausgehen muß (vgl. BGH NJW 1973, 1463); der Zeitpunkt der Auftragserteilung zur Ersatzvornahme war in jenem Fall bedeutungslos. - BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 30.06.1977 - VII ZR 205/75
Da das Berufungsgericht jedoch den Erklärungsinhalt des Schreibens des Beklagten vom 22. Juni 1973 nicht ermittelt hat und weitere für die Auslegung bedeutsame Umstände hier nicht festgestellt werden können, kann der Senat diese Auslegung auch selbst vornehmen (vgl. BGHZ 65, 107, 112). - BGH, 18.01.1973 - VII ZR 88/70
Hinweispflichten des Auftragnehmers bei erkannten Planungsmängeln
Auszug aus BGH, 30.06.1977 - VII ZR 205/75
Der Auftragnehmer kann sich allerdings grundsätzlich nicht auf mangelhafte Überwachung durch den Auftraggeber oder dessen Architekten berufen (BGH NJW 1973, 518, 519 mit weiteren Nachweisen). - OLG Celle, 04.10.1972 - 13 U 14/72
VOB-Vertrag: Voraussetzung schriftlicher Kündigung
Auszug aus BGH, 30.06.1977 - VII ZR 205/75
Das Oberlandesgericht Celle (BauR 1973, 49) hat zwar ausgeführt, unbedingte Voraussetzung für den Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B sei, daß der Auftraggeber vor Beauftragung eines anderen Unternehmers den Vertrag schriftlich kündige.
- BGH, 15.05.1986 - VII ZR 176/85
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz von Fremdnachbesserungskosten
Ohne Setzung einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung unter der Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf den Auftrag zu entziehen, und vor der Auftragsentziehung kann er die ihm aus der Beauftragung eines anderen Unternehmers entstandenen Mängelbeseitigungskosten deshalb regelmäßig nicht vom Auftragnehmer ersetzt verlangen (BGHZ 50, 160, 168, 169; NJW 1977, 1922, 1923;… Urt. v. 20. April 1978 - VII ZR 166/76 = BauR 1978, 306, 307).Nicht selten greifen zudem Mängelbeseitigungs- und Fertigstellungsarbeiten ineinander oder sind zumindest schwierig abzugrenzen, so daß es zu weiteren Verwicklungen oder sogar gegenseitigen Behinderungen kommen kann (vgl. auch Senatsurteil NJW 1977, 1922, 1923).
- BGH, 12.10.1989 - VII ZR 140/88
Schadensersatzanspruch des Generalunternehmers gegen Subunternehmer: Anrechnung …
Die tatrichterliche Auslegung von Individualvereinbarungen unterliegt einer Nachprüfung im Revisionsrechtszug nur insoweit, als gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen ist (Senatsurteil vom 30. Juni 1977 - VII ZR 205/75 = Baurecht 1977, 422, 423, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1977, 1922; BGH Urteil vom 30. November 1977 - VIII ZR 69/76 = WM 1978, 266 jeweils m.w.N.). - KG, 03.03.2026 - 21 U 109/24
Ersatzfähigkeit von Mängelbeseitigungsmehrkosten bei vorzeitiger …
Für die Ersatzvornahme im Rahmen einer Mangelbeseitigung (zum Beispiel nach § 637 BGB) hat der Bundesgerichtshof bereits 1977 entschieden, dass der Auftraggeber durch § 8 Nr. 3 VOB/B (1952) nicht gehindert ist, den Dritten bereits vor der Entziehung des Auftrags zu beauftragen, aber dafür sorgen muss, dass der Dritte seine Arbeiten erst nach der Entziehung des Auftrags beginnt (BGH, Urteil vom 30.6. 1977, VII ZR 205/75). - OLG Düsseldorf, 22.09.1993 - 19 U 5/93
Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von Nachbesserungskosten
Er kann die ihm aus der Einschaltung des Dritten entstehenden Mehrkosten nur dann ersetzt verlangen, wenn er zuvor dem Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf der unter Ablehnungsandrohung gesetzten Nachfrist den Auftrag entzogen hat (BGHZ 90, 160, 168; NJW 1977, 1922, 1923 = BauR 1977, 422; BauR 1978, 306, 307).
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