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| BGH, 27.09.1965 - VII ZR 210/63 |
Zitiervorschläge
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1954 - V ZR 32/53
Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung
Auszug aus BGH, 27.09.1965 - VII ZR 210/63
Aber auch der Vertreter selbst muß unter besonderen Umständen für die Verletzung dieser Pflichten, z.B. der Pflicht zur Aufklärung, einstehen, nämlich dann, wenn ihm persönlich vom Vertragsgegner besonderes Vertrauen entgegengebracht wurde oder wenn er am Abschluß des Geschäfts ein eigenes wirtschaftliches Interesse hatte (u.a. BGHZ 14, 313, 318; BGH LM Nr. 4 und 14 zu § 276 (Pa); Nr. 37 zu § 278 BGB).Die Entscheidung BGHZ 14, 313 behandelt einen Ausnahmefall, gekennzeichnet dadurch, daß ein Vertreter - der sowohl beim Abschluß wie bei der Erfüllung des Vertrags tätig geworden war - sich selbst, falls er den von ihm dem Vertragsgegner zugefügten Schaden nicht beseitigte, mit diesem Schaden bereichert haben würde.
- BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1965 - VII ZR 210/63
Auf das Urteil BGHSt 6, 198 kann sich die Revision nicht mit Erfolg berufen; denn in dieser Entscheidung ist nur von der vertraglichen Aufklärungspflicht einer Vertragspartei selbst die Rede, Eine solche Pflicht hat aber der Vertreter des Vertragsteils nicht. - BGH, 10.06.1964 - VIII ZR 294/62
Auszug aus BGH, 27.09.1965 - VII ZR 210/63
Die spätere Verletzung einer aus dem bestehenden Vertrag hergeleiteten Aufklärungspflicht und die damit gegebene "positive Vertragsverletzung" vermag aber nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs vertragliche Ansprüche nur gegen den Vertragsgegner selbst zu begründen, nicht gegen jemanden, der als Erfüllungsgehilfe des Vertragsgegners tätig geworden ist (vgl. BGH NJW 1964, 2009).
- BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90
GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte …
Verletzt er diese Pflicht, kann seine Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB in Betracht kommen (vgl. u.a. BGHZ 56, 73, 77 f.; BGH, Urt. v. 27. September 1965 - VII ZR 210/63, BB 1966, 53;… Urt. v. 14. Mai 1974 - VI ZR 8/73, NJW 1974, 371, 372;… Urt. v. 25. Januar 1984 - VIII ZR 227/82, aaO;… RGRK-Steffen, 12. Aufl. § 826 Rdn. 46, 48;… Soergel/Hönn, 11. Aufl., § 826 Rdn. 80, 116;… Erman/Schiemann, 8. Aufl. § 826 Rdn. 17). - BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 210/84
Eigenhaftung des Vertreters für Verschulden bei Vertragsverhandlungen; …
c) Ein bloß m i t t e l b a r e s wirtschaftliches Interesse des Vertreters am Abschluß des Vertrages - etwa das Provisionsinteresse des Handelsvertreters, Prokuristen oder sonstigen Angestellten (BGHZ 56, 81, 83 f.; 88, 67, 70; BGH, Urteile vom 27. September 1965 - VII ZR 210/63 = WM 1965, 1288; vom 26. Januar 1971 - VI ZR 152/69 = WM 1971, 498, 499; vom 17. März 1976 - VIII ZR 208/74 = WM 1976, 614; vom 22. April.
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