Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1960 - VII ZR 211/59 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.1953 - II ZR 154/52
- Finanzmakler -, Maklervertrag durch schlüssiges Verhalten, Maklervertrag mit …
Auszug aus BGH, 17.03.1960 - VII ZR 211/59
Mit den allgemeinen Anforderungen, die das Berufungsgericht an das stillschweigende Zustandekommen eines Mäklervertrages stellt, befindet es sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu z.B. RG JW 1917, 101; RG JW 1921, 1314; BGH JR 1953, 424; IM Nr. 5 und 6 zu § 652 BGB).
- BGH, 04.07.1960 - VII ZR 221/59
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17 - März 1960-VII ZR 211/59 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere RG JW 1917, 101; JW 1921, 1314; BGH JR 1953, 424; LM Nr. 5 und 6 zu § 652 BGB) die Auffassung vertreten, ein Mäkler, der bereits von einem Grundstückseigentümer mit der Vermittlung eines Verkaufs beauftragt ist, könne von dem Käufer Provision nur beanspruchen, wenn er diesem durch sein Verhalten klar und eindeutig zu erkennen gegeben habe, daß er auch von ihm für den Fall des Zustandekommens des Grundstückskaufs Provision verlangen wolle. - BGH, 14.12.1961 - VII ZR 265/60
Rechtsmittel
Für die Prüfung der Frage, ob zwischen der Beklagten und dem bereits vom Kläger beauftragten Mäkler T. ein besonderer Mäklervertrag zustandegekommen ist, ist auf die Grundsätze zu verweisen, die der erkennende Senat im Anschluß an die einschlägige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes in seinen Urteilen vom 17. März 1960 - VII ZR 211/59 und vom 4. Juli 1960 - VII ZR 221/59 - aufgestellt hat.
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