Rechtsprechung
| BGH, 29.06.1961 - VII ZR 32/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1961, 1065
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 29.06.1961 - VII ZR 32/60
Die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts nach § 287 ZPO ist für das Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar, nämlich nur darauf ob das Berufungsgericht grundsätzlich falsche oder offenbar unsachliche Erwägungen angestellt oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (BGHZ 3, 162, 175-176; 6, 62; Wieczorek ZPO § 287 E II b;… Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 287 III 4). - BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
Schätzungsgrundlagen im Urteil
Auszug aus BGH, 29.06.1961 - VII ZR 32/60
Die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts nach § 287 ZPO ist für das Revisionsgericht nur beschränkt nachprüfbar, nämlich nur darauf ob das Berufungsgericht grundsätzlich falsche oder offenbar unsachliche Erwägungen angestellt oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (BGHZ 3, 162, 175-176; 6, 62; Wieczorek ZPO § 287 E II b;… Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 287 III 4). - RG, 10.01.1933 - II 187/32
1. Findet bei Gewinnansprüchen § 287 Abs. 2 ZPO. auch Anwendung auf die Frage, ob …
Auszug aus BGH, 29.06.1961 - VII ZR 32/60
Schon das Reichsgericht (RGZ 139, 172, 174) hat die Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO in einem Falle gebilligt, in welchem das Berufungsgericht eine genaue Aufklärung der Höhe des Anspruchs als "völlig unmöglich" bezeichnet hatte (vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. März 1961 VII ZR 1/60). - BGH, 27.03.1961 - VII ZR 1/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.06.1961 - VII ZR 32/60
Schon das Reichsgericht (RGZ 139, 172, 174) hat die Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO in einem Falle gebilligt, in welchem das Berufungsgericht eine genaue Aufklärung der Höhe des Anspruchs als "völlig unmöglich" bezeichnet hatte (vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. März 1961 VII ZR 1/60).
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Die Vorschrift erlaubt damit auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen, wenn unter den Parteien die Höhe der Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände entweder mit Schwierigkeiten, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen, verbunden (…BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 20, BAGE 151, 180) oder unmöglich ist (BGH 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 287 Rn. 29;… Wieczorek/Schütze/Ahrens 4. Aufl. § 287 ZPO Rn. 61). - BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 127/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Die Vorschrift erlaubt damit auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen, wenn unter den Parteien die Höhe der Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände entweder mit Schwierigkeiten, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen, verbunden (…BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 20, BAGE 151, 180) oder unmöglich ist (BGH 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 287 Rn. 29;… Wieczorek/Schütze/Ahrens 4. Aufl. § 287 ZPO Rn. 61). - BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 170/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Die Vorschrift erlaubt damit auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen, wenn unter den Parteien die Höhe der Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände entweder mit Schwierigkeiten, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen, verbunden (…BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 20, BAGE 151, 180) oder unmöglich ist (BGH 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 287 Rn. 29;… Wieczorek/Schütze/Ahrens 4. Aufl. § 287 ZPO Rn. 61).
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 214/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Die Vorschrift erlaubt damit auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen, wenn unter den Parteien die Höhe der Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände entweder mit Schwierigkeiten, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen, verbunden (…BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 20, BAGE 151, 180) oder unmöglich ist (BGH 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 287 Rn. 29;… Wieczorek/Schütze/Ahrens 4. Aufl. § 287 ZPO Rn. 61). - BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 169/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Die Vorschrift erlaubt damit auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen, wenn unter den Parteien die Höhe der Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände entweder mit Schwierigkeiten, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen, verbunden (…BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 20, BAGE 151, 180) oder unmöglich ist (BGH 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 287 Rn. 29;… Wieczorek/Schütze/Ahrens 4. Aufl. § 287 ZPO Rn. 61). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2018 - 2 Sa 69/17
Vergütung für Umkleide- und innerbetriebliche Wegezeiten
Die Vorschrift erlaubt damit auch die Schätzung des Umfanges von Erfüllungsansprüchen, wenn unter den Parteien die Höhe der Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgeblichen Umstände entweder mit Schwierigkeiten, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderungen in keinem Verhältnis stehen, verbunden sind (BAG…, Urteil vom 25. März 2015, 5 AZR 602/13, Rn. 20, zitiert nach juris) oder auch unmöglich sind (BGH, Urteil vom 29. Juni 1961, Aktenzeichen VII ZR 32/60, zitiert nach juris). - LAG Hessen, 30.06.2010 - 10 Sa 1113/08
Mehrarbeitsklage
Rn. 51 Steht dies fest, ist dann § 287 Abs. 2 ZPO anwendbar, auch wenn die Höhe der (weiteren) Forderungen streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände unmöglich oder sehr schwierig ist ( BGH Urteil vom 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - DB 1961, 1065;… Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 287 Rz 35 ). - LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14
Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der …
Die Höhe von Urlaubskassenbeiträgen ist gem. § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen, wenn der Anspruch dem Grunde nach gerechtfertigt und eine nachträgliche Berechnung nicht möglich ist (vgl. BAG Urteil vom 02. August 2006 - 10 AZR 688/05 - NZA/RR 2007, 279). Voraussetzung der Anwendung des § 287 Abs. 2 ZPO auf der Vermögens- und damit Beitragsansprüche ist, dass feststeht, dass ein Anspruch dem Grunde nach besteht (…Müko/ZPO/Prütting, 4. Aufl., § 287 Rz 20;… Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 287 Rz 29).§ 287 Abs. 2 ZPO ist damit anwendbar, wenn die Höhe der (weiteren) Forderungen streitig und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände unmöglich oder sehr schwierig ist (BAG Urteil vom 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BGH Urteil vom 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - DB 1961, 1065;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 287 Rz 35). Dabei mindert die in § 287 ZPO geregelte Beweiserleichterung auch die Darlegungslast der Partei (BAG Urteil vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 889/07 - NZA 2009, 256; BAG Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - NZA 2008, 409;… Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 287 Rz 32). Die gesetzliche Regelung nimmt in Kauf, dass das Ergebnis einer Schätzung mit der Wirklichkeit vielfach nicht übereinstimmt. - LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1038/13
Bruttolohnschätzung
§ 287 Abs. 2 ZPO ist damit anwendbar, wenn die Höhe der (weiteren) Forderungen streitig und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände unmöglich oder sehr schwierig ist (BAG Urteil vom 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BGH Urteil vom 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - DB 1961, 1065;… Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 287 Rz 35). - LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 637/10
Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge …
Rn. 80 § 287 Abs. 2 ZPO ist dann anwendbar, auch wenn die Höhe der (weiteren) Forderungen streitig und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände unmöglich oder sehr schwierig ist (BGH Urteil vom 29. Juni 1961 - VII ZR 32/60 - DB 1961, 1065;… Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 287 Rz 35; Hess LAG Urteil vom 30. Juni 2010 - 18/10 Sa 1113/08 - veröffentlicht in juris, Revision bei dem BAG - 10 AZR 517/10 - ). - LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 635/10
Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge …
- LAG Hessen, 04.02.2015 - 18 Sa 97/14
Bewusste Falschmeldungen bei Einsatz von aus der Türkei entsandten Arbeitnehmern …
- LAG Hessen, 02.02.2011 - 18 Sa 636/10
Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - Beitragsnachforderung infolge …
- LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 631/13
Aussetzen eines schon vor dem 16. August anhängigen Verfahrens wegen eines …
- LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1377/14
Bruttoschätzung
- BGH, 21.09.1970 - VII ZR 222/68
Beweisführung - Warenlagerung - Verschulden - Wassereinbruch
- BGH, 11.02.1971 - VII ZR 114/69
Schätzung eines Bereicherungsanspruchs durch ein Gericht - Anwendbarkeit des § …
- BGH, 18.12.1964 - V ZR 127/62
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".