Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1998 - VII ZR 320/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
BGB § 276 Hb
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Objektüberwachung - Architekt - Abschlagsrechnung - Überprüfungspflicht des Architekten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 276
Architekt; Objektüberwachung; Prüfungspflicht; Abschlagsrechnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Prüfungspflichten des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflicht des Architekten zur Prüfung von Abschlagsrechnungen des Unternehmers zur Vermeidung von Überzahlungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftet Architekt bei falscher Rechnungsprüfung? (IBR 1998, 350)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1548
- MDR 1998, 1025
- VersR 1998, 1417
- WM 1998, 1983
- BB 1998, 1764 (Ls.)
- DB 1998, 2160 (Ls.)
- BauR 1998, 869
- ZfBR 1998, 248
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 04.04.2002 - VII ZR 295/00
Umfang der Prüfungspflicht des Architekten
Ein mit der Objektüberwachung beauftragter Architekt ist unter anderem auch verpflichtet, Abschlagsrechnungen des Bauunternehmers daraufhin zu prüfen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig und ob die zugrunde gelegten Leistungen erbracht sind und ob diese der vertraglichen Vereinbarung entsprechen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - VII ZR 320/96).Ein mit der Objektüberwachung beauftragter Architekt ist unter anderem auch verpflichtet, Abschlagsrechnungen des Bauunternehmers daraufhin zu überprüfen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig und ob die zugrundegelegten Leistungen erbracht sind und ob diese der vertraglichen Vereinbarung entsprechen (BGH Urteil vom 14. Mai 1998 - VII ZR 320/96, BauR 1998, 869 = VersR 1998, 1417 = ZfBR 1998, 248).
- OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01
Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten; …
Die Haftung des Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung richtet sich nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen (BGH BauR 1998, 869;… Werner/ Pastor, Rn. 1496). - OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
Überzahlung des Unternehmers als unmittelbare Vermögenseinbuße des Auftraggebers
Wenn sich für den Architekten hinreichende Anhaltspunkte ergeben, dass der Auftragnehmer in der Vergangenheit Abschlagsrechnungen gestellt und dass der Auftraggeber Abschlagszahlungen geleistet hat, so sind diese ebenfalls einzurechnen (vgl. BGH BauR 1998, 869, 871).
- OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07
Schadensersatzpflicht des Architekten wegen Verletzung der Pflicht zur …
Ein Architekt muss deshalb auch Abschlagsrechnungen daraufhin kontrollieren, ob z.B. die eingesetzten Preise mit den vereinbarten übereinstimmen, die eingesetzten Mengen mit den ausgeführten in Einklang stehen und ob Sonderkonditionen und Rabatte berücksichtigt sind (…Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1510; siehe auch BGH BauR 2002, 1112; BGH BauR 1998, 869;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., § 15 Rn. 192, 219).Zwar kann im Einzelfall die Annahme eines Mitverschuldens gerechtfertigt sein, wenn sich der Bauherr trotz ihm aufgrund der Umstände erkennbarer Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten auf die Rechnungsprüfung des Architekten verlässt (siehe BGH BauR 1998, 869; BGH BauR 2002, 1112).
- OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!
Zur ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung gehört es auch, dass der Architekt dem Bauherrn eine Zahlungsempfehlung gibt (OLG Frankfurt…, Urteil vom 31. März 2016 - 6 U 36/15 - NZBau 2016, 498, juris Rn. 25 ff.; OLG Hamm…, Urteil vom 7. August 2008 - 21 U 78/07 - BauR 2009, 123, juris Rn. 38; BGH…, Urteil vom 4. April 2002 - VII ZR 295/00 - BauR 2002, 1112, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - VII ZR 320/96 - BauR 1998, 869, juris Rn. 19;… siehe auch Locher/Koeble/Frik, HOAI, 13. Aufl., § 34 Rn. 223, 257). - OLG Köln, 16.04.2021 - 19 U 56/20
Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Prüfung von Abschlagsrechnungen
Rn. 59 Den mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten trifft die Pflicht, Abschlagsrechnungen von Bauunternehmern daraufhin zu überprüfen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig, ob die zugrunde gelegten Leistungen erbracht sind und ob sie der vertraglichen Vereinbarung entsprechen (BGH, Urteile vom 14.05.1998, VII ZR 320/96, juris, Rn. 18;… vom 04.04.2002, VII ZR 295/00, juris, Rn. 10;… vgl. auch Werner/Frechen in: Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1987 m.w.N.). - BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01
Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen …
Zur Objektüberwachung (Phase 8) gehört als zentrale Leistung und Grundleistung die Rechnungsprüfung, worunter die fachtechnische und rechnerische Überprüfung aller Rechnungen von Bauunternehmen und Lieferanten aus dem Leistungsbereich des Architekten auf ihre Richtigkeit und Vertragsgemäßheit zu verstehen ist (BGH NJW-RR 1998, 1548;… Locher/Koeble/Frik HOAI 8. Aufl. § 15 Rn. 190, 219). - OLG Hamm, 23.06.2014 - 17 U 114/13
Bauträger erbringt (auch) Planungsleistungen: HOAI nicht anwendbar!
Die Rechnungsprüfung gem. HOAI umfasst die fachtechnische und rechnerische Überprüfung aller Rechnungen von Bauunternehmern und Lieferanten aus dem Leistungsbereich des Architekten auf ihre Richtigkeit und Vertragsgemäßheit und darauf, ob die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden (BGH BauR 2002, 1112; BGH BauR 1998, 869;… Koeble in Locher/Koeble/Frik, HOAI, 12. Aufl. 2014, § 34 HOAI [2013] Rn. 224). - OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 21 U 78/17
Umfang der Verpflichtung zur Rechnungsprüfung nach Leistungsphase 8 gem. § 3 Abs. …
Vor Freigabe von Akontozahlungen oder der Schlussrechnung musste er auch im Einzelnen prüfen, ob die abgerechneten Werkleistungen ordnungsgemäß erbracht und vertragsgemäß sind (BGH v. 14.05.1998, Az. VII ZR 320/96, NJW-RR 1998, 1548; v. 04.04.2002, Az. VII ZR 295/00, NJW-RR 2002, 1174;… Werner/Pastohr, Der Bauprozess, Rz. 2027;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, Rz. 740). - OLG Hamm, 29.11.2017 - 12 U 19/17
Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung an einem Bauvorhaben
Fehler bei der Rechnungsprüfung können eine Schadensersatzverpflichtung begründen (vgl. BGH, Urteil v. 04.04.2002 - VII ZR 295/00, NZBau 2002, 456; BGH, Urteil v. 14.05.1998 - VII ZR 320/96, recherchiert über Juris; Löcher/Koeble/Frick, HOAI, 8. Aufl. 2002, § 15, Rn. 192, 219; Koeble in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12.
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