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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2013 - VII ZR 33/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20428
BGH, 01.08.2013 - VII ZR 33/13 (https://dejure.org/2013,20428)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2013 - VII ZR 33/13 (https://dejure.org/2013,20428)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2013 - VII ZR 33/13 (https://dejure.org/2013,20428)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 01.08.2013 - VII ZR 33/13
    1. Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG trotz der Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Senat, weil Entscheidungen des Einzelrichters beim Bundesgerichtshof institutionell nicht vorgesehen sind (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584).
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