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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2013 - VII ZR 340/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28546
BGH, 25.09.2013 - VII ZR 340/12 (https://dejure.org/2013,28546)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2013 - VII ZR 340/12 (https://dejure.org/2013,28546)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2013 - VII ZR 340/12 (https://dejure.org/2013,28546)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle: Nichterwarten einer Quote als Grundlage für die Bemessung des Gebühren-, Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwerts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 180 InsO, § 182 InsO
    Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle: Nichterwarten einer Quote als Grundlage für die Bemessung des Gebühren-, Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwerts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Beschwer für eine Revision bei einer insolvenzrechtliche Klage auf Feststellung einer Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 180; InsO § 182; EGZPO § 26 Nr. 8
    Maßgebliche Beschwer für eine Revision bei einer insolvenzrechtliche Klage auf Feststellung einer Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenz: Streitwert sinkt von 170.000 Euro auf 300 Euro!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur 1/3 der Mängel begutachtet: Trotzdem voller Kostenvorschuss! (IBR 2013, 737)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz während Rechtsstreits: Streitwert sinkt von 170.000 Euro auf 300 Euro! (IBR 2014, 58)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 200/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung einer Forderung zur …

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZR 340/12
    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 200/05, BauR 2007, 590 = NZBau 2007, 174 Rn. 3;… Beschluss vom 2. März 2011 - IV ZR 231/09, juris Rn. 3).

    Es obliegt grundsätzlich dem Beschwerdeführer darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 200/05, aaO Rn. 4).

    Die Auskunft des Insolvenzverwalters wird dabei regelmäßig die Grundlage für die Wertbestimmung sein, wobei das Gericht jedoch auch andere Erkenntnismöglichkeiten einbeziehen und die Auskunft einer sorgfältigen Prüfung unterziehen muss, wobei unter Umständen auch die Akten des Insolvenzverfahrens beizuziehen und zu verwerten sind (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 200/05, aaO Rn. 6).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZR 340/12
    Demzufolge kommt es für die Beurteilung, ob eine zu erreichende Rechtsmittelsumme und die erforderliche Beschwer gegeben sind, auf die Person der Hauptpartei an (BGH, Urteil vom 16. Januar 1997 - I ZR 208/94, NJW 1997, 2385 unter II. 2. m.w.N.;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 67 Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1992 - VII ZB 13/92

    Streitwert der Konkursfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZR 340/12
    Rn. 9 Der Streitwert ist auf den Wert der niedrigsten Gebührenstufe festzusetzen, weil mit einer Insolvenzquote nicht gerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 1992 VII ZB 13/92, BauR 1993, 247).
  • BGH, 02.03.2011 - IV ZR 231/09

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer im Zeitpunkt der Einlegung …

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VII ZR 340/12
    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 200/05, BauR 2007, 590 = NZBau 2007, 174 Rn. 3; Beschluss vom 2. März 2011 - IV ZR 231/09, juris Rn. 3).
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZR 124/12

    Anspruch auf rechtliches Gehör: Gehörsverletzung bei ausschließlicher Auslegung …

    Rn. 8 a) Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend (BGH Beschluss vom 25. September 2013 - VII ZR 340/12 - juris Rn. 3).

    Nach dieser Vorschrift, die auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer gilt (vgl. BGH Beschluss vom 25. September 2013 - VII ZR 340/12 juris Rn. 3 mwN), bestimmt sich der Wert des Streitgegenstandes einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten wird, grundsätzlich nur nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist.

  • OLG Hamm, 29.07.2019 - 6 W 21/19

    Rückzahlung von Versicherungsleistungen aus einer Krankentagegeldversicherung …

    Rn. 20 Die insoweit maßgebliche voraussichtliche Quote ist dabei vom jeweiligen Prozessgericht im Wege des Freibeweises zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.09.2013, Az. VII ZR 340/12, BeckRS 2013, 18171, Rz. 4;… Schumacher, a.a.O., Rz. 8).

    Die Auskunft des Insolvenzverwalters wird aber regelmäßig die Grundlage für die Wertbestimmung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25.09.2013, Az. VII ZR 340/12, BeckRS 2013, 18171, Rz. 4).

    Rn. 24 Kann aber nach erfolgter Schätzung - wie in diesem Fall - mit einer Insolvenzquote nicht gerechnet werden, so ist der Streitwert auf den Wert der niedrigsten Gebührenstufe festzusetzen (BGH, Beschluss vom 25.09.2013, Az. VII ZR 340/12, BeckRS 2013, 18171, Rz. 9; ebenso zur Konkursfeststellungsklage schon OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.1984, Az. 2 W 5/84, juris;… Schumacher, a.a.O., Rz. 8 m.w.N.).

  • BGH, 25.02.2014 - II ZR 156/13

    Klage auf Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Unzulässigkeit einer …

    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 200/05, ZIP 2007, 247 Rn. 3; Beschluss vom 25. September 2013 - VII ZR 340/12, juris Rn. 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 26 Ta 6036/19

    Kein Mehrvergleich bei Regelung zu Masseverbindlichkeit - entsprechende Anwendung …

    Rn. 11 bb) Bei entsprechender Anwendung des § 182 InsO ist in den Fällen, in denen eine Quote nicht zu erwarten ist, der Wert der geringsten Gebührenstufe der Anlage 2 zum RVG festzusetzen (vgl. zu § 182 InsO BGH 16. Dezember 1999 - IX ZR 197/99, NZI 2000, 115 f.; 25. September 2013 - VII ZR 340/12, Rn. 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2022 - 26 Ta 6064/22

    Bewertung eines Antrags auf Feststellung einer Masseverbindlichkeit

    Der Bezirksrevisor vertritt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (ua BGH 16. Dezember 1999 - IX ZR 197/99; 25. September 2013 - VII ZR 340/12) demgegenüber die Ansicht, dass in den Fällen, in denen eine Quote nicht zu erwarten sei, der Wert der geringsten Gebührenstufe der Anlage 2 zum RVG festzusetzen sei.
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