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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1036
BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02 (https://dejure.org/2004,1036)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2004 - VII ZR 363/02 (https://dejure.org/2004,1036)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - VII ZR 363/02 (https://dejure.org/2004,1036)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    VOB/B § 6 Nr. 6, Nr. 7; BGB § 642

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 6; ; VOB/B § 6 Nr. 7; ; BGB § 642

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) - Erklärung der Kündigung durch die Vertragspartei, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt - ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bauauftrag - Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 6 Nr. 6, 7; BGB § 642
    Kündigung eines Bauvertrages wegen mehr als drei-monatiger Bauunterbrechung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung des AN nach Bauunterbrechung und Kündigung durch AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine Kündigung wegen Hochwasser ist rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 6 Nr. 7 VOB/B: Kündigung wegen Bauunterbrechung von mehr als drei Monaten (IBR 2004, 413)

Papierfundstellen

  • BGHZ 159, 161
  • NJW 2004, 2373
  • ZIP 2004, 1420
  • MDR 2004, 1111
  • NZBau 2004, 432
  • WM 2004, 1453
  • DB 2004, 2810 (Ls.)
  • BauR 2004, 1285
  • ZfBR 2004, 684
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02
    d) § 642 BGB ist bei gekündigtem Vertrag neben § 6 Nr. 6 VOB/B anwendbar (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - VII ZR 185/98, BGHZ 143, 32).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird § 642 BGB bei einem aufrechterhaltenen VOB-Vertrag durch § 6 Nr. 6 VOB/B nicht verdrängt, da § 6 Nr. 6 VOB/B keine abschließende Regelung von Leistungsstörungen enthält, die zu Verzögerungen führt (Senatsurteil vom 21. Oktober 1999, VII ZR 185/98, BGHZ 143, 32).

    Die Überflutung der Baustelle hat offensichtlich dazu geführt, daß die leistungsbereite Klägerin ihre Leistung nicht erbringen konnte, weil die Beklagte die erforderliche und ihr obliegende Mitwirkungshandlung nicht vorgenommen hat (vgl. im einzelnen: Senatsurteil vom 21. Oktober 1999, VII ZR 185/98, aaO).

  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des …

    Auszug aus BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02
    d) Rechtlich nicht zu beanstanden sind die Ausführungen, mit denen das Berufungsgericht den auf eine Verletzung einer Schutzpflicht im Sinne der Entscheidung des Senats vom 16. Oktober 1997 (VII ZR 64/96, BGHZ 137, 35, 41 ff.) gestützten Schadensersatzanspruch nach § 6 Nr. 6 VOB/B abgelehnt hat.
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am …

    Auszug aus BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02
    bb) Auf dieser Grundlage durfte die Beklagte den Vertrag nach § 6 Nr. 7 VOB/B kündigen, auch wenn sie als Bauherrin der Gefahr, die sich aus der Veränderung des Hochwasserschutzes ergab, näher als die Klägerin als Auftragnehmerin stand (zu letzterem: BGH, Urteil vom 21. August 1997 - VII ZR 17/96, BGHZ 136, 303, 311f. in einem den Schürmann-Bau betreffenden Rechtsstreit).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1982 - 23 U 31/82
    Auszug aus BGH, 13.05.2004 - VII ZR 363/02
    c) In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob das Kündigungsrecht nach § 6 Nr. 7 VOB/B für die Vertragspartei ausgeschlossen ist, aus deren Risikobereich die Ursache der Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat (…gegen Ausschluß: Staudinger/Peters (2000), § 636 Rdn. 94 und 96; für Ausschluß: OLG Düsseldorf BauR 1984, 671 (nur LS); Beck'scher VOB-Komm./Motzke aaO, B § 6 Nr. 7 Rdn. 23 ff.; Hdb. d. priv.
  • KG, 10.01.2017 - 21 U 14/16

    Wechselseitige Kündigung eines Bauvertrag wegen Bauverzögerung: Unangemessene …

    Auf nichts anderes verweist der BGH, wenn er betont, dass der Bestimmung des § 6 Abs. 7 VOB/B wie jeder Regelung über eine außerordentliche Kündigung die Frage der Zumutbarkeit der Kündigung immanent ist (BGH, Urteil vom 20.10.2005, VII ZR 190/02, Rz 15; Urteil vom 13.5.2004, VII ZR 363/02, BGHZ 159, 161).

    Dies gilt zum Einen für die Frage der Wirksamkeit von § 6 Abs. 7 VOB/B bei AGB-Einzelkontrolle, die durch den BGH - soweit ersichtlich - nicht geklärt ist (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 20.10.2005, VII ZR 190/02; Urteil vom 13.5.2004, VII ZR 363/02, BGHZ 159, 161).

  • OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 29 U 166/16

    Kündigung des Auftragnehmers wegen verspäteten Abrufs der Bauleistung

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits vor Ablauf der dreimonatigen Frist eine Kündigung ausnahmsweise zulässig, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Unterbrechung länger als drei Monate andauern wird (BGH, Urteil vom 13.05.2004, VII ZR 363/02, zitiert nach juris Rdnr. 16;… ablehnend Berger in Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 6 Ab. 7 VOB/B Rdnr. 32); eine mögliche Unterbrechung über Mitte September 2013 hinaus hat die Beklagte aber gerade nicht behauptet.
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 190/02

    Kündigung wegen Unterbrechung der Bauausführung

    Die Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B kann auch diejenige Vertragspartei erklären, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - VII ZR 363/02, BGHZ 159, 161).

    Denn außerordentliche Kündigungsrechte, zu denen auch das Recht aus § 6 Nr. 7 Satz 1 VOB/B gehört, setzen grundsätzlich voraus, dass es einer Partei unzumutbar ist, an dem Vertrag festgehalten zu werden (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - VII ZR 363/02, BGHZ 159, 161, 165 f.).

    Insofern waren die gleichen Umstände gegeben, wie sie dem Senatsurteil vom 13. Mai 2004 (aaO S. 166) zugrunde gelegen haben.

    Diese Norm wird durch § 6 Nr. 6 VOB/B nicht verdrängt (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - VII ZR 363/02, BGHZ 159, 161, 167 f).

  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17

    VOB-Vertrag: Auftragnehmerkündigung des Vertrages nach Unterbrechung der …

    Allerdings könnte die Klägerin die Ansprüche zu den Klageanträgen zu 2 und 3 auch aus §§ 6 Abs. 7 S. 2, Abs. 6 S. 1 VOB/B herleiten, wenn die Beklagte die Leistung unberechtigt eingestellt hat und sodann - im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 363/02, juris) bei Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung zulässigerweise - wirksam gemäß § 6 Abs. 7 S. 1 VOB/B gekündigt hat.
  • OLG Dresden, 15.04.2026 - 13 U 180/25

    Achtmonatige Unterbrechung ist ein (wichtiger) Kündigungsgrund!

    dd) Einer Kündigung nach § 6 Nr. 7 Satz 1 VOB/B steht nicht entgegen, dass die Ursache der Unterbrechung der Bauausführung aus dem Risikobereich der kündigenden Vertragspartei herrührt (BGH, Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 363/02).

    Dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn sie bei Vertragsschluss von dem drohenden Eintritt einer Unterbrechung Kenntnis hat oder sie ohne weiteres in der Lage ist, die Unterbrechung zu verhindern oder zu beenden (BGH, Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 363/02).

    (2) Dem Kammergericht ist beizupflichten, sieht man es - wie der Senat (vgl. vorstehend unter b)bb) - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 363/02) als ungeschriebene Voraussetzung des Kündigungsrechts nach § 6 Abs. 7 VOB/B an, dass es der kündigenden Vertragspartei unzumutbar ist, an dem Vertrag festgehalten zu werden, was regelmäßig nicht der Fall ist, wenn sie bei Vertragsschluss von dem drohenden Eintritt einer Unterbrechung Kenntnis hat oder sie ohne weiteres in der Lage ist, die Unterbrechung zu verhindern oder zu beenden.

    Die Regelung des § 6 Abs. 7 VOB/BI wonach eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten jeder der Vertragsparteien ohne Rücksicht auf den Risikobereich die Kündigung ermöglicht, ist vertraglich konkretisiertes Billigkeitsrecht (BGH, Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 363/02).

  • OLG Naumburg, 28.05.2025 - 2 U 77/24

    Grundschule

    Rn. 55 a) Eine Vertragskündigung nach § 6 Abs. 7 VOB/B kommt grundsätzlich nur nach Ablauf von 3 Monaten seit Beginn der Unterbrechung in Betracht bzw. dann, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Unterbrechung mindestens 3 Monate andauern wird (z. B. BGH, Urteil vom 13.05.2004, VII ZR 363/02, in juris Rz. 16).

    Wenn die Leistungsfortführung für den betreffenden Vertragspartner erkennbar möglich wird und wird erst dann gekündigt, ist eine solche Kündigung unzulässig (z. B. BGH, Urteil vom 13.05.2004, VII ZR 363/02, in juris Rz. 14;… Ingenstau/Korbion, 22. Aufl., § 6 Abs. 7 VOB/B Rz. 3 und 4).

    Unzumutbarkeit liegt regelmäßig nicht vor, wenn die kündigende Partei bei Vertragsschluss von dem drohenden Eintritt einer Unterbrechung Kenntnis hat oder sie ohne Weiteres in der Lage ist, die Unterbrechung zu verhindern oder zu beenden (z. B. BGH, Urteil vom 13.05.2004, VII ZR 363/02, in juris Rz. 17, 18).

  • OLG München, 22.10.2025 - 27 U 4220/24

    Berufung, Kündigung, Bauvertrag, Schadensersatz, Unterbrechung, Beweisaufnahme, …

    Rn. 26 (1) Der Senat verkennt nicht, dass es sich bei § 6 Abs. 7 VOB/B um vertraglich konkretisiertes Billigkeitsrecht handelt (vgl. BGH, NZBau 2004, 432 433), eine Unterbrechung zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung noch andauern muss und in der Rechtsprechung (…vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.02.2017 - 29 U 166/16, BeckRS 2017, 108457 Rn. 34) und Literatur (…vgl. BeckOK VOB/B/Oberhauser, 60. Edition, Stand: 01.05.2025, VOB/B § 6 Abs. 7 Rn. 1 f.;… Ganten/Jansen/Voit/Vowinckel, VOB/B § 6 Abs. 7 Rn. 16;… Bolz/Jurgeleit/Popescu, ibr-onlineKommentar VOB/B, 16.12.2024, § 6 Rdn. 15, 296) die Ansicht vertreten wird, dass eine Unterbrechung im Sinne von § 6 Abs. 7 VOB/B nicht eintritt bzw. eine Kündigung bei einem einheitlichen Verhältnis nicht möglich ist, wenn Arbeiten in Bereichen - im Wesentlichen ungehindert - fortgeführt werden können, während in anderen Bereichen ein Stillstand eingetreten ist, d. h. die Unterbrechung als (temporärer) Komplettstillstand aller Vertragsleistungen zu verstehen ist (…vgl. Bolz/Jurgeleit/Popescu, ibronline-Kommentar VOB/B, § 6 Rdn. 15).
  • OLG München, 26.02.2013 - 9 U 2340/11

    Abrechnung erbrachter Leistungen nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages; …

    Vor diesem Zeitpunkt kommen wegen des langjährigen Baustopps Ansprüche der Klägerin aus § 642 BGB in Betracht (BGHZ 159, 161 - ebenfalls zum "Schürmann-Bau").
  • KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener …

    In seiner bereits genannten Entscheidung vom 21. Oktober 1999 ( NJW 2000, 1336, 1338) hat der BGH unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung eine Haftung des Auftraggebers gegenüber dem Nachunternehmer bei mangelbedingter Verzögerung der Arbeiten des Vorunternehmers aus § 642 BGB neben § 6 Nr. 6 VOB/B anerkannt und ausgesprochen, dass der Auftraggeber auf eine angemessene Entschädigung haften kann, wenn er durch das Unterlassen einer erforderlich Mitwirkungshandlung in den Verzug der Annahme kommt, was für BGB- und VOB/B-Verträge gelte (vgl. auch BGH NJW 2004, 2373).  .
  • LG Berlin, 09.02.2007 - 96 O 62/06

    Entschädigungsanspruch des Bauunternehmers für Baustillstand: Abgrenzung von …

    Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass im Rahmen der Anwendung des § 6 VOB/B der dort verwendete Begriff der Unterbrechung, der dem des Stillstands vergleichbar ist, einer Anwendung etwa des § 6 Nr. 7 VOB/B nicht entgegen steht, wenn mit der Ausführung noch nicht begonnen ist (vgl. BGH NJW 2004, 2373, 2374).

    Der Entschädigungsanspruch kann auch dann selbständig und unabhängig neben dem Anspruch auf vereinbarte Vergütung bestehen, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Handlung nachholt und das Werk hergestellt wird (BGH NJW 2000, 1336, 1338; vgl. auch BGH NJW 2004, 2373, 2374).

  • OLG Jena, 27.06.2019 - 8 U 874/18

    Steht die Verschiebung des Baubeginns der Unterbrechung der Bauausführung gleich?

  • LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 13 O 133/03

    Verzug: Privatgutachtenkosten verschuldensunabhängig zu erstatten?

  • LG Hamburg, 15.01.2024 - 305 O 30/23
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