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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2000 - VII ZR 407/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1335
BGH, 21.12.2000 - VII ZR 407/99 (https://dejure.org/2000,1335)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2000 - VII ZR 407/99 (https://dejure.org/2000,1335)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 407/99 (https://dejure.org/2000,1335)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB §§ 639 Abs. 1, 477 Abs. 2

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Wie lange dauert die Unterbrechung der Verjährung? (IBR 2001, 109)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 385
  • MDR 2001, 447
  • NZBau 2001, 201
  • WM 2001, 820
  • DB 2001, 864 (Ls.)
  • BauR 2001, 674
  • ZfBR 2001, 183
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1993 - VII ZR 148/92

    Verjährungsunterbrechung durch Beweissicherung bei späterem Erwerb der …

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - VII ZR 407/99
    Dem Berufungsgericht ist zwar darin zuzustimmen, daß der Antrag auf Sicherung des Beweises die Verjährung eines Gewährleistungsanspruchs nur unterbricht, wenn der Antragsteller berechtigt ist (BGH, Urteil vom 4. März 1993 - VII ZR 148/92, BauR 1993, 473 = NJW 1993, 1916 jeweils m.w.N.) Diese Rechtsprechung steht nicht der Annahme entgegen, daß das Verfahren erst mit der Zustellung des zweiten Gutachtens beendet wurde; denn es handelte sich um ein unter demselben Aktenzeichen geführtes, einheitliches Beweissicherungsverfahren, das vom Berechtigten eingeleitet worden war.
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1990 - 8 U 138/90

    Verjährungsunterbrechung bei beidseitigem Beweissicherungsverfahren L

    Auszug aus BGH, 21.12.2000 - VII ZR 407/99
    b) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, die auch vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 11. Dezember 1990 - 8 U 130/90, MDR 1991, 536) vertreten wird, ist für die Frage der Fortdauer und der Beendigung des Beweisverfahrens nicht von Bedeutung, ob die Beklagte berechtigt war, das Verfahren weiter zu betreiben.
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung; …

    Hat das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist gesetzt oder haben die Parteien dem Gericht nach Erhalt des Gutachtens innerhalb eines angemessenen Zeitraums Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt, endet das Beweisverfahren erst mit dem Verstreichen dieser Frist oder der Erledigung der Anträge oder Ergänzungsfragen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 407/99, BauR 2001, 674 = ZfBR 2001, 820; Urteil vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00, BGHZ 150, 55; Urteil vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 172/09 in juris).
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    In den letztgenannten Fällen endet die Unterbrechungswirkung erst zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 407/99, NJW-RR 2001, 385 unter II).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZR 135/11

    Hemmung der Verjährung des Werklohnanspruchs: Einleitung eines selbstständigen …

    Hintergrund für diesen Meinungsstreit ist der sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergebende Grundsatz, dass die Hemmungswirkung des selbständigen Beweisverfahrens nur solche Ansprüche betrifft, für deren Nachweis die vom Gläubiger zum Gegenstand des Beweisverfahrens gemachten Tatsachenbehauptungen von Bedeutung sind (BGH…, Urteil vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 30; vgl. auch zum alten Recht: BGH, Urteil vom 3. Dezember 1992 - VII ZR 86/92, BGHZ 120, 329, 331; Urteil vom 4. März 1993 - VII ZR 148/92, BauR 1993, 473 = ZfBR 1993, 182; Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 407/99, BauR 2001, 674 = NZBau 2001, 201 = ZfBR 2001, 183).
  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 71/11

    Verjährungshemmung für Ansprüche auf Baumängelbeseitigung durch selbständiges …

    Rn. 12 1. Noch richtig sieht das Berufungsgericht, dass nur der Antrag eines materiell Berechtigten auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens den Eintritt der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB hemmt (BGH, Urteile vom 4. März 1993 - VII ZR 148/92, BauR 1993, 473 und vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 407/99, BauR 2001, 674 = NZBau 2001, 201 Rn. 11 bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 1 U 621/04

    Werkvertrag und Verjährung: Hemmung der Verjährung durch den Antrag eines …

    Der Bundesgerichtshof hat in einem zum alten Recht ergangenen Urteil vom Dezember 2000 (veröffentlicht in WM 2001, 820, 821) entschieden, dass, wenn ein vom Auftraggeber eingeleitetes selbstständiges Beweisverfahren auf Gegenantrag des Auftragnehmers fortgeführt wird, die Unterbrechung der Verjährung bis zur endgültigen Verfahrensbeendigung, also bis zur Übermittlung des auf Antrag des Werkunternehmers eingeholten Gutachtens, fortdauert.
  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 21 U 117/08

    Hemmung der Verjährung für einzelne in einem selbständigen Beweisverfahren …

    Dabei reicht auch eine Fortsetzung auf Antrag des Antragsgegners (BGH BauR 2001, 674 = NJW-RR 2001, 385).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2002 - 12 W 16/02

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Zeitpunkt für Antrag auf Ergänzung …

    Eine mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen und damit eine Fortsetzung des Beweisverfahrens ist dann anzuordnen, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Übersendung des Gutachtens Einwendungen oder Ergänzungsfragen mitgeteilt werden (…BGH WM 2002, a.a.O.; WM 2001, S. 820).
  • OLG München, 03.07.2007 - 9 U 1903/07

    Ende bei unzulässiger Frage an Sachverständigen?

    Nachdem in der Folgezeit auch keine zulässigen Fragen zu dem Gutachten eingereicht wurden (BGHZ 150, 55; BGH BauR 2001, 674), sondern nur unzulässige (Frage bereits genau beantwortet bzw. zu spät gestellt), bleibt es bei dem Verfahrensende durch Gutachtenszustellung.
  • OLG Dresden, 27.11.2008 - 9 U 1128/08

    Haftungsfalle bei mehreren Gutachten

    Das vom Kläger zitierte Urteil des BGH (VII. ZR 407/99, NJW-RR 2001, 385) verhält sich nicht zum Lauf der Verjährungsfrist bei unterschiedlichen Mängeln und deren gesonderter Begutachtung, sondern betrifft den Fall, dass nach Zustellung des Gutachtens die Beweiserhebung aufgrund eines Gegenantrages im selben Verfahren fortgesetzt wird.
  • LG Düsseldorf, 26.01.2016 - 6 O 251/13
    Wird im selben Verfahren der Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens nicht abgelehnt, sondern antragsgemäß die Begutachtung angeordnet, nehme das Beweissicherungsverfahren seinen Fortgang (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 407/99).
  • LG Konstanz, 27.05.2003 - 12 T 109/03

    Voraussetzung der Zulässigkeit von Gegenanträgen; Beendigung von …

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