Rechtsprechung
| BGH, 24.06.1968 - VII ZR 43/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergang der Gefahr mit der Abnahme eines Werkes - Annahme einer Bauleistung bei Einbau von gestohlenen Heizkörpern - Vorliegen der Beschädigung oder Zerstörung einer Bauleistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind wieder ausgebaute Heizkörper "ausgeführte Leistungen"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1968, 833
- DB 1968, 1399
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.1963 - VII ZR 43/62
Vergütungsgefahr des Unternehmers bei zufälligem Untergang des Werks vor Abnahme
Auszug aus BGH, 24.06.1968 - VII ZR 43/66
Der Hinweis des Berufungsgerichts auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHZ 40, 71 rechtfertigt seine Entscheidung nicht. - BGH, 23.11.1961 - VII ZR 141/60
Auszug aus BGH, 24.06.1968 - VII ZR 43/66
Das sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs VII ZR 141/60 vom 23. November 1961 (Schäfer-Finnern, Rechtsprechung der Bauausführung, Z 2.413 Bl. 18) "Ereignisse, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar sind, daß sie oder ihre, Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütbar oder in ihren Wirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich zu machen sind".
- BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen …
Daß die Bauleistung durch ein solches Ereignis beschädigt oder zerstört worden ist, hat der Auftragnehmer darzulegen (Senat, Urteil vom 23. November 1961 - VII ZR 141/60 = Schäfer/Finnern Z 2.413 Bl. 18; Urteil vom 24. Juni 1968 - VII ZR 43/66 = Schäfer/Finnern Z 2.413 Bl. 34 = WM 1968, 1017; BGHZ 61, 144, 145). - BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80
Rechtsfolgen des Untergangs einer Bauleistung vor Abnahme
Ein solches Ereignis ist gegeben, wenn nach menschlicher Einsicht und Erfahrung das Ereignis oder seine Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste Sorgfalt nicht verhütbar oder in seinen Wirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich zu machen sind (Senatsurteile vom 23. November 1961 - VII ZR 141/60 = Schäfer/Finnern, Rechtsprechung der Bauausführung Z 2.413 Bl. 18, sowie vom 24. Juni 1968 - VII ZR 43/66 = LM Nr. 31 zu VOB/B). - OLG Köln, 09.07.1974 - 15 U 54/74
Diebstahl von Fensterbänken als unabwendbares Ereignis?
Daß Diebstahl eingebauter Bauteile der Beschädigung oder Zerstörung i.S.v. § 7 VOB gleichsteht, der Auftragnehmer also gegen Diebstahlsgefahr ebenso zu schützen ist wie gegen Beschädigung und Zerstörung, ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt und wird von den Parteien auch nicht bezweifelt (vgl. Hereth-Ludwig-Naschold zu § 7 VOB (B); BGH, Urt. v. 24.06.1968 - VII ZR 43/66, VersR 1968, 991 ff.).
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