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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1960 - VII ZR 54/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,7410
BGH, 03.03.1960 - VII ZR 54/59 (https://dejure.org/1960,7410)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1960 - VII ZR 54/59 (https://dejure.org/1960,7410)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1960 - VII ZR 54/59 (https://dejure.org/1960,7410)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • RG, 15.12.1941 - V 77/41

    Zum Begriff der Geschäftsgrundlage und über die Rechtsfolgen ihrer Erschütterung.

    Auszug aus BGH, 03.03.1960 - VII ZR 54/59
    Zur Annahme einer Geschäftsgrundlage in dem in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Sinne ist vielmehr erforderlich, daß auf dem Eintritt oder Fortbestand, gewisser Umstände der Geschäftswille mindestens eines Teiles aufgebaut ist und daß der andere Teil dies erkannt und nicht beanstandet hat (RGZ 168, 121 [127]; LM Nr. 2 zu § 242 BGB (Ba); RGRK § 242 BGB Anm. 4).

    Im Übrigen wäre aber auch Voraussetzung für die von der Beklagten erstrebte Befreiung von ihren vertraglichen Verpflichtungen, daß das Festhalten am Vertrage für sie untragbare, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht zu vereinbarende Folgen gehabt hätte und ihr daher nach Treu und Glauben nicht hätte zugemutet werden können (vgl. z.B. RGZ 168, 121 [126, 127]; OGHZ 1, 62 [68]; BGHZ 2, 150, 176; LM Nr. 4 und 27 zu § 242 BGB (Bb); LM Nr. 2 zu § 284 BGB).

  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50

    Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 03.03.1960 - VII ZR 54/59
    Im Übrigen wäre aber auch Voraussetzung für die von der Beklagten erstrebte Befreiung von ihren vertraglichen Verpflichtungen, daß das Festhalten am Vertrage für sie untragbare, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht zu vereinbarende Folgen gehabt hätte und ihr daher nach Treu und Glauben nicht hätte zugemutet werden können (vgl. z.B. RGZ 168, 121 [126, 127]; OGHZ 1, 62 [68]; BGHZ 2, 150, 176; LM Nr. 4 und 27 zu § 242 BGB (Bb); LM Nr. 2 zu § 284 BGB).
  • BGH, 28.09.1964 - VII ZR 47/63

    Zulässigkeit der Anpassung eines Pauschalpreisvertrages

    Es muß sich um eine derart einschneidende Änderung handeln, daß ein Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (u.a. BGH V ZR 9/58 vom 14. Oktober 1959 = NJW 1959, 2203 und VII ZR 54/59 vom 3. März 1960).
  • BGH, 10.07.1961 - VII ZR 96/60

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Vereinbarung über Kreditverkäufe von …

    Auch der erkennende Senat hat diesen Grundsatz schon wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. das Urteil vom 5. März 1960 VII ZR 54/59 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung).
  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 266/61
    Denn das Festhalten am Vertrage würde für die Beklagten untragbare, mit Recht und Gerechtigkeit schlecht hin unvereinbare Folgen haben und ist daher für sie nicht zumutbar (vgl. die Entscheidungen des Senats VII ZR 54/59 vom 3. März 1960; VII ZR 101/60 vom 29. März 1962 und VII ZR 57/61 vom 25. Oktober 1962 = WM 1962, 1375).
  • BGH, 07.07.1969 - VII ZR 98/67

    Gänzlicher Ausschluss von Ansprüchen aus einem Werklieferungsvertrag auf Grund …

    Zur Annahme einer Geschäftsgrundlage in dem von der Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Sinne ist vielmehr erforderlich, daß auf dem Eintritt oder Fortbestand gewisser Umstände der Geschäftswille mindestens eines Teiles aufgebaut ist und der andere Teil dies erkannt und nicht beanstandet hat (RGZ 168, 121, 127; LM Nr. 2 zu § 242 BGB (Ba); VII ZR 54/59 vom 3. März 1960; RGRK, § 242 BGB, Anm. 4).
  • BGH, 29.03.1962 - VII ZR 101/60

    Rechtsmittel

    Sie wäre nach den strengen Anforderungen, die die Rechtsprechung stellt, nur gerechtfertigt, wenn das Festhalten am Vertrage für die Klägerin untragbare, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht zu vereinbarende Folgen hätte und für sie deshalb unzumutbar wäre (Urteil des erkennenden Senats VII ZR 54/59 vom 3.3.1960 mit Nachweisen).
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