Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1993 - VII ZR 55/93 |
Zitiervorschläge
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Behinderung des Nachunternehmers durch mangelhafte Vorunternehmerleistung? (IBR 1994, 320)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98
Einbeziehung der VOB/B; konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme
Ein typischer Sachverhalt, auf den eine konkludente Abnahme gestützt werden kann, ist der Einzug und die Nutzung des Gebäudes (BGH, Urteil vom 12. Juni 1975 - VII ZR 55/93, NJW 1975, 1701; Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 26/95 = BauR 1996, 390 = ZfBR 1996, 156). - OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
Werklohn-Anspruchsgrundlage bei Verzögerung durch Vorunternehmer
Andererseits werden im Falle mangelhafter Vorunternehmerleistungen Ansprüche aus § 6 Nr. 6 VOB/B nicht zugesprochen (…vgl. diesbezügl. die Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des OLG Nürnberg, BauR 1994, S. 517 ff.; BGH Beschluss v. 11.11.1993, Az.: VII ZR 55/93), Eine unterschiedliche Behandlung beider Fälle ist nach Auffassung des Senats nicht gerechtfertigt.
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