Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1971 - VII ZR 65/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Misstrauen gegen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit einer Firma und demzufolge unterlassene Beteiligung an einem beschränkten Ausschreibungsverfahren - Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Firma durch eine von einem Kreditinstitut abgegebene ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1971, 1474
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76
Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle …
So hat der Senat einem Auftraggeber nicht zur Last gelegt, daß er es ablehnte, mit der Fertigstellung einer Straßendecke eine vom Sohn des dortigen Gemeinschuldners gegründete "Auffangfirma" zu betrauen, in der der Gemeinschuldner selbst maßgeblich tätig und deren finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen war (Urteil vom 25. Oktober 1971 - VII ZR 65/69 = WM 1971, 1474 = Schäfer/Finnern Z 2.510 Bl. 40). - BGH, 26.09.1985 - VII ZR 19/85
Kündigung bei Vermögensverfall des Auftragnehmers
Wie auch die Revision nicht verkennt, ist der Senat bereits in mehreren Urteilen davon ausgegangen, daß § 8 Nr. 2 VOB/B nicht gegen ein aus § 17 KO ableitbares gesetzliches Verbot verstößt und damit wirksam ist (…Urt. v. 30. Mai 1963 - VII ZR 11/62 = BB 1963, 1076 = WM 1963, 964, 965; Urt. v. 25. Oktober 1971 - VII ZR 65/69 = BB 1972, 515 = WM 1971, 1474; BGHZ 68, 379, 381). - BGH, 30.10.1981 - V ZR 121/80 Der Senat hat schon wiederholt entschieden, daß ein Schuldner, der die ihm obliegenden Erfüllungshandlungen vorgenommen hat, unter besonderen Umständen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein kann, eine bereits abgegebene Erklärung zu wiederholen oder weitere Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Erfüllungserfolges notwendig und geeignet sind (Urteil vom 18. Juni 1971, V ZR 45/69, WM 1971, 1474, 1475; Urteil vom 26. Oktober 1973, V ZR 204/71, WM 1974, 17, 18).
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