Rechtsprechung
| BGH, 17.05.1965 - VII ZR 66/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufstellung eines Leistungsverzeichnisses und Ausschreibung für ein Bauprojekt - Arglistiges Verschweigen von schon bei Vertragsschluss erkannten Fehlern - Ausschluss von Nachberechnungen des Unternehmers und Übernahme des Risikos von Fehlberechnungen im ...
Papierfundstellen
- VersR 1965, 803
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 137/59
Auszug aus BGH, 17.05.1965 - VII ZR 66/63
Das Berufungsgericht hat jedenfalls verkannt, "daß auch die Berufung auf das Fehlen der Geschäftsgrundlage unter den Oberbegriff der unzulässigen Rechtsausübung einzuordnen ist, die im Einzelfalle auch dann angenommen werden kann, wenn das Festhalten am Vertrage wegen der besonderen Umstände des Falles, auch ohne daß ein grobes Mißverhältnis der beiderseitigen leistungen vorzuliegen braucht, mit Treu und Glauben nicht mehr vereinbar ist" (BGH Urteil vom 12. April 1960 - VIII ZR 137/59 - in LM Nr. 8 zu § 119 BGB).
- BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10
Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als …
Der beiderseitige Irrtum über solche Umstände kann eine Anpassung des Vertrages nach den zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätzen erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1965 - VII ZR 66/63, VersR 1965, 803, 804). - BGH, 28.04.1983 - VII ZR 259/82
Anfechtung eines Vertrages wegen Preis- oder Kalkulationsirrtums des Anbieters
Vielmehr kann der Anbieter auch nicht mehr einwenden, das Festhalten â- A am Vertrag durch den Vertragspartner, der den Kalkulationsirrtum erkannt hat, stelle eine nach § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung dar (vgl. Senatsurteile BGHZ 46, 268, 273; NJW 1980, 180; Senatsurteil vom 17. Mai 1963 - VII ZR 66/63; BGH Urteil vom 12. April I960 - VIII ZR 137/59 = LM § 119 BGB Nr. 8). - BGH, 22.12.1966 - VII ZR 195/64
Vermögensverwaltung durch Rechtsanwalt
Nutzt dann der eine Teil diesen Irrtum für sich aus, so wird das im allgemeinen nicht mit Treu und Glauben vereinbar sein, so daß er sich die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten lassen muß (BGH LM § 119 BGB Nr. 8; Urt. d. Sen. vom 17. Mai 1965 VII ZR 66/63). - OLG Frankfurt, 28.05.2015 - 22 U 141/13
Ausgleichsanspruch des Werkunternehmers für Mehrkosten bei Pauschalvertrag
Der beiderseitige Irrtum über solche Umstände kann eine Anpassung des Vertrages nach den zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätzen erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1965 - VII ZR 66/63, VersR 1965, 803, 804). - BGH, 12.01.1967 - VII ZR 238/64
Beweislast hinsichtlich eines vereinbarten Werklohns - Nachprüfbarkeit der …
Die zum Gegenstand des Vertrags gemachte Kalkulation kann Geschäftsgrundlage gewesen sein (BGH Nr. 8 zu LM § 119 BGB; VII ZR 66/63 vom 17. Mai 1965; VII ZR 195/64 vom 22. Dezember 1966).
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