Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1963 - VII ZR 75/62 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59
Finanzierter Abzahlungskauf
Auszug aus BGH, 04.07.1963 - VII ZR 75/62
Aus der von der Revision angeführten Rechtsprechung, die, beim finanzierten Abzahlungskauf einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Kauf- und Darlehensvertrag betont hat (u.a. BGHZ 33, 293; 33, 302), [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59]ergibt sich nichts zugunsten der Klägerin.Es ist ferner nicht einzuschen, warum eine solche Leistung dem Willen des Kunden nicht entsprochen haben sollte; der Kaufpreis wurde, durch die Gewährung des Kredits getilgt, und auf diese Tilgung waren Wille und Interesse des Kunden gerichtet (vgl. BGHZ 33, 302, 307) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 115/59].
- BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59
Finanzierter Abzahlungskauf
Auszug aus BGH, 04.07.1963 - VII ZR 75/62
Aus der von der Revision angeführten Rechtsprechung, die, beim finanzierten Abzahlungskauf einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Kauf- und Darlehensvertrag betont hat (u.a. BGHZ 33, 293; 33, 302), [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59]ergibt sich nichts zugunsten der Klägerin. - BGH, 30.05.1960 - VII ZR 257/59
Einziehungsermächtigung beim verlängerten Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 04.07.1963 - VII ZR 75/62
In dieser Bestimmung der ALB kommt zum Ausdruck, daß die Einzichungsermächtigung im Vertrauen darauf eingeräumt worden war, die B. werde die eingezogenen Beträge in erster Linie dazu verwenden, ihren Verpflichtungen gegenüber der Klägerin nachzukommen (vgl. BGHZ 32, 357, 360) [BGH 30.05.1960 - VII ZR 257/59].
- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 48/69
Ermittlung der Rechtmäßigkeit eines verlängerten Eigentumsvorbehalts - Anspruch …
Dann aber stand, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, eine Haftung der Beklagten aus § 826 BGB in Frage (vgl. BGH Urteile vom 2. November 1955 - IV ZR 103/55 - NJW 1956, 417 [BGH 02.11.1955 - IV ZR 103/55] = WM 1955, 480 und vom 4. Juli 1963 - VII ZR 75/62 - WM 1963, 1054; vgl. auch Flume NJW 1959, 919; Serick BB 1960, 141, 149; Hönn MDR 1960, 558).
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