Rechtsprechung
| BGH, 12.09.2002 - VII ZR 81/01 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
VOB/B § 2 Nr. 5, Nr. 7 Abs. 1 Satz 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Werkvertrag - Pauschalpreisvertrag - Änderung - Leistungsausführung - VOB/B - Mehrpreis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VOB/B § 2 Nr. 5, Nr. 7 Abs. 1 Satz 4
Pauschalpreisvertrag, Mehrleistung bei - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 2 Nr. 5, 7 Abs. 1 S. 4
Abrechnung einer geändert ausgeführten Leistung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pauschalpreisvertrag: Anwendbarkeit des § 2 Nr. 5 VOB/B
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pauschalpreis ist kein Preispolster für unwesentliche Leistungsänderungen und Zusatzleistungen! (IBR 2002, 655)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 14
- MDR 2003, 83
- NZBau 2002, 669
- DB 2003, 253
- DB 2003, 553 (Ls.)
- BauR 2002, 1847
- ZfBR 2003, 31
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 12.09.2002 - VII ZR 81/01
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 26 Nr. 7 EGZPO, § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277). - BGH, 29.06.2000 - VII ZR 186/99
Anderweitige Ausführung beim Pauschalpreisvertrag; Skonto für Raten eines …
Auszug aus BGH, 12.09.2002 - VII ZR 81/01
In die Richtung der uneingeschränkten Anwendbarkeit des § 2 Nr. 5 VOB/B bei einem Pauschalpreisvertrag hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2000 - VII ZR 186/99, NJW 2000, 3277 hingewiesen.
- BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10
Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als …
Diese Fälle werden von § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 VOB/B in Verbindung mit § 2 Nr. 4 bis 6 VOB/B (BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - VII ZR 186/99, BauR 2000, 1754, 1755 = NZBau 2000, 467 = ZfBR 2000, 538; Beschluss vom 12. September 2002 - VII ZR 81/01, BauR 2002, 1847 = NZBau 2002, 669 = ZfBR 2003, 31) und von § 2 Nr. 8 Abs. 2 und 3 VOB/B erfasst. - BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von …
Danach ist § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B anwendbar ungeachtet der Frage, ob die Mehraufwendungen erheblich sind (BGH, Beschluß vom 12. September 2002 - VII ZR 81/01, BauR 2002, 1847 = NZBau 2002, 669 = ZfBR 2003, 31). - OLG Koblenz, 14.11.2012 - 5 U 465/12
Auch "garantierter Pauschalfestpreis" schützt nicht vor Nachträgen!
Im Ansatz gestaltete sich die Lage - das war auch dem protokollierten Hinweis des Landgerichts zu entnehmen - wie folgt: Trotz der Pauschalpreisabrede im Vertrag vom 17.06.2009 mussten außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungskatalogs liegende Arbeiten auch dann, wenn sie preislich nicht wesentlich ins Gewicht fielen, gesondert vergütet werden (arg. § 2 Nr. 7 Abs. 2 VOB/B 2006, vgl. BGH NJW-RR 2003, 14 und Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 1543).
- KG, 01.02.2007 - 27 U 56/04
Bauvertrag: Fälligkeit der Werklohnforderung nach fruchtlosem Ablauf einer …
Die Auffassung der Beklagten, dass nur solche Umstände zu berücksichtigen seien, die sich wegen des Aufwandes oder der Kosten erheblich auswirkten in Relation zum gesamten Auftragswert, ist rechtsirrig (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 12.09.2002, VII ZR 81/01 = BauR 2002, 1847). - OLG Naumburg, 02.02.2006 - 4 U 56/05
Was ist ein Globalpauschalpreisvertrag?
- OLG München, 31.01.2006 - 9 U 4028/02
Bauvertrag: Gefahrübergang bei Ingebrauchnahme - Keine Teuerungszuschläge ohne …
Das führt zu einer Änderung der Pauschale, und zwar auch ohne dass sich eine wesentliche Abweichung vom Vertragspreis im Sinne von § 2 Nr. 7 Absatz 1 Satz 2 VOB/B ergeben muss (BGH vom 12.9.2002, ZfBR 03, 31). - OLG Hamm, 20.09.2005 - 24 U 152/04
Globalpauschalvertrag: wer trägt Risiko erhöhter Nutzlast?
In einem solchen Fall ist § 2 Nr. 5 VOB/B auch dann anwendbar, wenn die geändert ausgeführte Leistung zu keiner wesentlichen Abweichung vom vereinbarten Preis führt (BGH, Nichtannahmebeschluss vom 12.09.2002, NZBau 2002, 669).
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