Rechtsprechung
| BGH, 22.02.1960 - VII ZR 83/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 963
- MDR 1960, 489
- DNotZ 1960, 390
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 28.04.1960 - VII ZR 218/59
Nachschieben von Kündigungsgründen oder eines Kündigungsgrundes, …
Im Übrigen handelt es sich um tatsächliche Feststellungen des Berufungsgerichts, die vom Revisionsgericht nur darauf nachzuprüfen sind, ob das Berufungsgericht Rechtsvorschriften und Erfahrungssätze nicht oder nicht richtig angewendet und ob es bei seiner Würdigung Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt hat (BGH LM A Nr. 2 zu § 242 BGB; VII ZR 83/59 vom 22. Februar 1960 WM 1960, 430; BAG 2, 207; BAG Nr. 1 zu § 611 BGB Konk. Klausel; BAG NJW 1956, 239). - LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12 Aus der Entscheidung des BGH vom 22. Februar 1960 (VII ZR 83/59, NJW 1960, 963 964) ergibt sich nach Auffassung des Senats nichts anderes.
- BGH, 16.04.1962 - VII ZR 252/60 Demjenigen, der einen vertraglichen Anspruch auf Beteiligung an dem Gewinn einer Handelsgesellschaft hatte, hat der erkennende Senat das Recht auf Vorlage der Bilanzen einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnungen zuerkannt (Urt. v. 22. Februar 1960 - VII ZR 83/59 -).
- BGH, 06.06.1963 - VII ZR 230/61
Rechtsmittel
Mit dem Antrage auf Vorlage der genannten Urkunden ist er rechtskräftig abgewiesen worden (Urteil des Senats vom 22. Februar 1960 VII ZR 83/59, auf das verwiesen wird). - BGH, 13.10.1960 - VII ZR 224/59
Vom U nicht zu vertretende Nichtausführung des Geschäfts
Wie der erkennende Senat bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, kann das Revisionsgericht die Frage, ob ein wichtiger Grund gegeben ist, nur beschränkt nachprüfen (vgl. die Urteile vom 23. Oktober 1958 - VII ZR 132/57 -, vom 22. Februar 1960 - VII ZR 83/59 -, vom 28. April 1960 - VII ZR 218/59 -, vom 13. Juni 1960 - VII ZR 243/59 - und die dort gegebenen Hinweise auf die sonstige Rechtsprechung). - BGH, 11.03.1963 - VII ZR 176/61 Die Voraussetzungen hierfür hat die Beklagte zu behaupten und zu beweisen (Urt.d.Sen. vom 22. Februar 1960 - VII ZR 83/59 = WM 1960, 430).
- BGH, 13.06.1960 - VII ZR 243/59
- Branchenverzeichnisse, amtliche und örtliche Fernsprechbücher -, Zulässigkeit …
Dieses kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes zutreffend angewandt hat, ob der Sachverhalt unabhängig von den Umständen des Einzelfalles geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben, ferner ob das Berufungsgericht alle wesentlichen Umstände gewürdigt hat, endlich, soweit die Revision dies rügt, ob ihm kein Verfahrensverstoß unterlaufen ist (vgl. LM Nr. 2 zu § 242 (A)) BGB; SAG 2 S. 207 und die Urteile des erkennenden Senats vom 22. Februar 1960 VII ZR 83/59 und vom 14. April 1960 VII ZR 39/59). - BGH, 23.05.1960 - VII ZR 53/59
Rechtsmittel
Daß die Einräumung eines Einzelrechts aus einer Gesamtrechtsstellung an einen Dritten mit der Wirkung, daß dieser das Recht neben dem ursprünglich Berechtigten ausüben darf, nicht schlechthin unzulässig ist, zeigt auch die Entscheidung des Senats NJW 1960, 963, worin die zusätzliche Einräumung eines gesellschaftlichen Stimmrechts an einen Nichtgesellschafter unter den dort gegebenen Umständen für zulässig erachtet worden ist.
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