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| BGH, 20.06.1963 - VII ZR 85/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 922
- VersR 1963, 1072
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53
Lagerhalterhaftung. Verjährung
Auszug aus BGH, 20.06.1963 - VII ZR 85/62
Entgegen der Meinung der Revision kommt es für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage regelmäßig darauf an, ob ein Feststellungsinteresse zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vorliegt, nicht dagegen, ob etwa zu einem früheren Zeitpunkt ein solches Interesse einmal bestanden hat (BGHZ 18, 22, 41; 18, 98, 106). - BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54
Londoner Schuldenabkommen
Auszug aus BGH, 20.06.1963 - VII ZR 85/62
Entgegen der Meinung der Revision kommt es für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage regelmäßig darauf an, ob ein Feststellungsinteresse zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vorliegt, nicht dagegen, ob etwa zu einem früheren Zeitpunkt ein solches Interesse einmal bestanden hat (BGHZ 18, 22, 41; 18, 98, 106).
- BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06
Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und …
Eine Verkehrssicherungspflicht des Inhalts, sämtliche von ihr betriebenen Trassen auf freier Strecke einzuzäunen, um weidendes Vieh am Betreten des Bahnkörpers zu hindern, besteht für die Beklagte nicht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1963 - VII ZR 85/62 - MDR 1963, 922;… Filthaut, aaO, § 4 Rn. 54). - BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64
Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag
Seine allgemeinen Erörterungen decken sich allerdings weitgehend mit Ausführungen, die auch in Entscheidungen des BGH enthalten sind (vgl. VI ZR 273/53 v. 12.1. 1955 = LM Nr. 3 zu § 683 BGB = NJW 55, NJW Jahr 55 Seite 747 [L]; VII ZR 85/62 v. 20.6. 1963 = LM Nr. 17 zu § 683 BGB). - BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78
Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit
Die gegenteilige Ansicht des Berufungsgerichts übersieht, daß nicht nur die Geschäftsführung als solche, sondern auch deren Übernahme durch den Kläger interessegemäß sein muß (BGH Urt. v. 20. Juni 1963 - VII ZR 85/62 = LM § 683 BGB Nr. 17).
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