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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1980 - VII ZR 92/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,7435
BGH, 18.12.1980 - VII ZR 92/80 (https://dejure.org/1980,7435)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1980 - VII ZR 92/80 (https://dejure.org/1980,7435)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - VII ZR 92/80 (https://dejure.org/1980,7435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Verteidigungsvorbringens als verspätet - Zustellung einer beglaubigten Abschrift der fristsetzenden Verfügung des Vorsitzenden oder eines anderen Mitglieds des Prozessgerichts - Wirksames Setzen einer Präklusionsfrist

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79

    Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur …

    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - VII ZR 92/80
    Der Senat hat in seinen Urteilen BGHZ 76, 236, NJW 1980, 1960 und vom 4. Dezember 1980 - VII ZR 168/80 - entschieden, daß es zur wirksamen Setzung der in § 296 Abs. 1 aufgeführten Präklusionsfristen (§ 273 Abs. 2 Nr. 1; § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 4; § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ZPO) u.a. der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der fristsetzenden Verfügung des Vorsitzenden oder eines anderen richterlichen Mitglieds des Prozeßgerichtes bedarf.
  • BGH, 04.12.1980 - VII ZR 168/80

    Rechtliches Interesse für einen Beitritt als Streithelfer - Erfordernis der …

    Auszug aus BGH, 18.12.1980 - VII ZR 92/80
    Der Senat hat in seinen Urteilen BGHZ 76, 236, NJW 1980, 1960 und vom 4. Dezember 1980 - VII ZR 168/80 - entschieden, daß es zur wirksamen Setzung der in § 296 Abs. 1 aufgeführten Präklusionsfristen (§ 273 Abs. 2 Nr. 1; § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 4; § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ZPO) u.a. der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der fristsetzenden Verfügung des Vorsitzenden oder eines anderen richterlichen Mitglieds des Prozeßgerichtes bedarf.
  • BGH, 12.02.1981 - VII ZR 112/80

    Kennzeichnung der Schlusszahlung

    Zu einer wirksamen Fristsetzung gemäß § 275 Abs. 1 ZPO, welche nach fruchtlosem Fristablauf dazu führt, daß verspätetes Vorbringen gemäß § 296 Abs. 1 zurückzuweisen ist, bedarf es nach gefestigter Rechtsprechung des Senats der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der richterlichen Verfügung (BGHZ 76, 236, 241; BGH NJW 1980, 1960 Nr. 12; 1981, 286; Senatsurteil vom 18. Dezember 1980 - VII ZR 92/80 -).
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