Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1980 - VII ZR 92/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Verteidigungsvorbringens als verspätet - Zustellung einer beglaubigten Abschrift der fristsetzenden Verfügung des Vorsitzenden oder eines anderen Mitglieds des Prozessgerichts - Wirksames Setzen einer Präklusionsfrist
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.1980 - VII ZR 147/79
Fortführung des schriftlichen Vorverfahrens durch Setzung einer Frist zur …
Auszug aus BGH, 18.12.1980 - VII ZR 92/80
Der Senat hat in seinen Urteilen BGHZ 76, 236, NJW 1980, 1960 und vom 4. Dezember 1980 - VII ZR 168/80 - entschieden, daß es zur wirksamen Setzung der in § 296 Abs. 1 aufgeführten Präklusionsfristen (§ 273 Abs. 2 Nr. 1; § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 4; § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ZPO) u.a. der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der fristsetzenden Verfügung des Vorsitzenden oder eines anderen richterlichen Mitglieds des Prozeßgerichtes bedarf. - BGH, 04.12.1980 - VII ZR 168/80
Rechtliches Interesse für einen Beitritt als Streithelfer - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 18.12.1980 - VII ZR 92/80
Der Senat hat in seinen Urteilen BGHZ 76, 236, NJW 1980, 1960 und vom 4. Dezember 1980 - VII ZR 168/80 - entschieden, daß es zur wirksamen Setzung der in § 296 Abs. 1 aufgeführten Präklusionsfristen (§ 273 Abs. 2 Nr. 1; § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 4; § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ZPO) u.a. der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der fristsetzenden Verfügung des Vorsitzenden oder eines anderen richterlichen Mitglieds des Prozeßgerichtes bedarf.
- BGH, 12.02.1981 - VII ZR 112/80
Kennzeichnung der Schlusszahlung
Zu einer wirksamen Fristsetzung gemäß § 275 Abs. 1 ZPO, welche nach fruchtlosem Fristablauf dazu führt, daß verspätetes Vorbringen gemäß § 296 Abs. 1 zurückzuweisen ist, bedarf es nach gefestigter Rechtsprechung des Senats der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der richterlichen Verfügung (BGHZ 76, 236, 241; BGH NJW 1980, 1960 Nr. 12; 1981, 286; Senatsurteil vom 18. Dezember 1980 - VII ZR 92/80 -).
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