Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - VII-Verg 103/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 118 Abs. 1 S. 3
Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren betreffend den Abschluss von Rabattverträgen für Pharmaprodukte in Fachlosen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren bei den Abschluss von Rabattverträgen für Pharmaprodukte
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Substitutionsverpflichtung nach § 129 Abs. 1 SGB V: Nur ein Fachlos?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11
- OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - VII-Verg 103/11
- OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
- BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - Verg 103/11
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 25. November 2011 (VK 1-135/11) wird zurückgewiesen.
- OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung …
Der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Rechtsprechung zur Austauschbarkeit von Erzeugnissen (vgl. dazu u.a. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2012 - VII-Verg 103/11) geht an der im Streitfall anzutreffenden Problemstellung insoweit vorbei. - VK Bund, 28.02.2013 - VK 1-06/13
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen
Hierfür reicht es nämlich aus, dass die auf ein Los abgegebenen Angebote nach maßgeblicher Auffassung der Nachfrageentscheider (hier: die verordnenden Ärzte) für gegenseitig austauschbar gehalten werden, weil sich die Indikationsbereiche hinreichend überschneiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Januar 2012, VII-Verg 103/11; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 25. November 2011, VK 1-135/11 m.w.N.).Da die mit dem Wirkstoff Tacrolimus angebotenen Präparate grundsätzlich untereinander austauschbar sind, hat die Ag ihren Beschaffungsbedarf auch nicht vergaberechtswidrig bestimmt, sondern das verfahrensgegenständliche Los aus auftrags- und sachbezogenen Gründen wirkstoffbezogen gebildet (vgl. zur Reichweite des Leistungsbestimmungsrechts eines öffentlichen Auftraggebers nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII- Verg 10/12, sowie speziell zu wirkstoffbezogenen Rabattvertragsausschreibungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Januar 2012, aaO.).
Auch vergaberechtlich ist anzuerkennen, dass die Letztverantwortung für eine ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten kraft Sozial- und Standesrechts bei den Ärzten und ggf. Apothekern liegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 30. Januar 2012, aaO., zum Mehrpartnermodell bei Rabattverträgen, und vom 24. November 2011, VII-Verg 62/11).
- VK Bund, 10.02.2017 - VK 1-03/17
Abschluss von Rabattvereinbarungen
der Kalkulationsgrundlagen die Markterfahrung der Bieter mit zu berücksichtigen ist, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 30. Januar 2012, VII-Verg 102/11 und VII-Verg 103/11).
- VK Bund, 23.12.2016 - VK 1-126/16
Rahmenvereinbarung Lieferung parenterale Zubereitungen
Die Grenze zur Unzumutbarkeit einer vernünftigen kaufmännischen Kalkulation ist auch im vorliegenden Fall nicht überschritten, da gerade die bietenden Apotheken wie der ASt aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit die Häufigkeit von Ad-Hoc- Lieferungen und deren Schwankungen etwa aufgrund von Praxisübergängen auf neue Ärzte besser einschätzen können als die Ag (so auch in einem vergleichbaren Fall: 2. VK Bund…, Beschluss vom 20. September 2016, aaO.; vgl. dazu, dass bei der Beurteilung der Kalkulationsgrundlagen die Markterfahrung der Bieter zu berücksichtigen ist, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 30. Januar 2012, VII-Verg 102/11 und VII-Verg 103/11). - VK Bund, 12.01.2015 - VK 1-104/14
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen
Dafür sorgen die einschlägigen sozial- und berufsrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 70 SGB V sowie § 2 der (Muster-) Berufsordnung für Ärzte, wonach diese u.a. die Grundsätze der ärztlichen Ethik und des Patientenwohls sowie den anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu beachten haben und Interessen Dritter nicht über da Wohl der Patienten und Patientinnen stellen dürfen (vgl. zum Verordnungsverhalten der Ärzte: OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 30. Januar 2012, VII-Verg 102/11 und VII-Verg 103/11). - OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 45/12
Rechtliche Schranken der Ausschreibung von Rahmenrabattverträgen zur Beschaffung …
Dies hat auch für sog. Critical-Dose-Wirkstoffe zu gelten, die in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.1.2012 - VII-Verg 103/11, Ciclosporin). - OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - Verg 6/13
Anforderungen an die Ausschreibung der Beschaffung von Arzneimitteln durch …
Dies hat auch für sog. Critical-Dose-Wirkstoffe zu gelten, die in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.1.2012 - VII-Verg 103/11, Ciclosporin). - OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 46/12
Rechtliche Schranken der Ausschreibung von Rahmenrabattverträgen zur Beschaffung …
Dies hat auch für sog. Critical-Dose-Wirkstoffe zu gelten, die in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.1.2012 - VII-Verg 103/11, Ciclosporin). - VK Bund, 16.01.2017 - VK 1-130/16
Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus …
Die Grenze zur Unzumutbarkeit einer vernünftigen kaufmännischen Kalkulation ist hier nicht überschritten, da gerade die bietenden Apotheken wie der ASt aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit den Umfang des Verwurfs besser einschätzen können als die Ag (vgl. dazu, dass bei der Beurteilung der Kalkulationsgrundlagen die Markterfahrung der Bieter zu berücksichtigen ist, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 30. Januar 2012, VII-Verg 102/11 und VII-Verg 103/11). - VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14
Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel
Auch in Fällen, in denen der wirkstoffübergreifende Ansatz nicht der einzig vergaberechtskonforme ist, sondern -was hier der Fall istein Abstellen auf die PZN ebenfalls vergaberechtskonform zulässig wäre, wurde die Vergaberechtskonformität des Anknüpfens an die wirkstoffübergreifende Austauschbarkeit aus Nachfragersicht bestätigt (so schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - VII-Verg 46/08, wo der rein wirkstoffbezogene Ansatz ausdrücklich als wettbewerbsverengend problematisiert wird und wonach unterschiedliche Wirkweisen als einer wirkstoffübergreifenden Ausschreibung nicht entgegenstehend angesehen werden; Beschluss vom 30. Januar 2012 - VII-Verg 103/11;… Beschluss vom 25. März 2013, a.a.O.).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - VII-Verg 103/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Reguvis VergabePortal - Veris
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines Vergabenachprüfungsverfahrens; Anrechenbarkeit aufgrund einer Honorarvereinbarung entstandener Rechtsanwaltsgebühren
- ibr-online
Geschäftsgebühr auch bei Stundenhonorar auf Verfahrensgebühr anzurechnen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11
- OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - Verg 103/11
- OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - VII-Verg 103/11
- BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 17/09
Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Nichtenstehung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
Rn. 11 Die vom Bundesgerichtshof in seinen Beschlüssen vom 18. August 2009, VIII ZB 17/09 und vom 9. September 2009, Xa ZB 2/09, vertretene Rechtsauffassung, wonach bei der Kostenfestsetzung im Zivilprozess eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht in Betracht kommt, wenn zwischen der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr entstanden ist, weil eine Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, ist auf die Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren nicht übertragbar.Es hat unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 18. August 2009, VIII ZB 17/09, und vom 9. September 2009, Xa ZB 2/09, tragend entschieden, dass eine Anrechnung der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr auf die im Beschwerdeverfahren entstandenen Verfahrensgebühr nicht stattfindet, wenn zwischen der Partei und ihrem Verfahrensbevollmächtigten eine Honorarvereinbarung geschlossen worden ist.
- BGH, 09.09.2009 - Xa ZB 2/09
Anrechnung eines vorgerichtlich vereinbarten Pauschalhonorars auf die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
Rn. 11 Die vom Bundesgerichtshof in seinen Beschlüssen vom 18. August 2009, VIII ZB 17/09 und vom 9. September 2009, Xa ZB 2/09, vertretene Rechtsauffassung, wonach bei der Kostenfestsetzung im Zivilprozess eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht in Betracht kommt, wenn zwischen der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr entstanden ist, weil eine Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, ist auf die Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren nicht übertragbar.Es hat unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 18. August 2009, VIII ZB 17/09, und vom 9. September 2009, Xa ZB 2/09, tragend entschieden, dass eine Anrechnung der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr auf die im Beschwerdeverfahren entstandenen Verfahrensgebühr nicht stattfindet, wenn zwischen der Partei und ihrem Verfahrensbevollmächtigten eine Honorarvereinbarung geschlossen worden ist.
- BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09
Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
Das hat zwangsläufig zur Folge, dass bei gleichzeitiger Beantragung einer Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren die - ebenfalls die gesetzliche Gebühr regelnde - Anrechnungsvorschrift des Abs. 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV RVG anzuwenden ist (BGH, Beschluss vom 29. September 2009, X ZB 1/09, juris, Rdnr. 12).
- OLG Düsseldorf, 04.06.2012 - Verg 8/11
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsantrags; Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
Der Rechtspfleger hat im Anschluss an die Rechtsprechung des vorlegenden Senats (Beschlüsse vom 30. Mai 2012, VII-Verg 1/11, juris, und vom 4. Juni 2012, VII-Verg 8/11, NRWE) gemäß Abs. 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV RVG zu Recht eine hälftige Anrechnung der geltend gemachten Geschäftsgebühr auf die geltend gemachte Verfahrensgebühr vorgenommen, obwohl beide Gebühren aufgrund des zwischen der Antragsgegnerin zu 1. und den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerinnen geschlossenen Rahmenberatungsvertrags nebst Honorarvereinbarung tatsächlich nicht angefallen sind. - OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - Verg 1/11
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsantrags; Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
Der Rechtspfleger hat im Anschluss an die Rechtsprechung des vorlegenden Senats (Beschlüsse vom 30. Mai 2012, VII-Verg 1/11, juris, und vom 4. Juni 2012, VII-Verg 8/11, NRWE) gemäß Abs. 4 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV RVG zu Recht eine hälftige Anrechnung der geltend gemachten Geschäftsgebühr auf die geltend gemachte Verfahrensgebühr vorgenommen, obwohl beide Gebühren aufgrund des zwischen der Antragsgegnerin zu 1. und den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerinnen geschlossenen Rahmenberatungsvertrags nebst Honorarvereinbarung tatsächlich nicht angefallen sind. - VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
Rn. 3 Der Senat wies den Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 25. November 2011 (VK 1-135/11) mit Beschluss vom 30. Januar 2012 zurück. - OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
Der Kostengläubiger kann auch im Vergabenachprüfungsverfahren lediglich die gesetzlichen Gebühren seiner Verfahrensbevollmächtigten festgesetzt erhalten (§ 91 Abs. 2 ZPO analog; insoweit zutreffend: OLG München, Beschluss vom 30.12.2011, Verg 9/11, juris, Rdnr. 17). - OLG Brandenburg, 20.02.2012 - Verg W 5/11
RA-Vergütungsvereinbarung im Vergabeverfahren: Höhe der Erstattung?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
Rn. 15 Der Senat sieht sich an einer Zurückweisung der Erinnerung durch die Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 20. Februar 2012, Verg W 5/11, juris, Rdnr. 8f) gehindert.
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