Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - VII-Verg 27/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 127
Anforderungen an die Ausschreibung von Hilfsmitteln zur Versorgung der Versicherten mit Stomaanlagen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ausschreibung von Hilfsmitteln zur Versorgung der Versicherten mit Stomaanlagen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung: Bieter muss erhöhte Kalkulationsrisiken tragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Bieter trägt Kalkulationsrisiken bei Rahmenvereinbarungen
- heuking.de (Kurzinformation)
Rahmenvereinbarungen: Kalkulationsrisiken beim Bieter - auch bei Hilfsmitteln
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Bieter muss erhöhte Kalkulationsrisiken tragen! (VPR 2017, 194)
Verfahrensgang
- VK Bund, 12.07.2016 - VK 2-49/16
- OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - Verg 27/16
- OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - VII-Verg 27/16
Papierfundstellen
- NZBau 2017, 565
Wird zitiert von ... (4)
- VK Bund, 04.10.2017 - VK 1-99/17
Versorgung mit Krankenfahrzeugen
Bei Ausschreibungen von Rahmenvereinbarungen (wie hier) erhöht sich die Zumutbarkeitsschwelle weiter zu Lasten der Bieter (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11; Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11; Beschluss vom 2. November 2016, VII-Verg 27/16). - VK Bund, 30.12.2024 - VK 2-103/24
Bei Rahmenvertrag ist (nur) die maximale Abnahmemenge bekannt zu geben!
Die Ag haben damit vollumfänglich den Vorgaben der Rechtsprechung entsprochen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2016 - VII-Verg 27/16). - VK Bund, 15.08.2018 - VK 1-69/18
Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Arztpraxen
Insbesondere solche Mengenrisiken bestehen bei Rahmenvereinbarungen immer und sind vom Gesetzgeber anerkannt (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV), ohne dass diese gegen den Grundsatz der Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung verstoßen (std. Rspr., vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. November 2016, VII-Verg 27/16, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14 und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12 jeweils m.w.N. sowie speziell zu Kontrastmitteln: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15). - VK Bund, 30.12.2024 - VK 2-99/24
Wann sind Rahmenverträge (un-)kalkulierbar?
Die Ag haben damit vollumfänglich den Vorgaben der gesetzten Rechtsprechung entsprochen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2016 - VII-Verg 27/16).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - VII-Verg 27/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Reguvis VergabePortal - Veris
- rechtsportal.de
GWB § 118 Abs. 1 S. 3; GWB § 118 Abs. 2
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren bis zur Entscheidung im Beschwerdeverfahren - Wolters Kluwer
- ibr-online
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren bis zur Entscheidung im Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- VK Bund, 12.07.2016 - VK 2-49/16
- OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - VII-Verg 27/16
- OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - Verg 27/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VK Bund, 12.07.2016 - VK 2-49/16
Kalkulationsvorgaben des Auftraggebers bei Hilfsmittelausschreibung im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - Verg 27/16
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 12. Juli 2016 (VK 2 - 49/16) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".