Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.07.2010 - VII-Verg 31/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 107 Abs. 2
Ablehnung des Erlasses einer Eilanordnung im Vergabeverfahren nach Entscheidung der Vergabekammer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung des Erlasses einer Eilanordnung im Vergabeverfahren nach Entscheidung der Vergabekammer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unzulässiger Eilantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 09.06.2010 - VK 2-38/10
- OLG Düsseldorf, 05.07.2010 - VII-Verg 31/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - Verg 5/07
Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2010 - Verg 31/10
Rn. 2 Der Eilantrag der Beigeladenen zu 1 ist nach der Rechtsprechung des Senats mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 13.1.2003 - Verg 67/02, vom 12.7.2004 - VII-Verg 39/04 und vom 9.3.2007 - VII-Verg 5/07). - OLG Düsseldorf, 12.07.2004 - Verg 39/04
Befugnis des Beigeladenen zur Stellung eines Eilantrages im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2010 - Verg 31/10
Rn. 2 Der Eilantrag der Beigeladenen zu 1 ist nach der Rechtsprechung des Senats mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 13.1.2003 - Verg 67/02, vom 12.7.2004 - VII-Verg 39/04 und vom 9.3.2007 - VII-Verg 5/07). - OLG Düsseldorf, 13.01.2003 - Verg 67/02
Sinn und Zweck der sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 GWB
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2010 - Verg 31/10
Rn. 2 Der Eilantrag der Beigeladenen zu 1 ist nach der Rechtsprechung des Senats mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 13.1.2003 - Verg 67/02, vom 12.7.2004 - VII-Verg 39/04 und vom 9.3.2007 - VII-Verg 5/07). - VK Bund, 09.06.2010 - VK 2-38/10
Vergabe eines Bauvorhabens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2010 - Verg 31/10
Der Antrag der Beigeladenen zu 1, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 9. Juni 2010 (VK 2-38/10) zu verlängern, wird verworfen.
- OLG Frankfurt, 03.03.2026 - 11 Verg 1/26
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei erfolgreicher Nachprüfung?
Der Umstand, dass die Vergabekammer den Antragsgegner zur Zurückversetzung des Vergabeverfahrens und einer neuen Wertung der Angebote verpflichtet hat, gefährdet den Primärrechtsschutz der Beigeladenen allein nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.7.2010 - Verg 31/10; 12.7.2004 - 39/04;… Stoye/Thomas a.a.O. § 173 Rn. 31;… von Werder in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl., § 173 Rn. 33).Ob dies im Rahmen eines gesonderten Nachprüfungsantrags erfolgt oder aus Gründen der Beschleunigung im Rahmen des hiesigen Beschwerdeverfahrens mit einem dann aufgrund neuer Umstände zulässigen Antrag nach § 173 Abs. 1 S. 3 GWB, ist für den Umstand, dass im Ergebnis gegenwärtig auch ohne Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht der Verlust des Primärrechtsschutzes droht, unerheblich (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.7.2010 - Verg 31/10;… Jaeger in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, § 173 RN. 14).
- OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - Verg 32/13
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde; …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist nur in besonderen Ausnahmefällen denkbar, dass der Beigeladene des Schutzes durch eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsmittels bis zur Beschwerdeentscheidung bedarf, etwa wenn die Vergabekammer dem Antragsgegner aufgegeben hat, für den Fall der Fortsetzung des Vergabeverfahrens dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen, und damit der Primärrechtsschutz des Beigeladenen unmittelbar gefährdet ist (…vgl. Senat, Beschl. v. 09.03.2007, VII-Verg 5/07, juris Rn. 6, im Ergebnis offen gelassen), nicht jedoch in Fällen, in denen die Vergabekammer den Antragsgegner lediglich verpflichtet hat, die Angebotswertung unter Ausschluss des Angebots des Beigeladenen zu wiederholen (Senat, Beschl. v. 05.10.2010, VII-Verg 31/10 m.w.N.).
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