Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - VII-Verg 34/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Wiederherstellung des Zuschlagsverbots im Vergabenachprüfungsverfahren; Ermittlung des Schwellenwerts für Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schätzung des Auftragswerts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiederherstellung des Zuschlagsverbots im Vergabenachprüfungsverfahren; Ermittlung des Schwellenwerts für Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - VII-Verg 34/10
- VK Bund, 06.08.2010 - VK 3-72/10
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- VK Bund, 06.08.2010 - VK 3-72/10
Unterhalts- und Sonderreinigung für Liegenschaften
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - Verg 34/10
In dem sodann von der Antragstellerin eingeleiteten Nachprüfungsverfahren (3. Vergabekammer des Bundes, Az. VK 3-72/10) hat sich die Antragsgegnerin in ihrem Schriftsatz vom 21. Juli 2010 darauf berufen, dass die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestandes des § 100 Abs. 2 d, dd GWB vorlägen.
- VK Bund, 01.06.2017 - VK 1-47/17
Juristische ("Interims-") Beratungsleistung
Ausgangspunkt ist zunächst die vom Auftraggeber vorgenommene Auftragswertschätzung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens (vgl. § 3 Abs. 3 VgV), soweit sie ordnungsgemäß erfolgt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2010, VII-Verg 34/10; OLG München, Beschluss vom 11. April 2013, Verg 3/13). - OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
Öffentlicher Auftrag: Vorgehensweise für die Schätzung des Gesamtauftragswertes …
Dieser Wert ist auch dann zugrunde zu legen, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zeigen sollte, dass der Wert der benötigten Leistung oberhalb oder unterhalb des maßgebenden Schwellenwertes liegt (OLG Düsseldorf vom 22.7.2010 - Verg 34/10). - VK Westfalen, 27.05.2019 - VK 2-6/19
Keine freihändige Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts!
Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Schwellenwerts ist die vom Auftraggeber vorgenommene Auftragswertschätzung zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens, soweit diese ordnungsgemäß erfolgt ist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 01.06.2007 - VK 1-47/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2010 - Verg 34/10).Nach Auffassung der Kammer sollte dieser, gerade aufgrund der Gestaltung des Verfahrens, wenigstens 10 % betragen, was noch im üblichen Rahmen liegt (vgl. vgl. VK Bund, Beschluss vom 01.06.2007- VK 1-47/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2010 - Verg 34/10).
- VK Sachsen, 30.08.2011 - 1/SVK/028-11
Streitwertermittlung bei Dienstleistungsaufträgen
Dieses wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin liegt darin, den Auftrag für den Zeitraum einschließlich der von ihr optional angebotenen Vertragslaufzeit zu erhalten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2010 - Verg 34/10; KG Berlin, B. v. 02.12.2009 - Az.: 2 Verg 8/09; OLG Brandenburg, B. v. 09.02.2010 - Az.: Verg W 10/09; OLG Frankfurt, B. v. 24.02.2009 - Az.: 11 Verg 19/08; OLG München, B. v. 13.08.2008 - Az.: Verg 8/08; 1. VK Sachsen, 13. v. 06.04.2009 - Az.: 1/SVK/005-09). - VK Westfalen, 17.06.2016 - VK 1-21/16
Überprüfung einer Aufhebungsentscheidung setzt Erreichen des Schwellenwerts …
Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.7.2010, Verg 34/10, gilt das auch dann, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens insbesondere aufgrund der abgegebenen Angebote herausstellt, dass der Wert der benötigten Leistung tatsächlich oberhalb oder unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes liegt. - VK Bund, 06.08.2010 - VK 3-72/10
Unterhalts- und Sonderreinigung für Liegenschaften
Diesen Antrag lehnte das OLG Düsseldorf mit Beschlüssen vom 22. und 26. Juli 2010 (VII-Verg 34/10) ab. - VK Sachsen, 11.11.2011 - 1/SVK/042-11
Angebot ungewöhnlich niedrig: § 19 EG Abs. 6 VOL/A bieterschützend?
Dieses wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin liegt darin, den Auftrag für den Zeitraum einschließlich der von ihr optional angebotenen Vertragslaufzeit zu erhalten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2010 - Verg 34/10; KG Berlin, B. v. 02.12.2009 - Az.: 2 Verg 8/09; OLG Brandenburg, B. v. 09.02.2010 - Az.: Verg W 10/09; OLG Frankfurt, B. v. 24.02.2009 - Az.: 11 Verg 19/08; OLG München, B. v. 13.08.2008 - Az.: Verg 8/08; 1. VK Sachsen, B. v. 06.04.2009 - Az.: 1/SVK/005-09). - OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 23/11
Gerichtliche Überprüfung der Kostenentscheidung der Vergabekammer
Soweit die Antragstellerin auf die Senatsentscheidung vom 12. Mai 2004 (VII-Verg 34/10) verweist, lag dieser eine Fallgestaltung zugrunde, bei der die Vergabekammer bis zur Rücknahme des Nachprüfungsantrages lediglich eine überschlägige Prüfung nach § 110 Abs. 2 S. 1 GWB vorgenommen hatte; zudem lagen insgesamt sieben Nachprüfungsantrage vor; nur beides zusammen rechtfertigte eine Reduzierung um insgesamt 60 %.
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