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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - VII-Verg 39/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2436
OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - VII-Verg 39/06 (https://dejure.org/2006,2436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2006 - VII-Verg 39/06 (https://dejure.org/2006,2436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - VII-Verg 39/06 (https://dejure.org/2006,2436)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Leistungsbeschreibung: ungewöhnliches Wagnis (Begriff)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VgV § 13; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 3
    Vergaberecht: Unzulässigkeit der Abwälzung unplanbarer Wagnisse auf den Auftragnehmer gemäß § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Ausschreibung der Konzeption und Durchführung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen nach § 61 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Spezifizierung des tatsächlichen Bedarfs an Plätzen in den einzelnen Berufsfeldern durch den Auftraggeber; Risikoverteilung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungewöhnliches Wagnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - Verg 39/06
    Zwar hat der Senat mit Beschluss vom 23. März 2005, Verg 77/04, festgestellt, dass eine Regelung, wonach - nicht unterschieden nach einzelnen Berufsfeldern oder zusammengefassten Berufsfeldern - die Vergütung nur nach Teilnehmer und Monat zu erfolgen hat, dem Auftragnehmer das Vorhalterisiko der Leistung und damit ein ungewöhnliches Wagnis im Sinne des § 8 Nr. 1 Satz 3 VOL/A aufbürde.

    Zwar hat die Antragsgegnerin keine derjenigen Maßnahmen ergriffenen, die der der Senat im Beschluss vom 23. März 2005 (Verg 77/04, Umdruck, S. 20 ff) beispielhaft aufgezeigt hat.

    Allerdings sind, und darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom Senat am 23. März 2005 entschiedenen Fall (VII-Verg 77/04), die wirtschaftlichen Risiken für den Auftragnehmer in mehrfacher Hinsicht geringer, und zwar infolge einer längeren Vertragslaufzeit, einer höheren Anzahl der Berufsfelder und einer höheren Teilnehmerzahl pro Los sowie Einräumung von Flexibilität bei Anzahl, Umfang und Ausgestaltung der Förderungs- und Qualifizierungslehrgänge.

  • VK Bund, 08.08.2006 - VK 1-67/06

    Berufsvorbereitende Maßnahmen im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - Verg 39/06
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. August 2006, VK1-67/06, wird zurückgewiesen.

    die Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. August 2006 zu VK 1-67/06 aufzuheben,.

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Rn. 49 Der Senat hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit vergleichbaren Ausschreibungen unter dem Gesichtspunkt des ungewöhnlichen Wagnisses befasst (Beschlüsse vom 09.06.2004 - Verg 18/04; vom 23.03.2005 - Verg 77/04; vom 19.10.2006 - VII-Verg 39/06; vom 18.11.2009 - VII-Verg 19/09) und dazu bestimmte Leitlinien aufgestellt.

    In der Entscheidung vom 19.10.2006 (VII-Verg 39/06) hat der Senat es nicht als ungewöhnliches Wagnis bezeichnet, wenn die Antragsgegnerin keine Aufteilung der Teilnehmer auf die verschiedenen Berufsfelder vornahm, jedenfalls dann, wenn die Vorhaltekosten der einzelnen Berufsfelder sich nicht erheblich unterschieden.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen …

    Zwar folgt aus § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A, dass Wagnisse in die Sphäre des öffentlichen Auftraggebers fallen und nicht dem Auftragnehmer auferlegt werden dürfen, wenn das jeweilige Risiko auf Umständen und Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, das Risiko nach Art und Umfang ungewöhnlich ist und die Einwirkung des Risikos auf Preise und Fristen durch den Auftragnehmer nicht geschätzt werden kann (so etwa OLG Düsseldorf im Beschluss vom 19. Oktober 2006 - Verg 39/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07

    Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens zum Abschluss von Rabattverträgen in der …

    Zwar folgt aus § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A, dass Wagnisse in die Sphäre des öffentlichen Auftraggebers fallen und nicht dem Auftragnehmer auferlegt werden dürfen, wenn das jeweilige Risiko auf Umständen und Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, das Risiko nach Art und Umfang ungewöhnlich ist und die Einwirkung des Risikos auf Preise und Fristen durch den Auftragnehmer nicht geschätzt werden kann (so etwa OLG Düsseldorf im Beschluss vom 19. Oktober 2006 - Verg 39/06).
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