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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - VII-Verg 45/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7588
OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - VII-Verg 45/05 (https://dejure.org/2005,7588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2005 - VII-Verg 45/05 (https://dejure.org/2005,7588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - VII-Verg 45/05 (https://dejure.org/2005,7588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommene Änderung eine zentrale und wichtige oder eine eher unwesentliche Forderung des Auftraggebers betrifft und ob die Abweichung irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38 unter Bezugnahme auf BGH BauR 1998, 1249, 1251).

    Steht eine Änderung an den Verdingungsunterlagen objektiv fest, darf der Auftraggeber mit dem betreffenden Bieter auch kein Aufklärungsgespräch mit dem Ziel führen, die Änderung rückgängig zu machen, da dies ein unstatthaftes Nachverhandeln wäre (§ 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000, a.a.O., zur identischen Bestimmung in § 24 Nr. 3 VOB/A).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
    Ist das Angebot auszuschließen, kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens weder die Interessen der Antragstellerin berühren noch kann die Antragstellerin durch etwaige Verstöße des Auftraggebers gegen andere vergaberechtliche Bestimmungen in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (BGH, Beschl. v. 18.2.2003 - X ZB 7/04, NZBau 2003, 293 = VergabeR 2003, 313, 318 - Jugendstrafanstalt).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
    Ist das Angebot auszuschließen, kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens weder die Interessen der Antragstellerin berühren noch kann die Antragstellerin durch etwaige Verstöße des Auftraggebers gegen andere vergaberechtliche Bestimmungen in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (BGH, Beschl. v. 18.2.2003 - X ZB 7/04, NZBau 2003, 293 = VergabeR 2003, 313, 318 - Jugendstrafanstalt).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
    Gemäß dem in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.7.2004 (2 BvR 2248/03, VergabeR 2004, 597, 599 f.) entwickelten und vom Senat geteilten Verständnis vom Begriff der Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin allerdings nicht unzulässig, sondern unbegründet.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommene Änderung eine zentrale und wichtige oder eine eher unwesentliche Forderung des Auftraggebers betrifft und ob die Abweichung irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38 unter Bezugnahme auf BGH BauR 1998, 1249, 1251).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
    Auf das Entscheidungsergebnis wirkt sich dies freilich nicht aus, zumal der Antragstellerin hinsichtlich des zugrundeliegenden Rechtsproblems, und zwar eines Ausschlusses ihres Angebots wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen, im Verfahren vor der Vergabekammer rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. insofern EuGH, Urt. v. 19.6.2003 - Rs. C-249/01, NZBau 2003, 509, 511 = VergabeR 2003, 541, 545, Tz. 29 - Hackermüller).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
    Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln, verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. aus jüngerer Zeit OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2004 - VII-Verg 47/04, VergabeR 2005, 195, 198 m.w.N.).
  • VK Düsseldorf, 20.06.2005 - VK-01/05

    Vergabeverfahren zur Müllabfuhr; Antragsbefugnis bei chancenlosem Angebot; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. Juni 2005 (VK-01/2005-L) zu verlängern, wird abgelehnt.
  • VK Bund, 21.12.2016 - VK 2-127/16

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Überschreitung der geschätzten Kosten

    Der Umstand, dass es sich bei § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A lediglich um eine Auffangbestimmung handelt, an deren Anwendung schon deswegen strenge Maßstäbe anzulegen sind, weil die Bieter in die Vorbereitung von Angeboten Zeit- und Kostenaufwand investiert haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/05), zwingt zu keiner anderen Betrachtungsweise.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - Verg 54/06

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen erheblicher Überschreitung der …

    Es handelt sich um eine die Aufhebung des Vergabeverfahrens ermöglichende Auffangbestimmung, an deren Anwendung schon deswegen, weil die Bieter in die Vorbereitung von Angeboten Zeit- und Kostenaufwand investiert haben und sie in der Regel auf eine ordnungsgemäße Beendigung des Vergabeverfahrens durch Erteilung des Auftrags vertrauen dürfen, strenge Maßstäbe anzulegen sind (BGH VergabeR 2001, 293; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.1.2005 - VII-Verg 45/05, VergabeR 2005, 374; Beschl. v. 19.11.2003 - VII-Verg 59/03).
  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Im GWB-Vergaberecht resultiert die Zulässigkeit des Kontrahierungszwangs in Ausnahmefällen aus dem dort geltenden Willkürverbot bzw. dem Diskriminierungsverbot sowie aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 13. Mai 2003, 1 Verg 2/03 "Thermische Abfallbehandlung II" - VergabeR 2003, 586 ; Hanseat. OLG Bremen, Beschluss v. 7. Januar 2003, Verg 2/02 "Kunstfelsenlandschaft" - VergabeR 2003, 175; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26. Januar 2005, VII-Verg 45/05 - VergabeR 2005, 374 = NZBau 2005, 354; OLG München, Beschluss v. 17. Februar 2005, Verg 27/04, und Beschluss v. 12. Juli 2005, Verg 8/05 "Endgeräte" - VergabeR 2005, 802; vgl. auch Scharen, NZBau 2003, 585, 590; Kaelble ZfBR 2003, 657, so auch Dicks in der von der Antragsgegnerin eingereichten Seminarunterlage, S. 38).
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