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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - VII-Verg 60/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8104
OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - VII-Verg 60/10 (https://dejure.org/2011,8104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2011 - VII-Verg 60/10 (https://dejure.org/2011,8104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - VII-Verg 60/10 (https://dejure.org/2011,8104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 116 Abs. 1
    Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltliche Vertretung des öffentlichen Auftraggebers notwendig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.d. Verfahrens der Vergabenachprüfung ist notwendig bei über den Nachprüfungsantrag hinausgehenden prozessualen Fragestellungen; Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist für den öffentlichen Auftraggeber ein Anwalt notwendig? (IBR 2011, 486)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10
    Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist grundsätzlich auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder den Ausspruch, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig bzw. nicht notwendig war gemäß § 116 Abs. 1 GWB statthaft; § 99 ZPO findet keine entsprechenden Anwendung (OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08;… Hunger in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht § 116 Rn. 21).

    Rn. 21 Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.1.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 11 Verg 3/10

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Notwendigkeit der Zuziehung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10
    Über das Rechtsmittel kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da es sich nur gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010 11 Verg 3/10).

    Rn. 21 Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.1.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2003 - Verg 31/03

    Nachprüfungsantrag mangels rechtzeitiger Rüge unzulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10
    Über das Rechtsmittel kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da es sich nur gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010 11 Verg 3/10).

    Rn. 21 Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.1.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10
    Rn. 21 Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.1.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - Verg 13/10

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe eines beratenden Unternehmens in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10
    In diesem Zusammenhang spielte die Frage nach dem Begriff des Nachunternehmers eine zentrale Rolle (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10
    Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist grundsätzlich auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder den Ausspruch, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig bzw. nicht notwendig war gemäß § 116 Abs. 1 GWB statthaft; § 99 ZPO findet keine entsprechenden Anwendung (OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08;… Hunger in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht § 116 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2011 - Verg 42/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10
    Rn. 21 Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.1.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).
  • VK Niedersachsen, 29.10.2020 - VgK-34/20

    Unvollständiges Angebot kann nachgebessert werden!

    Auftragsbezogene Rechtsfragen aus dem Bereich der VgV oder EU-VOB/A wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011 - Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 17/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08 und vom 28.02.2011 - Verg 23/10; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 8/11).
  • VK Niedersachsen, 24.08.2015 - VgK-28/15

    Hersteller- und Typangaben fehlen: Keine Nachforderung!

    Denn dann ist, zumindest bei größeren Auftraggebern, die die Vergaben nicht nur in Einzelfällen ausführen, der Kernbereich der Tätigkeit betroffen, deren Ergebnisse zu rechtfertigen eine Vergabestelle grundsätzlich auch ohne anwaltlichen Beistand in der Lage sein muss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012, Verg 8/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08, und vom 28.02.2011, Verg 23/10).
  • VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen …

    Auftragsbezogene Rechtsfragen wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08, und vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 8/11).
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