Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - VII-Verg 75/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen (entscheidend hierfür sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Durchsetzung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Vollstreckung der Entscheidung einer Vergabekammer; Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Androhung eines Zwangsgeldes durch eine Vergabekammer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zwischenvertrag bei Neubewertungsauflage
Verfahrensgang
- VK Münster, 23.09.2004 - VK 18/04
- VK Münster, 23.09.2004 - VK 26/04
- OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - VII-Verg 75/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VK Münster, 23.09.2004 - VK 18/04
Neuwertung muss Rechtsauffassung der VK beachten!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - Verg 75/04
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragsgegnerin wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung angeordnet angeordnet, soweit sich die Beschwerde gegen die Androhung eines Zwangsgeldes in Ziff. 3 des Beschlusses der Vergabekammer Münster vom 23.09.2004 (AZ. VK 18/04 und 26/04) wendet.Durch ihn ist nach Verbindung des Vollstreckungsverfahrens (Az.: VK 18/04) und des von der Antragstellerin gegen die Aufhebung der Ausschreibung eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens (Az: VK 26/04) festgestellt worden, dass die Entscheidung der Antragsgegnerin vom 19.08.2004 über die Aufhebung der Ausschreibung hinsichtlich Los 1 rechtswidrig war (Ziff. 2 des Beschlusses).
Rn. 21 Soweit sich der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ausdrücklich auch auf die Entscheidung der Vergabekammer erstreckt, die sich über das Nachprüfungsverfahren, Az.: VK 26/04, verhält, ist der Antrag nicht statthaft.
- OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04
Anforderungen an Eignungsnachweise
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - Verg 75/04
Ferner ist der Antragsgegnerin ein Zwangsgeld angedroht worden, um sie zur Befolgung der Beschlüsse der Vergabekammer vom 09.03.2004, Az.: VK 2/04, und des Senates vom 09.06.2004, Az.: VII Verg 11/04, anzuhalten (Ziff. 3 des Beschlusses).Die gegen den Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wies der Senat mit Beschluss vom 09.06.2004 (Az.: VII Verg 11/04) zurück.
- VK Münster, 09.03.2004 - VK 2/04
Prüfung konkret benannter Zuschlagskriterien
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - Verg 75/04
Ferner ist der Antragsgegnerin ein Zwangsgeld angedroht worden, um sie zur Befolgung der Beschlüsse der Vergabekammer vom 09.03.2004, Az.: VK 2/04, und des Senates vom 09.06.2004, Az.: VII Verg 11/04, anzuhalten (Ziff. 3 des Beschlusses).Rn. 13 Mit Beschluss vom 09.03.2004 (Az.: VK 2/04) hat die Vergabekammer der Antragsgegnerin aufgegeben, die Angebote der Bieter mit Ausnahme des Angebotes der Firma T. A. W. GmbH erneut unter Beachtung ihrer Rechtsauffassung zu werten.
- OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Verg 33/02
Keine Änderungen nach Verhandlungsende!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - Verg 75/04
Rn. 7 Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 25. Juli 2002, Az.: Verg 33/02, die Statthaftigkeit eines Eilantrages in analoger Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO bejaht. - OLG Düsseldorf, 29.12.2000 - Verg 31/00
Ausführung von Teilen der ausgeschriebenen Leistung vor Beendigung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - Verg 75/04
Im Nachprüfungsverfahren hat die sofortige Beschwerde gemäß § 118 Abs. 3 GWB keine aufschiebende Wirkung, so dass eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 62 = NZBau 2001, 582; Byok, NJW 2003, 2642, 2643).
- OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - Verg 11/14
Zulässigkeit der Durchsetzung der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung …
Auch gegen Entscheidungen der Vergabekammer in Vollstreckungsverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB statthaft (Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - Verg 33/02; Beschluss vom 9. Oktober 2002 - Verg 44/01; Beschluss vom 8. November 2004 - VII-Verg 75/04). - VK Münster, 10.11.2004 - VK 29/04
Interimsbeauftragung: Ausgeschlossener Bieter nicht beauftragbar!
Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.11.2004, VII-Verg 75/04, geht die Kammer davon aus, dass eine Kammerentscheidung sehr wohl umgangen werden kann, wenn diese noch nicht bestandskräftig ist, wie sich dies aus § 55 Abs. 1 VwVG NRW in Verbindung mit § 118 Abs. 3 GWB ableiten lässt, und das Abweichen von Vorgaben aus einem ursprünglichen Vergabeverfahren für eine Interimsbeauftragung, weil es sich um eine Fortsetzung des bisherigen Vergabeverfahrens darstellt, nicht ohne weiteres zulässig ist.
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