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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - VII-Verg 86/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18142
OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - VII-Verg 86/04 (https://dejure.org/2005,18142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2005 - VII-Verg 86/04 (https://dejure.org/2005,18142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - VII-Verg 86/04 (https://dejure.org/2005,18142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bundesweite öffentliche Ausschreibung einer Vergabe über den Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB); Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren und Beendigung des Verfahrens durch diesen; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Informationspflicht nach § 13 VgV im Verhandlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "De-facto-Vergabe": Nichtig nach § 13 VgV? (IBR 2005, 231)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03

    Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Zum anderen habe das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2004 (Az: VII-Verg 59/03) in einem vergleichbaren Fall klargestellt, dass die Vergabe auch deshalb nicht dringlich gewesen sei, weil es sich nicht um eine akute Gefahrensituation oder um eine unaufschiebbare Leistung gehandelt habe.

    Der Zuschlag sei auch nicht wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB nichtig, da nur die Antragsgegnerin sich für ihr Vorgehen auf die Entscheidung des Senats vom 19. November 2003 (VII-Verg 59/03) berufen könne.

    Rn. 32 b) Auch steht der Anwendung des § 13 Satz 6 VgV - entgegen der Auffassung der Vergabekammer und der Antragsgegnerin - nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin Verhandlungen mit nur einem einzigen Bieter geführt und diesem Unternehmen den Zuschlag erteilt hat (vgl. Senat, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03, Beschl. v. 3.12.2003, VII Verg 37/03).

    Rn. 36 Soweit die Entscheidung des Senats vom 19. November 2003 (VII-Verg 59/03) dahingehend zu verstehen sein könnte, dass eine Informationspflicht des Auftraggebers nach § 13 VgV immer dann nicht besteht, wenn die Aufträge freihändig und in Verhandlungen mit nur einem Bieter vergeben worden sind, hält der Senat hieran nicht fest.

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Es muss sich lediglich um ein Verfahren handeln, bei dem ein Auftraggeber und Bieter bzw. Angebote beteiligt sind (vgl. Senat, Beschl. v. 30.4.2003, Verg 67/02, VergabeR 2003, 435 =NZBau 2003, 400, 405 -Bundeswehrkampfstiefel; Beschl. v. 3.12.1003-VII Verg 37/03).

    Rn. 32 b) Auch steht der Anwendung des § 13 Satz 6 VgV - entgegen der Auffassung der Vergabekammer und der Antragsgegnerin - nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin Verhandlungen mit nur einem einzigen Bieter geführt und diesem Unternehmen den Zuschlag erteilt hat (vgl. Senat, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03, Beschl. v. 3.12.2003, VII Verg 37/03).

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, Popularklagen dritter am Markt befindlicher Unternehmen (möglicher Bieter), die lediglich ein potentielles Interesse an dem zu erteilenden Auftrag haben, zu verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4.2003, Verg 67/02, VergabeR 2003, 435; Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03, NZBau 2003, 113; OLG Dresden, Beschl.v.16.10.2001, WVerg 7/01; Beschl. v. 9.11.2001, WVerg 9/01, NZBau 2002, 351 =VergabeR 2002, 138; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.7.2003, 6 Verg, 3/03, VergabeR 2003, 600; Beschl. v. 14.10.2003, 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; Beschl. v. 28.1.2004, 6 Verg 11/03, IBR 2004, 265; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2004, 13 Verg 26/03).

    Rn. 35 Dem steht nicht die Entscheidung des Senats vom 3. Dezember 2003, Verg 37/03, entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Es muss sich lediglich um ein Verfahren handeln, bei dem ein Auftraggeber und Bieter bzw. Angebote beteiligt sind (vgl. Senat, Beschl. v. 30.4.2003, Verg 67/02, VergabeR 2003, 435 =NZBau 2003, 400, 405 -Bundeswehrkampfstiefel; Beschl. v. 3.12.1003-VII Verg 37/03).

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, Popularklagen dritter am Markt befindlicher Unternehmen (möglicher Bieter), die lediglich ein potentielles Interesse an dem zu erteilenden Auftrag haben, zu verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4.2003, Verg 67/02, VergabeR 2003, 435; Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03, NZBau 2003, 113; OLG Dresden, Beschl.v.16.10.2001, WVerg 7/01; Beschl. v. 9.11.2001, WVerg 9/01, NZBau 2002, 351 =VergabeR 2002, 138; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.7.2003, 6 Verg, 3/03, VergabeR 2003, 600; Beschl. v. 14.10.2003, 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; Beschl. v. 28.1.2004, 6 Verg 11/03, IBR 2004, 265; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2004, 13 Verg 26/03).

  • VK Bund, 07.10.2004 - VK 1-186/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. Oktober 2004, VK 1-186/04, einschließlich der Entscheidung über die Kosten aufgehoben.

    Rn. 14 Mit dem angefochtenen Beschluss vom 7. Oktober 2004, VK 1-186/04, hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen und im Wesentlichen ausgeführt.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Dies ist mit einem materiellen Verständnis des Vergabeverfahrens als konkreten Beschaffungsvorhabens des öffentlichen Auftraggebers nicht zu vereinbaren (vgl. auch EuGH, Urt. v. 11.1.2005, Rs. C-26/03).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Verg 52/04

    Wann ist freihändige Vergabe zulässig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Rn. 40 Dem kann die Antragsgegnerin nicht mit Erfolg den Senatsbeschluss vom 17. Juli 2004, VII-Verg 52/04, entgegenhalten.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Die Erteilung des Zuschlags an die Beigeladenen bildet zwar eine Zäsur und beendet in der Regel das Vergabeverfahren mit der Folge, dass ein nach der Erteilung des Zuschlags eingereichter und zugestellter Nachprüfungsantrag unstatthaft und damit als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. nur: BGH NZBau 2001, 151, 152; OLG Celle NZBau 2002, 53; Senat NZBau 2000, 306, 309; 2001, 696 sowie Beschl. v. 3.12.2003, VII-Verg 3//03 Umdruck S. 10, sowie Jaeger, NZBAu 2001, 289, 290 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Die Erteilung des Zuschlags an die Beigeladenen bildet zwar eine Zäsur und beendet in der Regel das Vergabeverfahren mit der Folge, dass ein nach der Erteilung des Zuschlags eingereichter und zugestellter Nachprüfungsantrag unstatthaft und damit als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. nur: BGH NZBau 2001, 151, 152; OLG Celle NZBau 2002, 53; Senat NZBau 2000, 306, 309; 2001, 696 sowie Beschl. v. 3.12.2003, VII-Verg 3//03 Umdruck S. 10, sowie Jaeger, NZBAu 2001, 289, 290 m.w.N.).
  • OLG Celle, 04.05.2001 - 13 Verg 5/00

    Vergabeverfahren: Unstatthafte Nachprüfung nach Auftragserteilung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Die Erteilung des Zuschlags an die Beigeladenen bildet zwar eine Zäsur und beendet in der Regel das Vergabeverfahren mit der Folge, dass ein nach der Erteilung des Zuschlags eingereichter und zugestellter Nachprüfungsantrag unstatthaft und damit als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. nur: BGH NZBau 2001, 151, 152; OLG Celle NZBau 2002, 53; Senat NZBau 2000, 306, 309; 2001, 696 sowie Beschl. v. 3.12.2003, VII-Verg 3//03 Umdruck S. 10, sowie Jaeger, NZBAu 2001, 289, 290 m.w.N.).
  • OLG Jena, 14.10.2003 - 6 Verg 5/03

    Bieterbenachrichtigung bei De-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 86/04
    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, Popularklagen dritter am Markt befindlicher Unternehmen (möglicher Bieter), die lediglich ein potentielles Interesse an dem zu erteilenden Auftrag haben, zu verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4.2003, Verg 67/02, VergabeR 2003, 435; Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03, NZBau 2003, 113; OLG Dresden, Beschl.v.16.10.2001, WVerg 7/01; Beschl. v. 9.11.2001, WVerg 9/01, NZBau 2002, 351 =VergabeR 2002, 138; Thüringer OLG, Beschl. v. 16.7.2003, 6 Verg, 3/03, VergabeR 2003, 600; Beschl. v. 14.10.2003, 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113; Beschl. v. 28.1.2004, 6 Verg 11/03, IBR 2004, 265; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2004, 13 Verg 26/03).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Dresden, 16.10.2001 - WVerg 7/01

    Antragsbefugnis eines am Vergabeverfahren nicht beteiligten Unternehmens

  • OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession; …

  • OLG Dresden, 09.11.2001 - WVerg 9/01

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens

  • OLG Jena, 28.01.2004 - 6 Verg 11/03

    Ausschreibungsunterlassung; Zuschlag; Nichtigkeit

  • OLG Jena, 16.07.2003 - 6 Verg 3/03

    Vorabinformation; Rügebefugnis; Nichtigkeit

  • VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-132/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

  • VK Bund, 29.06.2005 - VK 3-52/05

    Baumaßnahme Staatliche Museen

    § 13 S. 6 VgV ist analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden, wenn die Situation der eines geregelten Verfahrens vergleichbar ist, insbesondere also mehrere Bieter oder Interessenten für den Auftrag aufgetreten und aus bestimmten Gründen nicht zum Zuge gekommen sind (BGH, Beschluss v. 1. Februar 2005, NZBau 2005, 290, 291, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Februar 2005 Verg 86/04, Verg 86/04, Verg 87/04, Verg 78/04 und Beschluss vom 24. Februar 2005, Verg 88/04).
  • OLG Naumburg, 15.03.2007 - 1 Verg 14/06

    Multimediazentrum II

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in mehreren Vergabenachprüfungsverfahren bereits entschieden: Werden nach einem erfolglos gebliebenen Offenen Verfahren (Beschlüsse v. 23. Februar 2005, VII-Verg 85/04 - NZBau 2005, 536; und VII-Verg 86/04) bzw. nach einem erfolglos gebliebenen Nicht offenen Verfahren (Beschluss vom 23. Februar 2005, VII-Verg 78/04 - NZBau 2005, 537) bei unverändertem Beschaffungsbedarf Verhandlungen mit nur einem Bieter des aufgehobenen Verfahrens geführt, so liegt bei funktionaler Betrachtung materiell ein einheitliches Vergabeverfahren vor.
  • VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08

    Identität des Beschaffungsgegenstandes

    § 13 VgV gilt auch für Verhandlungsverfahren (OLG Düsseldorf, B. v. 24.02.2005 - Az.: Verg 88/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 87/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 86/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 85/04; OLG Celle, B. v. 5.2.2004 - Az.: 13 Verg 26/03).
  • VK Sachsen, 24.08.2007 - 1/SVK/054-07

    Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?

    In neueren Entscheidungen stellt das OLG Düsseldorf (B. v. 24.02.2005 - Az.: Verg 88/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 87/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 86/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 85/04; B. v. 23.02.2005 - Az.: Verg 78/04) darauf ab, dass für den öffentlichen Auftraggeber dann die Informationspflichten des § 13 VgV entstehen, wenn zu einem bestimmten Beschaffungsvorhaben mehrere Angebote bekannter Bieter eingegangen sind oder in Bezug auf eine bestimmte Beschaffung - nicht notwendig durch Einreichen eines Angebots - mehrere Unternehmen dem Auftraggeber gegenüber ein Interesse am Auftrag angezeigt oder sich um eine Auftragserteilung beworben haben.
  • VK Düsseldorf, 20.11.2006 - VK-46/06

    Nichtigkeit eines Vertrages nach § 138 BGB: Notwendigkeit eines kollusiven …

    Die Bieterstellung der Antragstellerin im Vergabeverfahren des Rechenzentrums lasse im Verhältnis zur Antragsgegnerin zu 2) die analoge Anwendung der Vorschrift aus § 13 VgV nicht zu, die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 23.02.2005 ­ VII Verg 86/04 ­ sei deshalb nicht einschlägig.

    Die Bieterstellung der Antragstellerin im Vergabeverfahren des Rechenzentrums lasse im Verhältnis zur Antragsgegnerin zu 3) die analoge Anwendung der Vorschrift aus § 13 VgV nicht zu, die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 23.02.2005 ­ VII Verg 86/04 ­ sei deshalb nicht einschlägig.

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