Rechtsprechung
BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Teilanteilsveräußerung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; Keine Verletzung eines Vertrauenstatbestands durch rückwirkende Klarstellung
- Judicialis
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 18 Abs. 3 S. 2; ; EStG § 52 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung des Gewinns aus einer Teilanteilsveräußerung an einer freiberuflich tätigen GbR
- datenbank.nwb.de
Gewinne aus Teilanteilsveräußerung im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 3 EStG seit 1.1.2002 nicht mehr tarifbegünstigt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung des Gewinns aus einer Teilanteilsveräußerung an einer freiberuflich tätigen GbR
Verfahrensgang
- FG München, 12.08.2008 - 13 K 540/05
- BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08
Durch den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 (BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123) war geklärt, dass die Tarifbegünstigung von Gewinnen aus der Veräußerung des Teils eines Mitunternehmeranteils sachlich nicht gerechtfertigt war.
- BFH, 10.02.2016 - VIII R 38/12
Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines (Teil-) …
Der BFH hat für Veräußerungen von Anteilen an Personengesellschaften in ständiger Rechtsprechung zur im Streitfall maßgeblichen Rechtslage vor dem 1. Januar 2002 (vor Änderung des § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG durch Art. 2 Nr. 4 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen --StBAÄG-- vom 23. Juli 2002, BGBl I 2002, 2715, BStBl I 2002, 714, mit Verweisung auf § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes --UntStFG--; vom 20. Dezember 2001, BGBl I 2001, 3858; vgl. zu den Rechtsfolgen für die Zeit ab 2002 BFH-Beschluss vom 30. März 2009 VIII B 172/08, BFH/NV 2009, 1258) die Auffassung vertreten, dass --über den Wortlaut des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG hinaus-- auch die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil zu einem steuerlich begünstigten Veräußerungsgewinn führt. - FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 277/11
Steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Veräußerung eines Teilanteiles an …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat insoweit (klarstellend) entschieden, dass diese Regelung, die erst durch Art. 2 Nr. 4 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 erfolgte, eine verfassungsrechtlich zulässige rückwirkende Klarstellung der Rechtslage enthält (s. BFH-Beschluss vom 30. März 2009 VIII B 172/08, BFH/NV 2009, 1258;… s. ferner Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 33. Aufl., § 18 Rz 224, m.w.N.). - FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2576/08
Nachgelagerte Besteuerung bei Veräußerung eines MU-Anteils
aa) Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Veräußerung lediglich von Teilen eines Anteils am Vermögen, das der selbständigen Tätigkeit dient, gemäß §§ 18 Abs. 3; 16 Abs. 1 Satz 2 EStG laufender Gewinn vorliegt, wenn die Veräußerung nach dem 31. Dezember 2001 erfolgt (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. März 2009 VIII B 172/08, BFH/NV 2009, 1258).