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   BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08   

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https://dejure.org/2009,11361
BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08 (https://dejure.org/2009,11361)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2009 - VIII B 172/08 (https://dejure.org/2009,11361)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2009 - VIII B 172/08 (https://dejure.org/2009,11361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Teilanteilsveräußerung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; Keine Verletzung eines Vertrauenstatbestands durch rückwirkende Klarstellung

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 18 Abs. 3 S. 2; ; EStG § 52 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung des Gewinns aus einer Teilanteilsveräußerung an einer freiberuflich tätigen GbR

  • datenbank.nwb.de

    Gewinne aus Teilanteilsveräußerung im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 3 EStG seit 1.1.2002 nicht mehr tarifbegünstigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung des Gewinns aus einer Teilanteilsveräußerung an einer freiberuflich tätigen GbR

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08
    Durch den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 (BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123) war geklärt, dass die Tarifbegünstigung von Gewinnen aus der Veräußerung des Teils eines Mitunternehmeranteils sachlich nicht gerechtfertigt war.
  • BFH, 10.02.2016 - VIII R 38/12

    Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines (Teil-)

    Der BFH hat für Veräußerungen von Anteilen an Personengesellschaften in ständiger Rechtsprechung zur im Streitfall maßgeblichen Rechtslage vor dem 1. Januar 2002 (vor Änderung des § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG durch Art. 2 Nr. 4 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen --StBAÄG-- vom 23. Juli 2002, BGBl I 2002, 2715, BStBl I 2002, 714, mit Verweisung auf § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes --UntStFG--; vom 20. Dezember 2001, BGBl I 2001, 3858; vgl. zu den Rechtsfolgen für die Zeit ab 2002 BFH-Beschluss vom 30. März 2009 VIII B 172/08, BFH/NV 2009, 1258) die Auffassung vertreten, dass --über den Wortlaut des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG hinaus-- auch die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil zu einem steuerlich begünstigten Veräußerungsgewinn führt.
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 277/11

    Steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Veräußerung eines Teilanteiles an

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat insoweit (klarstellend) entschieden, dass diese Regelung, die erst durch Art. 2 Nr. 4 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23. Juli 2002 erfolgte, eine verfassungsrechtlich zulässige rückwirkende Klarstellung der Rechtslage enthält (s. BFH-Beschluss vom 30. März 2009 VIII B 172/08, BFH/NV 2009, 1258; s. ferner Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 33. Aufl., § 18 Rz 224, m.w.N.).
  • FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2576/08

    Nachgelagerte Besteuerung bei Veräußerung eines MU-Anteils

    aa) Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Veräußerung lediglich von Teilen eines Anteils am Vermögen, das der selbständigen Tätigkeit dient, gemäß §§ 18 Abs. 3; 16 Abs. 1 Satz 2 EStG laufender Gewinn vorliegt, wenn die Veräußerung nach dem 31. Dezember 2001 erfolgt (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. März 2009 VIII B 172/08, BFH/NV 2009, 1258).
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