Rechtsprechung
   BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10467
BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10 (https://dejure.org/2011,10467)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2011 - VIII B 56/10 (https://dejure.org/2011,10467)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - VIII B 56/10 (https://dejure.org/2011,10467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 78
    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

  • Bundesfinanzhof

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 78 FGO
    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 78
    Anspruch auf Einsicht in dem Gericht vorliegenden Akten sowie Beiziehung von Gerichtsakten zum Zwecke der Gewährung von Akteneinsicht trotz fehlender Benötigung dieser für die Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Einsicht in Gerichts- oder Verwaltungsakten, die dem FG nicht vorliegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10
    Der durch das Recht der Beteiligten auf Akteneinsicht nach § 78 Abs. 1 FGO konkretisierte Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs bezieht sich nur auf die Gerichtsakten und die vom Gericht als Grundlage seiner Entscheidung als notwendig erachteten und hierfür vorgelegten oder beigezogenen Akten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, m.w.N.).

    Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen, besteht ebenso wenig wie darauf, dass das Gericht zum Zwecke der Gewährung von Akteneinsicht Gerichtsakten beizieht oder sich Verwaltungsakten vorlegen lässt, die es für seine Entscheidung nicht benötigt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 511).

  • BFH, 26.06.1996 - X R 53/95

    Kappung und Erlaß von Kirchensteuern

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10
    Insbesondere ist auch kein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 FGO) gegeben (vgl. zum Verstoß gegen § 76 FGO wegen unterlassener Beiziehung von Akten BFH-Beschluss vom 24. November 2009 VII B 223/08, BFH/NV 2010, 686; BFH-Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943; vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293).
  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 52/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht; unterbliebene Aktenübersendung

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10
    Insbesondere ist auch kein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 FGO) gegeben (vgl. zum Verstoß gegen § 76 FGO wegen unterlassener Beiziehung von Akten BFH-Beschluss vom 24. November 2009 VII B 223/08, BFH/NV 2010, 686; BFH-Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943; vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293).
  • BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08

    Zu den Voraussetzungen eines Kaffeeversandhandels nach § 12 KaffeeStG -

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10
    Insbesondere ist auch kein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 FGO) gegeben (vgl. zum Verstoß gegen § 76 FGO wegen unterlassener Beiziehung von Akten BFH-Beschluss vom 24. November 2009 VII B 223/08, BFH/NV 2010, 686; BFH-Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943; vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293).
  • BFH, 09.03.2012 - III B 237/11

    Auf Verfahrensfehler gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

    So hatte der BFH die Beschwerde des Klägers mit Beschluss vom 14. Januar 2011 VIII B 56/10 (BFH/NV 2011, 630) als unbegründet zurückgewiesen, woraufhin das FG die mündliche Verhandlung am 17. März 2011 anberaumte, ohne dass der Kläger die ihm weiter gegebene Möglichkeit zur ergänzenden Stellungnahme genutzt hätte.

    bb) Bei dem Schreiben vom 12. Mai 2010 handelt es sich um einen von dem Kläger im Rahmen des Beschwerdeverfahrens VIII B 56/10 gefertigten Schriftsatz betreffend sein vermeintliches Recht auf Beiziehung bestimmter, dem FG nicht vorliegender und von diesem nicht als entscheidungserheblich erachteter Akten sowie Einsichtnahme in diese.

    Insoweit hat der VIII. Senat des BFH bereits in seinem Beschluss in BFH/NV 2011, 630 ausgeführt, dass ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht nicht gegeben ist.

  • BFH, 25.10.2012 - X B 22/12

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen

    a) Grundsätzlich bezieht sich zwar der durch das Recht der Beteiligten auf Akteneinsicht nach § 78 Abs. 1 FGO konkretisierte Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs nur auf die Gerichtsakten und die vom Gericht als Grundlage seiner Entscheidung als notwendig erachteten und hierfür vorgelegten oder beigezogenen Akten (BFH-Beschlüsse vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, und vom 14. Januar 2011 VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630).

    Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen, besteht damit ebenso wenig, wie darauf, dass das Gericht zum Zwecke der Gewährung von Akteneinsicht Gerichtsakten beizieht oder sich Verwaltungsakten vorlegen lässt, die es für seine Entscheidung nicht benötigt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 511, und in BFH/NV 2011, 630).

  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 12 K 4826/08

    Unzulässigkeit des Antrags auf Nichtveröffentlichung des Urteils - Festsetzung

    Der Antrag, dem Beklagten aufzugeben, die den Streitfall betreffenden Akten nunmehr vollständig vorzulegen, und ihm, dem Kläger, sodann auch insoweit Akteneinsicht zu gewähren, insbesondere in die "Sonderakte" und den "Ordner Akten Rechtsbehelfsstelle", ist schon deshalb unbegründet, weil weder von dem Kläger hinreichend dargelegt noch sonst nach Aktenlage ersichtlich ist, inwieweit diese Akten für das vorliegenden Verfahren entscheidungserheblich sein könnten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2003, VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, und vom 14. Januar 2011, VIII B 56/10, juris, m. w. Nachw.).

    Auch ist insoweit wiederum weder von dem Kläger hinreichend dargelegt noch sonst nach Aktenlage ersichtlich ist, inwieweit diese Akten für das vorliegenden Verfahren entscheidungserheblich sein könnten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 2003, VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, und vom 14. Januar 2011, VIII B 56/10, juris, m. w. Nachw.).

  • BFH, 28.02.2020 - X B 100/19

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen

    Da der Anspruch auf Akteneinsicht nur diejenigen Akten umfasst, die dem Gericht tatsächlich vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2013 - X B 14/13, BFH/NV 2013, 956, Rz 33), und aus ihm auch kein Anspruch auf Beiziehung bisher nicht vorliegender Akten folgt (BFH-Beschluss vom 14.01.2011 - VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630), war er zu diesem Zeitpunkt nicht verletzt.
  • BFH, 16.04.2015 - XI S 7/15

    Keine Akteneinsicht bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - Verletzung des

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass diese Akten dem Senat nicht vorliegen und der Senat diese zur Entscheidung über die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung nicht benötigt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 2008 V B 243/07, BFH/NV 2008, 1334; vom 14. Januar 2011 VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2015 - XI B 1/15

    Insolvenzanfechtung der (angeblichen) Nichteinlegung einer

    Dies ergibt sich hinsichtlich der Akten des Beschwerdegegners bereits daraus, dass diese dem Senat nicht vorliegen und der Senat diese zur Entscheidung des Streitfalls nicht benötigt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 2011 VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2013 - X B 14/13

    Aussetzung eines gegen einen Folgebescheid gerichteten Klageverfahrens - Anspruch

    Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht nur in Bezug auf solche Akten, die dem Gericht vorliegen (BFH-Beschluss vom 14. Januar 2011 VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630).
  • BFH, 28.04.2011 - VIII B 185/10

    Akteneinsicht durch Übersendung in die Kanzlei eines Verfahrensbevollmächtigten

    Zum einen kann der Antragsteller nach Maßgabe des § 78 FGO nur Einsicht in die dem Gericht bereits vorliegenden Akten verlangen (BFH-Beschluss vom 14. Januar 2011 VIII B 56/10, BFH/NV 2011, 630).
  • FG Hessen, 26.05.2011 - 7 V 2951/10

    Haftung - Vertretener - Ablaufhemmung - Haftungsbescheid

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 14. Januar 2011 (VIII B 56/10 in BFH/NV 2011, 630) festgestellt, dass ein Kläger im laufenden Finanzgerichtsverfahren keinen Anspruch auf Einsicht in Gerichts- oder Verwaltungsakten, die dem Finanzgericht nicht vorliegen, hat und dass ebenfalls kein Anspruch auf Beiziehung von Gerichts- oder Verwaltungsakten, die das Finanzgericht für seine Entscheidung nicht benötigt, besteht.
  • FG Düsseldorf, 29.07.2016 - 13 K 2088/14

    Rechtsinstitut der tatsächlichen Verständigung i.R. der Steuerfestsetzung;

    Der Antrag, dem Beklagten aufzugeben, die Betriebsprüferhandakten für die Jahre 2003 bis 2008 vorzulegen, und dem Kläger insoweit Akteneinsicht zu gewähren, ist unbegründet, weil weder von dem Kläger hinreichend dargelegt noch sonst nach Aktenlage ersichtlich ist, inwieweit diese Akten für das vorliegende Verfahren entscheidungserheblich sein könnten (vgl. Aktenvorlagepflicht BFH-Beschluss vom 12.11.2003, VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, unter 2.; BFH-Beschluss vom 14.01.2011, VIII B 56/10, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2021 - 3 V 398/21

    Umfang und Ort der Akteneinsicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht