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   BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04   

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BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04 (https://dejure.org/2004,1967)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2004 - VIII ZB 32/04 (https://dejure.org/2004,1967)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2004 - VIII ZB 32/04 (https://dejure.org/2004,1967)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung eines Versehens einer Kanzleiangestellten; Darlegung von Gründen für ein Versehen; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung eines Versehens

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Versehens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung: Glaubhaftmachung eines Versehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereinsetzung - Büroversehen: Das müssen Sie vortragen

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Wie erklärt man ein Versehen?

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Wie erklärt man ein Versehen?

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2625 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1006
  • MDR 2005, 469
  • FamRZ 2005, 267
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04
    Sie ist zulässig gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, denn die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Beklagte in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (BGH, Beschluß vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367 unter II 1).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZB 2/95

    Zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Fristenkontrollen

    Auszug aus BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04
    Damit ist ein Geschehensablauf glaubhaft gemacht, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (z.B. BGH, Beschluß vom 22. März 1995 - VIII ZB 2/95, NJW 1995, 1682 unter III 1; Beschluß vom 29. Juni 1995 - III ZB 6/95, VersR 1996, 388).
  • BGH, 08.10.1998 - X ZB 33/97

    Anforderungen an Organisationsanweisungen betreffend die Löschung von Fristen

    Auszug aus BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04
    Soweit das Berufungsgericht darüber hinaus zur Glaubhaftmachung eines Versehens die Darlegung von Gründen fordert, die das Versehen erklären könnten, überspannt es die an die Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes zu stellenden Anforderungen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1998 - X ZB 33/97, NJW-RR 1999, 428 unter II 3).
  • BGH, 29.06.1995 - III ZB 6/95

    Sorgfaltspflichtverletzung der anwaltlichen Pflichten bei Versäumung einer Frist

    Auszug aus BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04
    Damit ist ein Geschehensablauf glaubhaft gemacht, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (z.B. BGH, Beschluß vom 22. März 1995 - VIII ZB 2/95, NJW 1995, 1682 unter III 1; Beschluß vom 29. Juni 1995 - III ZB 6/95, VersR 1996, 388).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZB 37/14

    Versäumung der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung in die Frist zur

    Zur Glaubhaftmachung eines für die Bejahung der Wiedereinsetzung nach diesen Grundsätzen ausreichenden Versehens ist es dagegen nicht erforderlich, zusätzlich Gründe darzulegen und glaubhaft zu machen, die das Versehen erklären können (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1998 - X ZB 33/97, NJW-RR 1999, 428, 429; Beschluss vom 16. November 2004 - VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006 f.; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 236 Rn. 8; Musielak/Grandel, ZPO, 11. Aufl., § 236 Rn. 5).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Zur Darlegung eines Versehens gehören demgemäß nicht die Gründe, die das Versehen erklären können (BGH, Beschl. v. 16. November 2004 - VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006, 1007).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von

    c) Da das Wiedereinsetzungsbegehren des Klägers nicht daran scheitert, dass im Nachhinein nicht mehr aufgeklärt werden konnte, welches die Ursache der versehentlichen Friststreichung war, kommt es entgegen der Ansicht der Beschwerde auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2004 (VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006) nicht an, der zufolge es zur Glaubhaftmachung eines Versehens der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten, nicht bedarf.
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts

    Denn sie überspannt in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise die Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. November 2004 - VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006, unter III 2, und vom 20. Oktober 2009 - VIII ZB 97/08, juris, Tz. 8, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

    Denn sie überspannt in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise die Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes (vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2004 - VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006, unter III 2 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Berufungsschriftsatzes

    Sie ist gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässig, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts den Kläger in seinem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 16.11.2004 - VIII ZB 32/04, FamRZ 2005, 267) verletzt.
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