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   BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05   

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https://dejure.org/2006,419
BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05 (https://dejure.org/2006,419)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2006 - VIII ZR 283/05 (https://dejure.org/2006,419)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2006 - VIII ZR 283/05 (https://dejure.org/2006,419)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abbrechen eines Zahns beim Verzehr eines Hackfleisch-Gerichts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aus einem Bewirtungsvertrag; Gefahr einer Schädigung der Zähne bei dem Verzehr von Hackfleisch; Eingreifen des Anscheinsbeweises; Sachmangelhaftigkeit einer Speise; Anwendbarkeit der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Restaurant: Zahnabbruch bei Verzehr eines Hackfleischröllchens

  • reise-recht-wiki.de

    Abbrechen eines Zahnes während des Verzehrs eines Fleischgerichts

  • Judicialis

    ZPO § 286 C

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286
    Abbrechen eines Zahns beim Essen eines Fleischgerichts begründet keinen Anscheinsbeweis für Fremdkörper im Essen

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Mangelfolgeschaden beim Restaurantbesuch, Beweis des ersten Anscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Anforderungen an die Beweisführung beim Abbrechen eines Zahnes bei Verzehr von Lebensmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweis d. ersten Anscheins: Fremdkörper im Hackfleisch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zahn und das Hackfleischröllchen

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Restaurantbesuch - Welche Rechte ein Gast hat

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Zahnverlust bei Restaurantbesuch; Allgemeines Zivilrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Restaurant Zahn ausgebissen - Gast kämpft vergeblich um Schadenersatz von der Inhaberin des Lokals

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zahnverlust bei Restaurantbesuch

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Kein Anscheinsbeweis beim Schadensersatzanspruch gegen den Gastwirt bei Zahnverlust im Restaurant

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Was muss hingenommen werden und was nicht? - Die Rechte des Gastes im Restaurant

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zahnverlust beim Dinner im Restaurant

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zahnverlust durch den Biss auf Cevapcici kein typischer Geschehensablauf

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.4.2006)

    Kein Schadenersatz für im Restaurant abgebrochenen Zahn // Kunde muss Verschulden beweisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zahnverlust und Anscheinsbeweis beim Genuss von Hackfleischröllchen

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Mangelfolgeschaden beim Restaurantbesuch, Beweis des ersten Anscheins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2262
  • MDR 2006, 1246
  • NZV 2006, 471
  • VersR 2006, 1258
  • JR 2007, 200
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 82/90

    Voraussetzungen eines Beweises des ersten Anscheins; Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05
    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGHZ 160 aaO; BGH, Urteil vom 6. März 1991 - IV ZR 82/90, VersR 1991, 460 unter II 2 b bb).
  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05
    Die Frage, ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 100, 31, 33; 160, 308, 313 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05
    Die Frage, ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 100, 31, 33; 160, 308, 313 m.w.Nachw.).
  • KG, 29.11.2010 - 26 U 159/09

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Bankkunden durch sog. Phishing

    66 Dieser setzt voraus, dass sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen bzw. festgestellten Tatsachen und besonderen Merkmalen des Sachverhalts ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt (vgl. BGH NJW 2006, 2262).
  • BGH, 22.11.2007 - III ZR 280/06

    Pflichten eines Entwässerungsverbandes bei absehbarem längerfristigen Ausfall von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins nur bei typischen Geschehensabläufen anwendbar, d.h. in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (BGHZ 100, 31, 33; 160, 308, 313; BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 283/05 - NJW 2006, 2262, 2263 Rn. 10).

    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten der Fallgruppe notwendig immer vorhanden sein muss; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGHZ 160 aaO; Urteil vom 5. April 2006 aaO).

  • AG Brandenburg, 08.03.2016 - 31 C 137/14

    Bewirtungsvertrag - Beweiswert einer Getränke-Strichliste

    Bei der hier geschlossenen Vereinbarung handelt es sich um einen so genannten Bewirtungsvertrag ( BGH , Urteil vom 05.04.2006, Az.: VIII ZR 283/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 2262 f.; BGH , NJW 1980, Seite 1742; BGH , NJW 1980, Seiten 1096 f.; Reichsgericht , Urteil vom 28.11.1924, Az.: VI 111/24, u.a. in: RGZ Band 109, Seiten 261 ff.; Reichsgericht , Urteil vom 29.09.1922, Az.: VII 684/21, u.a. in: RGZ Band 105, Seiten 202 ff.; Reichsgericht , Urteil vom 07.02.1922, Az.: VII 636/21, u.a. in: RGZ Band 104, Seiten 45 ff.; Reichsgericht , Urteil vom 19.06.1914, Az.: III 136/14, u.a. in: RGZ Band 85, Seiten 185 ff.; OLG Naumburg , Urteil vom 30.04.2013, Az.: 10 U 37/12, u.a. in: "juris"; OLG Koblenz , OLG-Report 2000, Seiten 475 f.; OLG Saarbrücken , NJW-RR 1989, Seiten 1211 f.; OLG Hamburg , MDR 1970, Seiten 842 f.; LG Hamburg , NJW-RR 2004, Seite 699; LG Kiel , NJW 1998, Seiten 2539 f.; LG Karlsruhe , NJW 1994, Seiten 947 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 08.07.2005, Az.: 31 [32] C 297/03; AG Auerbach/Vogtland , Urteil vom 31.05.2002, Az.: 3 C 883/01, u.a. in: LRE 44, Seiten 145 ff. = BeckRS 2013, Nr.: 16189 = "juris"; AG Bad Neuenahr-Ahrweiler , VersR 1993, Seiten 58 f.; AG Siegburg , NJW 1991, Seiten 1305 f.; AG Seligenstadt , MDR 1990, Seite 439 = ZfSch 1990, Seite 222; AG Saarbrücken , NJW-RR 1988, Seite 948; AG Burgwedel , NJW 1986, Seite 2647; AG Hamburg , NJW 1973, Seiten 2253 f. = VersR 1974, Seite 399; AG Garmisch-Partenkirchen , NJW 1969, Seite 608; Sprau , in: Palandt, 75. Aufl. 2016, Einf.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2015 - 8 U 168/13

    Haftung des Herstellers wegen fehlerhafter Herstellung bzw. mangelhafter

    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, Urteil vom 5.4.2006 - VIII ZR 283/05 - NJW 2006, 2262).
  • OLG Celle, 06.12.2006 - 7 U 75/06

    Beschädigung des eine durch die Polizei während eines Castor-Transportes

    Dieser gilt nur für typische Geschehensabläufe, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (BGH NJW 2006, 2262, 2263), ist also ausgeschlossen, wenn individuell geprägte Verhaltensweisen zu beurteilen sind (Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., vor § 249 Rn. 166 m. w. N.).

    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH NJW 2006, 2262, 2263).

  • OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16

    Amtshaftung: Schadensersatz wegen erlittener Untersuchungshaft bei Behauptung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins nur bei typischen Geschehensabläufen anwendbar, d. h. in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (BGHZ 100, 31, 33; 160, 308, 313; BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 283/05 - NJW 2006, 2262, 2263 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2019 - 8 U 199/15

    Haftung einer gesetzlichen Betreuerin

    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 283/05 -, NJW 2006, 2262, 2263; vgl. auch BGH, Versäumnisurteil vom 10.04.2014 - VII ZR 254/13 -, VuR 2014, 323).
  • AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08

    Ilex erwirkt Grundsatzentscheidung zum EC-Kartenbetrug

    Eine Beweiserleichterung durch einen Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann in Frage, wenn bereits die unstreitig festgestellten Tatsachen eines Sachverhaltes hinsichtlich einer noch zu beweisenden Tatsache nach der allgemeinen Lebenserfahrung eindeutig auf einen typischen Geschehensablauf hinweisen (BGH NJW 2006, 2262; Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage 2008, § 286, Rn. 12, Adolphsen, Zivilprozessrecht 2005, S. 208, 217).
  • OLG Bamberg, 25.08.2008 - 4 U 33/08

    Arzthaftung: Grober Behandlungsfehlers durch Nichterhebung von Befunden

    Die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg muss zumindest so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH Ur. v. 5.4.2006 - VIII ZR 283/05 = NJW 2006, 2262).
  • OLG München, 22.07.2021 - 23 U 4002/18

    Rücktritt vom Vertrag über den Kauf neuer Möbel nach Auftreten von

    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, Urteil vom 05.04.2006, Az. VIII ZR 283/05, Rn 10, juris; BGH, Urteil vom 06.03.1991, Az. IV ZR 82/90, VersR 1991, 460 unter II 2 b bb).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.01.2013 - 12 O 753/12

    Trinkwasserverunreinigung mit Schwermetall

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